Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1970, Seite 43

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1970, Seite 43 (GBl. DDR Ⅰ 1970, S. 43); Gesetzblatt Teil I Nr. 10 Ausgabetag: 12. Mai 1970 43 Kombinate hat die Staatliche Plankommission Kennziffern zur rationellen Inanspruchnahme des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens und des Bauaufkommens auszuarbeiten und den Betrieben bzw. Kombinaten sowie den Räten der Bezirke vorzugeben. Diese Kennziffern sind für die Räte der Bezirke Ausgangspunkt für die territoriale Bilanzierung. Zur Vorbereitung von Entscheidungen zu volkswirtschaftlichen Grundproblemen der Verflechtung des Reproduktionsprozesses der entscheidenden Betriebe und Kombinate mit der planmäßigen Entwicklung in den Bezirken sind durch die Staatliche Plankommission gemeinsam mit Ministern und den Räten der Bezirke Komplexberatungen durchzuführen. Die Minister und die Direktoren der Betriebe und Kombinate haben zu gewährleisten, daß den technisch-ökonomischen Parametern die rationelle Inanspruchnahme territorialer Ressourcen zugrunde geiegt und für wichtige Vorhaben Standortvarianten ausgearbeitet werden. Die Räte der Bezirke sichern in Zusammenarbeit mit den Betrieben und Kombinaten sowie mit den Räten der Kreise, Städte und Gemeinden die Festlegung optimaler Standorte für volkswirtschaftlich strukturbestimmende Vorhaben mit dem Ziel eines niedrigen volkswirtschaftlichen Aufwandes. Das schließt die sparsame Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen ein. Durch günstige Beziehungen zwischen Arbeitsstätten und Wohngebieten ist zu gewährleisten, daß die Werktätigen ihre Freizeit Ln höherem Maße für Bildung und aktive Erholung nutzen können. Für die koordinierende Vorbereitung und Durchführung großer territorialer Industriekomplexe zur Sicherung der strukturpolitischen Hauptaufgaben sind durch den Minislerrat Auftragsleiter einzusetzen. Bei den Auftragsleitern sind Gruppen aus Kadern der beteiligten wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate, örtlichen Staatsorgane und der Gewerkschaften zu bilden. Im Rahmen der Objektplanung sind für volkswirtschaftlich-strukturbestimmende Vorhaben die Investitionen für die Produktion, die Wissenschaft sowie für die Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen komplex unter einheitlicher straffer Leitung vorzubereiten und durchzuführen. Die für die Vorhaben verantwortlichen Leiter haben die komplexe Planung zu gewährleisten. Ausgehend von der Verantwortung der sozialistischen Warenproduzenten für die Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen und für die Entwicklung des gesellschaftlichen Lebens in den Territorien, haben diese Betriebe und Kombinate planmäßig Eigenmittel und Kredite für die Finanzierung der mit dem Vorhaben verbundenen Maßnahmen einzusetzen, wie z. B. für den Bau vhn Werkwohnungen, Bildungsund Kindereinrichtungen, Polikliniken, Einrichtungen zur Versorgung sowie zur kulturellen und sportlichen Betreuung. In Abstimmung mit den örtlichen Staatsorganen sind diese Einrichtungen so zu planen und zu leiten, daß sie unter Berücksichtigung der Veranstaltungen der Betriebskollektive auch von der Bevöl- kerung der Stadt bzw. Gemeinde genutzt werden können. Dabei ist zu gewährleisten, daß der politisch-ideologische Einfluß der Arbeiterklasse allseitig erhöht wird. 3. Zur komplexen Entwicklung der Städte, die Zentren der Strukturpolilik und des gesellschaftlichen Lebens sind, ist die Objektplanung anzuwenden. Die territoriale Koordinierung der Investitionen ist zu vervollkommnen. Mit der Objektplanung ist die koordinierte, zeitlich aufeinander abgestimmte Durchführung der wichtigsten Maßnahmen territorialer und zweiglicher Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen zur territorialen Sicherung der volkswirtschaftlichen Strukturpolitik und der Entwicklung des gesellschaftlichen Lebens in diesen Städten zu gewährleisten. In diesen Städten sind konzentriert weitere materiell-technische Grundlagen zur komplexen Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen zu schaffen. Damit ist auch die Rolle dieser Städte als Zentren des gesellschaftlichen Lebens für die umliegenden Städte und Gemeinden weiter zu stärken. Der Ministerrat entscheidet, für welche Städte im Zeitraum 1971 bis 1975 die Objektplanung erfolgt, und legt die Rechte und Pflichten der Vorsitzenden der Räte der Bezirke und der Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister hierzu fest. Der Ministerrat hat die Einbeziehung zentralgeleiteter Wirtschaftsorgane, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen in die Objektplanung dieser Städte zu regeln. Die Räte der in die Objektplanung einzubeziehenden Städte arbeiten, ausgehend von der Prognose und zentralen Direktiven, Konzeptionen zur Entwicklung der Städte aus. Diese Konzeptionen umfassen die Entwicklung der Produktions- und Wissenschaftsstruktur, die Planung prognostisch begründeter Stadtgrößen, den effektiven Einsatz des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens, die Planung und Durchführung territorialer Investitions- und Rationalisierungskomplexe, den Aufbau der Stadtzentren sowie die koordinierte und komplexe Entwicklung der Bereiche der materiell-technischen Territorialstruktur. Die zuständigen Minister und anderen Leiter der zentralen staatlichen Organe haben Voraussetzungen zu schaffen, daß in diesen Städten schrittweise auf der Grundlage des Planes leistungsfähige Wirtschaftseinheiten der stadttechnischen Versorgung geschaffen werden, die rentabel arbeiten und die planmäßige Versorgung der Betriebe, Kombinate, landwirtschaftlichen und gärtnerischen Produktionsgenossenschaften, Einrichtungen und der Bevölkerung mit Energie. Wasser sowie Leistungen des Verkehrs gewährleisten. Im Rahmen der zentralen staatlichen Planung sind den zentralen und örtlichen Staatsorganen Auflagen zur Entwicklung dieser Städte zu übergeben, die von der Staatlichen Plankommission auszuarbeiten sind. Diese Auflagen umfassen die Aufgaben zur Sicherung der Strukturpolitik, einschließlich des Einsatzes der territorialen Ressourcen;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1970 (GBl. DDR Ⅰ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 25 vom 24. Dezember 1970 auf Seite 390. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1970 (GBl. DDR Ⅰ 1970, Nr. 1-25 v. 5.1.-24.12.1970, S. 1-390).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die besondere Bedeutung der operativen Grundprozesse sowie der klassischen tschekistischen Mittel und Methoden für eine umfassende und gesellschaftlieh,wirksame Aufklärung von Vorkommnissen Vertrauliche Verschlußsache - Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit auf diesem Gebiet enthaltenen Festlegungen haben durchgeführte Überprüfungen ergeben, daß insbesondere die in den Befehlen und angewiesenen Ziel- und Aufgabenstellungen nicht in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände für die verdachtbe gründenden Handlungen und für die aufgedecktenSchäden und Gefahren waren und die notwendigen Veränderungen der Lage erreicht wurden.

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