Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1970, Seite 369

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1970, Seite 369 (GBl. DDR Ⅰ 1970, S. 369); Gesetzblatt Teil I Nr. 23 Ausgabetag: 15. Dezember 1970 369 § 10 (1) Zur Entwicklung des geistig-kulturellen Lebens, zur Erhöhung sportlicher Aktivität und Verbesserung der Erholungsmöglichkeiten der Werktätigen werden aus dem Staatshaushalt 1 357,3 Millionen M zur Verfügung gestellt. Diese Mittel sind nach dem Prinzip sparsamen sozialistischen Wirtschaftens mit hohem Effekt einzusetzen. (2) Pür den Ersatz und die Erweiterung der Grundfonds der staatlichen Einrichtungen der Kultur, des Sports, der Naherholung und des Rundfunks und Fernsehens werden darüber hinaus 131,6 Millionen M aus dem Staatshaushalt und 34,6 Millionen M aus Krediten finanziert. § 11 Die Leiter der Staatsorgane und wirtschaftsleitenden Organe, die Direktoren der volkseigenen Kombinate und der Betriebe haben die für die Produktion von Konsumgütern und anderen Erzeugnissen bzw. Leistungen aus dem Staatshaushalt bereitgestellten zeitweilig noch notwendigen produkt- und leistungsgebundenen Subventionen durch produktivitäts- und rentabilitätsfördernde Maßnahmen planmäßig zu reduzieren. Sie gewährleisten auf der Grundlage einer exakten Kontrolle und Analyse der Selbstkosten die Einhaltung der gesetzlichen Preise bei gleichzeitiger Sicherung der im Plan festgelegten Sortiments- und qualitätsgerechten Produktion. § 12 Die Haushaltspläne der Bezirke werden wie folgt bestätigt: Einnahmen und Ausgaben Davon Anteile an den Gesamteinnahmen des Staats- haus- haltes in Millionen Kassenbestand am 1. Januar 1971 und 31. Dezember 1971 M - Berlin 1 497,1 570,7 39,0 Rostock 930,7 500,1 22,0 Schwerin 641,0 369,9 16,0 Neubrandenburg 673,5 418,0 19,0 Potsdam 988,8 451,8 24,0 Frankfurt (Oder) 681,1 377,8 13,0 Cottbus 786,7 373,4 16,0 Magdeburg 1 139,6 521,1 27,0 Halle 1 570,4 723,6 33,0 Erfurt 1 039,7 479,2 24,0 Gera 715,3 346,7 16,0 Suhl 486,7 182,4 11,0 Dresden 1 574,9 583,2 36,0 Leipzig 1 141,7 369,4 27,0 ' Karl-Marx-Stadt 1 540,7 488,4 33,0 Insgesamt: 15 407,9 6 755,7 356,0 §13 (1) Für die Durchführung der im Plan festgelegten Aufgaben haben die örtlichen Volksvertretungen zu gewährleisten, daß die ihnen zustehenden Einnahmen von den Betrieben und staatlichen Einrichtungen planmäßig erwirtschaftet werden. Das sind folgende Einnahmen: a) Nettogewinnabführungen, Produktionsfonds- und Handelsfondsabgabe, Produktionsabgabe und Dienstleistungsabgabe der ihnen unterstehenden Betriebe der volkseigenen Wirtschaft Haushalte aller örtlichen Organe der Staatsmacht b) Einnahmen der ihnen unterstehenden Fachorgane und staatlichen Einrichtungen Haushalte aller örtlichen Organe der Staatsmacht c) Steuern der Genossenschaften, der Betriebe mit staatlicher Beteiligung, der privaten Betriebe, der Kommissionshäindler, des produzierenden Handwerks, der begünstigten freien Berufe und sonstige Steuern Haushalte der Räte der Bezirke, Stadt- und Landkreise, soweit in Rechtsvorschriften nichts anderes festgelegt ist d) Steuern der Produktionsgenossenschaften des Handwerks, der Betriebe mit staatlicher Beteiligung und des individuell arbeitenden Handwerks, die Reparatur-, Die.nstleistungs- und Versorgungsaufgaben lösen, sowie der privaten Dienstleistungsbetriebe Haushalte der Räte der Stadt- und Landkreise, der Stadtbezirke und der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, soweit in Rechtsvorschriften nichts anderes festgelegt ist e) Gemeindesteuern Haushalte der Räte der Stadtkreise, der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden . (2) Zur Finanzierung der im Interesse der Bürger des Territoriums zu lösenden planmäßigen Aufgaben setzen die örtlichen Volksvertretungen mindestens 50 % des am 1. Januar 1971 vorhandenen Bestandes des Fonds der Volksvertretung ein. Der Ministerrat ist berechtigt, auf der Grundlage der Jahresabschlüsse für das Jahr 1970 den Einsatz dieser Fonds für die Finanzierung der planmäßiger' Aufgaben und dementsprechend die Anteile an den Gesamteinnahmen des Staatshaushaltes gemäß § 12 zu präzisieren. (3) Die örtlichen Volksvertretungen erhalten zur Finanzierung ihrer planmäßigen Aufgaben als eigene Einnahme einen Anteil an den Gesamteinnahmen des Staatshaushaltes als staatliches Haushaltsnormativ. § 14 (1) Werden die von den örtlichen Volksvertretungen beschlossenen Haushaltsmittel für Investitionen und Werterhaltung des Jahres 1971 nicht verbraucht, sind sie am Jahresende dem Fonds für die Erweiterung und Erhaltung des staatlichen Vermögens zuzuführen, soweit sie über den geplanten Kassenbestand hinaus vorhanden sind.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1970 (GBl. DDR Ⅰ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 25 vom 24. Dezember 1970 auf Seite 390. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1970 (GBl. DDR Ⅰ 1970, Nr. 1-25 v. 5.1.-24.12.1970, S. 1-390).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges berechtigt. Die Bestätigung ist unverzüglich beim Leiterder Abteilung einzuholen. Er hat diese Maßnahmen zu bestätigen oder aufzuheben. Über die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben oder Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin er faßt ist. Ausgenommen sind hiervon Verlegungen in das jfaft-kankenhaus des Aii Staatssicherheit , Vorführungen zu Verhandlungen, Begutachtungen oder Besuchen der Strafgefangenen.

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