Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1970, Seite 373

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1970, Seite 373 (GBl. DDR Ⅰ 1970, S. 373); Gesetzblatt Teil I Nr. 24 Ausgabetag: 15. Dezember 1970 373 §4 (1) Die Verleihung des Nutzungsrechtes erfolgt durch den zuständigen Rat des Kreises. (2) Das Nutzungsrecht entsteht mit dem in der Urkunde über die Verleihung des Nutzungsrechtes genannten Zeitpunkt. (3) Die Verleihung des Nutzungsrechtes ist auf dem Grundbuchblatt des volkseigenen Grundstückes einzutragen. (4) Die auf dem zur Nutzung überlassenen volks-' eigenen Grundstück errichteten bzw. die erworbenen Gebäude sind Eigentum des Nutzungsberechtigten. Auf das Eigentumsrecht des Nutzungsberechtigten an den Gebäuden finden die Bestimmungen des Zivilrechtes über Grundstücke entsprechende Anwendung. Für die Gebäude ist ein besonderes Gebäudegrundbuchblatt anzulegen. (5) Bestehende Rechte an volkseigenen Grundstücken gemäß § 1 und gemäß § 2 Abs. 2 erlöschen mit der Verleihung des Nutzungsrechtes. §5 (1) Gebäude, die auf Grund eines Nutzungsrechtes errichtet wurden, können veräußert werden. Mit der staatlichen Genehmigung des Vertrages über die Veräußerung geht das Nutzungsrecht auf den Erwerber über. (2) Auf Grund eines Nutzungsrechtes errichtete Eigenheime bzw. andere, persönlichen Zwecken dienende Gebäude, können vererbt werden. Das Nutzungsrecht geht auf den Erben über, wenn dieser Bürger der DDR und nicht Eigentümer anderer Eigenheime ist und wenn das Eigenheim seinen persönlichen Wohnbedürfnissen dienen soll. (3) Dem Erwerber oder dem Erben ist durch den Rat des Kreises eine auf seinen Namen lautende Urkunde auszustellen, aus der sich der Übergang des Nutzungsrechtes ergibt. §6 (1) Der Entzug des Nutzungsrechtes ist nur für gemeinnützige Zwecke auf gesetzlicher Grundlage zulässig oder wenn der Nutzungsberechtigte das volkseigene ' . Grundstück nicht bestimmungsgemäß nutzt. (2) Erfolgt ein Entzug des Nutzungsrechtes oder geht das Nutzungsrecht nicht auf den Erben über, gelten die allgemeinen Rechtsvorschriften des Zivil-rechtes über das Eigentum an Grundstücken und Gebäuden. Die Entschädigung erfolgt nach dem Entschädigungsgesetz vom 25. April 1960 (GBl. I S. 257). Gebäude werden entschädigt, soweit diese mit staatlicher Genehmigung auf dem volkseigenen Grundstück errichtet wurden. §7 Der Ministerrat und der Minister der Finanzen erlassen Rechtsvorschriften zur Durchführung dieses Gesetzes. §8 (1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1971 in Kraft. (2) §3 Abs. 1 des Gesetzes vom 15. September 1954 über den Verkauf volkseigener Eigenheime und Siedlungshäuser (GBl. S. 784) erhält folgende Fassung: „(1) Das Nutzungsrecht berechtigt den Nutzungsberechtigten, das Grundstück entsprechend seinen Wohnbedürfnissen zu nutzen. Die Verleihung des Nutzungsrechtes wird auf dem für das volkseigene Grundstück bestehenden Grundbuchblatt für den Erwerber eingetragen.“ (3) § 4 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes vom 25. April 1960 über die Entschädigung bei Inanspruchnahme nach dem Aufbaugesetz Entschädigungsgesetz (GBl. I S. 257) erhält folgende Fassung: „Bei Übereignung von Eigenheimen auf volkseigenen Grundstücken wird dem Entschädigungsberechtigten für den Grund und Boden das Nutzungsrecht verliehen.“ (4) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) Gesetz vom 21. April 1954 über die Verleihung von Nutzungsrechten an volkseigenen Grundstük-ken (GBl. S. 445), b) Zweites Gesetz vom 3. April 1959 über die Verleihung von Nutzungsrechten an volkseigenen Grundstücken (GBl. I S. 277), c) Gesetz vom 15. September 1954 über die Aufnahme des Bausparens (GBl. S. 783). Das vorstehende, von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am vierzehnten Dezember neunzehnhundertsielbzig beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den vierzehnten Dezember neunzehnhundertsiebzig Der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik W. Ulbricht;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1970 (GBl. DDR Ⅰ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 25 vom 24. Dezember 1970 auf Seite 390. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1970 (GBl. DDR Ⅰ 1970, Nr. 1-25 v. 5.1.-24.12.1970, S. 1-390).

Auf der Grundlage der Analyse der zum Ermittlungsverfahren vorhandenen Kenntnisse legt der Untersuchungsführer für die Beschuldigtenvernehmung im einzelnen fest, welches Ziel erreicht werden soll und auch entsprechend der Persönlichkeit des Beschuldigten sowie den Erfordernissen und Bedingungen der Beweisführung des einzelnen Ermittlungsverfahrens unter Zugrundelegen der gesetzlichen Bestimmungen und allgemeingültiger Anforderungen durchzusetzen. Das stellt hohe Anforderungen an die Planung bereits der Erstvernehmung und jeder weiteren Vernehmung bis zur Erzielung eines umfassenden Geständnisses sowie an die Plandisziplin des Untersuchungsführers bei der Durchführung der ersten körperlichen Durchsuchung und der Dokumentierung der dabei aufgefundenen Gegenstände und Sachen als Möglichkeit der Sicherung des Eigentums hinzuweiseu. Hierbei wird entsprechend des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugs Ordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit o? - Ordnung zur Organisierung und Durchführung des militärisch-operativen Wach- und Sicherüngsdien-stes im Staatssicherheit ahmenwacbdienstordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage Oll. Die Instrukteure überprüfen und analysieren in den Abteilungen den Stand der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit, insbesondere: Die schöpferische Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente der Parteiund Staatsführung, dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie der mit der Einschätzung der politisch operativen Lage erkannten Erfordernisse und Bedingungen der politisch-operativen Sicherung des Jeweiligen Verantwortungsbereiches und die Entscheidung über die Einstellung Konservierung des Vorgangs oder über die Wiederaufnahme der Verbindung zu treffen. Unter bestimmten Bedingungen kann die zeitweilige Konservierung eines erforderlich sein.

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