Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1970, Seite 48

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1970, Seite 48 (GBl. DDR Ⅰ 1970, S. 48); 48 Gesetzblatt Teil I Nr. 10 - Ausgabetag: 12. Mai 1970 Die Verteilung der Mittel ist langfristig für den Perspektivplanzeitraum schwerpunktmäßig auf solche Städte und Gemeinden vorzunehmen, in denen der Einsatz dieser Mittel zu größeren Leistungen für die Bürger führt und mit einem hohen Nutzen verbunden ist. Die Städte und Gemeinden sind an Leistungen, die sie zur Verbesserung und Erweiterung der Tätigkeit der sozialistischen Handelsbetriebe vollbringen, materiell zu interessieren. Die Räte der Städte und Gemeinden haben das Recht, folgende Formen von ökonomischen Beziehungen mit den Handelsbetrieben zu vereinbaren: Erhebung von Kommunalgebühren auf der Grundlage von Ortssatzungen bei Teilnahme von Handelsbetrieben an kommunal organisierten Veranstaltungen (Märkten, Messen, Volksfesten u. a.) Entrichtung einer Kommunalpacht auf der Grundlage von Nutzungsverträgen für die Schaffung und Erweiterung von Handelseinrichtungen aus kommunalen Mitteln. Die Zahlung sollte in der Regel auf eine Dauer von drei Jahren beschränkt werden. Maßstab für die zu vereinbarende Höhe der Gebühren und Kommunalpachten ist das aus dem zusätzlichen Warenumsatz erzielte Reineinkommen, über das die Partner verfügen können-. Die Einnahmen aus Kommunalpacht und Kommunalgebühren werden nicht in das langfristige staatliche Haushaltsnormativ einbezogen. Zur Erhöhung der Leistungen für das Kur- und Erholungswesen und zur Durchführung kultureller Maßnahmen erhalten die Städte und Gemeinden weiterhin- zusätzlich die Kurtaxe und die Vergnügungssteuern. Den kreisangehörigen Städten und größeren Gemeinden können die Steuern des genossenschaftlichen und privaten Handwerks, das Reparaturen, Dienstleistungs- und Versorgungsaufgaben für die Bürger der Stadt bzw. Gemeinde zu lösen hat, sowie privater Dienstleistungsbetriebe und Dienstleistungsbetriebe mit staatlicher Beteiligung als planmäßige eigene Einnahmen übertragen werden. Die Beteiligung der Städte und Gemeinden an diesen Steuern erfolgt durch Beschluß des Kreistages in Übereinstimmung mit der Volksvertretung der betreffenden Stadt oder Gemeinde. Die Beteiligung ist im Perspektivplanzeitraum so zu gestalten, daß die Volksvertretungen und Räte dieser Städte und Gemeinden an der ständigen Erhöhung der Dienst- und Reparaturleistungen materiell interessiert sind. Dabei ist davon auszugehen, daß den Städten und Gemeinden nur Steuern solcher Betriebe zugeordnet weiden, die vorwiegend Dienst- und Reparaturleistungen sowie Versorgungsaufgaben für die Bürger dieser Stadt bzw. Gemeinde durchführen. Über die Gewährung der gesetzlich möglichen Steuerermäßigungen entscheiden die Räte der Kreise in Übereinstimmung mit den Räten der Städte und Gemeinden, in deren Haushalte die Steuern fließen. Dabei ist zu sichern, daß solche Ermäßigungen ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der weiteren Verbesserung der Leistungen für die Bürger gewährt werden. 4. Entsprechend dem Grundsatz, daß gutes Wirtschaften ökonomische Vorteile bringt, verbleiben den örtlichen Volksvertretungen und ihren Räten langfristig alle zusätzlich erwirtschafteten Mittel. Soweit sie diese Mittel im Laufe des Jahres nicht für ihre kommunalen Aufgaben verwenden und der geplante Kassenbestand am Jahresende erreicht wurde, sind die Mittel auf den Fonds der Volksvertretung in das nächste Jahr zu übertragen. Für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ist dieser Fonds wie bisher mit 3 Prozent zu verzinsen. Im Interesse der systemgerechten Gestaltung der Haushaltswirtschaft und im Zusammenhang mit der Entwicklung einer ökonomisch begründeten Fondswirtschaft im Rahmen der zentralen staatlichen Planung wird für den Bestand des Fonds der Volksvertretung ein Höchstsatz eingeführt. Er beträgt für den Fonds des Bezirkstages 10 Prozent des Haushaltsvolumens des Rates des Bezirkes der Volksvertretungen der Kreise, Städte und Gemeinden 8 Prozent des Haushaltsvolumens des Rates des Kreises, der Stadt bzw. Gemeinde. - Bei Städten und Gemeinden mit einem Haushaltsvolumen unter 500 TM beträgt der staatliche Höchstsatz für den Fonds der Volksvertretung 40 TM. Die den Höchstsatz übersteigenden Beträge sind zur vorfristigen Tilgung beschlossener Investitionskredite zu verwenden. Soweit keine Kredite zu tilgen sind, ist der übersteigende Betrag zur Finanzierung planmäßiger Aufgaben im Territorium einzusetzen. Am Jahresende nicht verbrauchte Mittel für Investitionen und Werterhaltungen sind dem „Fonds für die Erweiterung und Erhaltung des staatlichen Vermögens“ zuzuführen. Diese Mittel stehen den örtlichen Volksvertretungen ausschließlich zur weiteren Finanzierung von Investitionen und Werterhaltungsmaßnahmen zur Verfügung. Übersteigen die Mittel dieses Fonds die materiellen Möglichkeiten und können sie deshalb im Perspektivplanzeitraum nicht eingesetzt werden, sind sie systemgerecht für die vorfristige Tilgung von Investitionskrediten zu verwenden. Zur Erhöhung ihrer Verantwortung und Vereinfachung der Arbeit erhalten ab 1971 die Räte der Bezirke und Kreise das Recht, alle im Laufe eines Jahres auf Grund von Beschlüssen zentraler Staatsorgane zusätzlich durchzuführenden Aufgaben eigenverantwortlich im Rahmen eines zentralen staatlichen Limits zu finanzieren. Die Räte der Stadt- und Landkreise finanzieren eigenverantwortlich im Rahmen dieses Limits auch die Aufgaben für die Stadtbezirke bzw. kreisangehörigen Städte und Gemeinden, soweit sich solche auf Grund von Beschlüssen zentraler Staatsorgane ergeben. . Die örtlichen Volksvertretungen und ihre Räte sind auf der Grundlage des zentralen staatlichen Planes für die Erhaltung und Erweiterung des volkseigenen Wohnungsbestandes, der kommunalen Einrichtungen und Verwaltungen verantwortlich, soweit die Verantwortung für den volkseigenen Wohnungsbestand nicht den volkseigenen Betrieben und Kombinaten übertragen ist. Auch für diese;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1970 (GBl. DDR Ⅰ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 25 vom 24. Dezember 1970 auf Seite 390. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1970 (GBl. DDR Ⅰ 1970, Nr. 1-25 v. 5.1.-24.12.1970, S. 1-390).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Sicherheit im Dienstobjekt, Absicherung der organisatorischen. Maßnahmen des Uniersuchungshaft vozugeVorbereitung, Absicherung und Durchführung von Transporten und liehen Haupt Verhandlungen. Der Stellvertreter des Leiters der jeweiligen Abteilung auf der Grundlage objektiver Kriterien. Er handelt in Übereinstimmung mit dem aufsichtsführ enden Staatsanwalt und realisiert die dafür erforderlichen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen am, zum Thema: Die politisch-operativen Aufgaben der Abteilungen zur Verwirklichung der Aufgabenstellungen des Genossen Minister auf der Dienstkonferenz am Genossen! Gegenstand der heutigen Dienstkonferenz sind - wesentliche Probleme der internationalen Klassenauseinandersetzung und die sich daraus für Staatssicherheit ergebenden politisch-operativen Schlußfolgerungen, die sich aus dem Bauablauf ergeben, sind von den Leitern der Kreis- und Objektdienststellsn rechtzeitig und gründlich zu pinnen, zu organisieren und wirksam durchzusetzen.

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