Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1970, Seite 46

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1970, Seite 46 (GBl. DDR Ⅰ 1970, S. 46); 46 Gesetzblatt Teil I Nr. 10 Ausgabetag: 12. Mai 1970 bandener Einrichtungen und Anlagen ist eine hohe Auslastung der Kapazitäten zu erreichen. Sie vereinbaren eigenverantwortlich die günstigsten Standorte neuer Kapazitäten für die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung. Die Städte, die Funktionen für umliegende Städte und Gemeinden ausüben, haben die erforderlichen Maßnahmen bei der Ausarbeitung ihres Perspektivplanes und der Jahrespläne zu berücksichtigen und sichern die Aufnahme entsprechender Maßnahmen in den Plänen der ihnen zugeordneten Betriebe und Einrichtungen. Zur Erreichung einer höheren Effektivität stimmen die betreffenden Räte der Städte und Gemeinden ihre Perspektiv- bzw. Jahresplanentwürfe miteinander ab. Die sozialistische Gemeinschaftsarbeit zwischen den Volksvertretungen, den Ausschüssen der Nationalen Front, den Gewerkschaften, den Betrieben, Genossenschaften und Institutionen und die schöpferische Initiative der Bürger sind auf die allseitige Erfüllung der Aufgaben des Volkswirtschaftsplanes zu konzentrieren. III. Zur weiteren Gestaltung der Haushalts- und Finanzwirtschaft in den Bezirken, Kreisen, Städten und Gemeinden 1. Die Herausbildung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus erfordert, die Haushalts- und Finanzwirtschaft systemgerecht zu einem wirksamen Führungsinstrument der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Räte auf der Grundlage des Perspektivplanes zu entwickeln. Die örtliche Haushalts- und Finanzwirtschaft ist vorrangig darauf zu konzentrieren, in Übereinstimmung mit der materiellen Planung die notwendigen Bedingungen zu schaffen, daß die Steigerung der Arbeitsproduktivität und die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen in Städten, die Zentren der Strukturpolitik und des gesellschaftlichen Lebens sind, wirksam gefördert werden. Ausgehend von den Erfahrungen in der Gestaltung der Haushalts- und Finanzwirtschaft der Städte und Gemeinden, die bei der Durchführung des Beschlusses des Staalsrates vom 15. September 1967 über die Weiterentwicklung der Haushalts- und Finanzwirtschaft der Städte und Gemeinden gesammelt wurden, ist entsprechend der zentralen Idee des ökonomischen Systems des Sozialismus die weitere Arbeit auf diesem Gebiet vor allem auf folgende Schwerpunkte zu richten: Organische Verbindung der zentralen staatlichen Planung und Leitung der Grundfragen der gesellschaftlichen Entwicklung mit der Eigenver-antworlung der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Räte auf dem Gebiet der Haushalts- und Finanzwirtschaft durch eine staatliche Kennziffer, das langfristige staatliche Haushaltsnormativ. Mit diesem Normativ werden vom Perspektivplan her die finanziellen Mittel differenziert und nach Schwerpunkten gesteuert. Dabei ist die vor-rangige Entwicklung der Städte zu gewährleisten, die Zentren der Strukturpolitik und des gesellschaftlichen Lebens sind. Erhöhung der Verantwortung der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Räte für ■ die Durchführung ihrer Investitionen mit dem Ziel höherer Effektivität beim Einsatz der materiellen und finanziellen Fonds. Gewährleistung der gesellschaftlichen Rolle der volkseigenen Betriebe und Kombinate unter den Bedingungen der sozialistischen Wissenschafts-und Wirtschaftsorganisation. Auf finanziellem Gebiet muß dazu der gemeinsame Einsatz der Fonds der Betriebe, Kombinate, der örtlichen Volksvertretungen und der gesellschaftlichen Organisationen für .wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen auf der Grundlage von langfristigen Verträgen gefördert werden. Der bewährte Grundsatz, daß gutes Wirtschaften für die örtlichen Volksvertretungen, für die Betriebe und Bürger von Vorteil ist, ist vollständig durchzusetzen. Das setzt voraus, daß überall mit hohem Verantwortungsbewußtsein die vorhandenen materiellen und finanziellen Fonds volkswirtschaftlich effektiv genutzt werden, der Kampf um höchstmögliche Senkung der Kosten entfaltet und jede Mark nach dem Prinzip des sparsamen sozialistischen Wirlschaftens eingesetzt wird. Damit werden höhere Anforderungen an die wissenschaftliche Führungstätigkeit der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Räte gestellt und neue Maßstäbe für die Entwicklung der sozialistischen Demokratie gesetzt. 2. Zur Erhöhung der Eigenverantwortung der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Räte für die Planung und Leitung ihres Verantwortungsbereiches ist im Perspektivplanzeitraum durch die Bezirke, Kreise, Städte und Gemeinden schrittweise das System der langfristigen Haushaltsplanung anzuwenden und weiterzuentwickeln. Die Anwendung der langfristigen Haushaltsplanung erfolgt auf der Grundlage des zentralen staatlichen Planes durch ein verbindliches langfristiges staatliches Haushaltsnormativ. Die Festlegung dieses Normativs kann unter Berücksichtigung von Toleranzen erfolgen. Mit diesem Normativ wird die Höhe der Haushaltsmittel festgelegt, die den örtlichen Volksvertretungen als Anteil an den Gesamteinnahmen des Staatshaushaltes zur Durchführung ihrer planmäßigen Aufgaben unterteilt nach den einzelnen Jahren zur Verfügung steht. Mit der langfristigen Bestimmung des Anteils an den Gesamteinnahmen des Staatshaushaltes erhalten die örtlichen Volksvertretungen und ihre Räte die volle Verantwortung und Gewähr für die eigenverantwortliche Finanzierung der ihnen mit dem Plan übertragenen Aufgaben. Damit erhält dieser Anteil den .Charakter einer planmäßigen eigenen Einnahme der örtlichen Volksvertretungen. Bei der Festlegung des langfristigen staatlichen Haushaltsnormativs ist vom erreichten Niveau sowie von den differenzierten Aufgaben und Schwerpunkten der Entwicklung des jeweiligen Territoriums entsprechend dem Perspektivplan auszugehen. Die sich aus der Objektplanung für entscheidende Kombinate und Betriebe ergebenden finanziellen Erfordernisse sind dabei zu berücksichtigen. Mit dieser Festlegung des Normativs werden vom Plan her die finanziellen Bedingungen geschaffen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1970 (GBl. DDR Ⅰ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 25 vom 24. Dezember 1970 auf Seite 390. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1970 (GBl. DDR Ⅰ 1970, Nr. 1-25 v. 5.1.-24.12.1970, S. 1-390).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den neuen Regimeverhältnissen auf den Transitstrecken und für die Transitreisenden zu beachtenden Erobleme, Auswirkungen USW. - der auf den Transitstrecken oder im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des Feindes sowie zur Erarbeitung anderer politisch-operativ bedeutsamer Informationen genutzt wurden, ob die Leitungstätigkeit aufgabenbezogen entsprechend wirksam geworden ist ob und welche Schlußfolgerungen sich für die Qualifizierung der Tätigkeit aller Schutz-, Sicherheitsund Dustizorgane und besonders auch für die politischoperative Arbeit unseres Ministeriums zur allseitigen Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der unter allen Lagebedingungen und im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände sowie bestehende Gefahrenzustände durch die dafür Verantwortlichen beseitigt in ihrer Wirksamkeit eingeschränkt werden. Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz erfolgten auch einige Präzisierungen im Straftatbestand zur Verfolgung von Sabotaqeverbrechen.

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