Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1970, Seite 308

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1970, Seite 308 (GBl. DDR Ⅰ 1970, S. 308); 308 Gesetzblatt Teil I Nr. 22 Ausgabetag: 16. Oktober 1970 Artikel 57 Grenzen der Strafverfolgrung (1) Die ausgelieferte Person darf wegen einer anderen vor der Auslieferung begangenen strafbaren Handlung, die nicht von der Zustimmung zur Auslieferung erfaßt wird, ohne Einwilligung des ersuchten Vertragspartners weder strafrechtlich verfolgt, dem Vollzug einer Strafe zugeführt noch einem dritten Staat zur Strafverfolgung bzw. zum Vollzug einer Strafe ausgeliefert werden (2) Die Zustimmung des ersuchten Vertragspartners ist nicht erforderlich, a) wenn eine ausgelieferte Person, die nicht Staatsbürger des ersuchenden Vertragspartners ist, innerhalb von einem Monat, gerechnet vom Tage der Beendigung des Strafverfahrens oder dem Vollzug der Strafe, das Territorium des ersuchenden Staates nicht verlassen hat. In dieser Frist ist die Zeit nicht einbegriffen, in welcher die ausgelieferte Person gegen ihren Willen das Territorium dieses Vertragspartners nicht verlassen konnte; b) wenn die ausgelieferte Person das Territorium des Vertragspartners, an den sie ausgeliefert wurde, verlassen hat, jedoch erneut freiwillig auf dessen Territorium zurückkehrt. Artikel 58 Information über das Ergebnis des Strafverfahrens Der um Auslieferung ersuchende Vertragspartner informiert den ersuchten Vertragspartner vom Ergebnis des Streif Verfahrens gegen die ausgelieferte Person. Wird die ausgelieferte Person verurteilt, so ist auch eine Abschrift des rechtskräftigen Urteils zu übermitteln. Artikel 59 Übergabe der auszuliefernden Person (1) Der ersuchte Vertragspartner, welcher der Auslieferung zustimmt, unterrichtet den anderen Vertragspartner über Ort und Zeit der Auslieferung der Person. (2) Eine Person, deren Auslieferung stattgegeben wurde, wird auf freien Fuß gesetzt, wenn der ersuchende Vertragspartner innerhalb einer Frist von 7 Tagen, gerechnet von dem Tage an, der als Tag der Übergabe festgesetzt wurde, diese Person nicht übernimmt. - Artikel 60 Erneute Auslieferung Entzieht sich eine ausgelieferte Person, auf welche Weise auch immer, einem Strafverfahren oder dem Strafvollzug und befindet sich diese auf dem Territorium des ersuchten Vertragspartners, so wird sie auf Grund eines erneuten Auslieferungsersuchens ohne Übermittlung der in Artikel 50 dieses Vertrages genannten Unterlagen ausgeliefert. Artikel 61 Übergabe von Gegenständen (1) Der um Auslieferung ersuchte Vertragspartner übergibt die Gegenstände, die für die Begehung einer Straftat verwendet wurden, für die eine Auslieferung gemäß Artikel 45 dieses Vertrages zulässig ist, sowie die Gegenstände, die sich der Straffällige durch die Straftat erworben hat, an den ersuchenden Vertragspartner. Diese Gegenstände werden auch dann übergeben, wenn es infolge Todes oder aus anderen Gründen nicht zur Auslieferung der betreffenden Person kommt. (2) Der ersuchte Vertragspartner kann die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Gegenstände zeitweilig zurückbehalten, wenn er sie für ein anderes Strafverfahren benötigt. (3) Die Rechte einer dritten Person an Gegenstände, die unter Absatz 1 dieses Artikels fallen, bleiben unberührt. Spätestens nach Abschluß des Strafverfahrens gibt der Vertragspartner, an den die Gegenstände herausgegeben wurden, diese dem ersuchten Vertragspartner zwecks Übergabe an die Berechtigten zurück. Befinden sich Personen, die Rechte an Gegenständen haben, auf dem Territorium, des ersuchenden Vertragspartners, so ist dieser mit Zustimmung des ersuchten Vertragspartners berechtigt, die Gegenstände direkt an die Berechtigten zurückzugeben. Artikel 62 Durchleitung (1) Die Vertragspartner gestatten einander auf Ersuchen die Durchleitung solcher Personen durch ihr Territorium, die einem der Vertragspartner von einem Drittstaat ausgeliefert werden. Der ersuchte Vertragspartner ist nicht verpflichtet, die Durchleitung zu gestatten, wenn nach diesem Vertrag keine Auslieferung vorgesehen ist. (2) Ein Ersuchen um Durchleitung ist wie ein Auslieferungsersuchen zu stellen und zu behandeln. (3) Der ersuchte Vertragspartner gestattet die Durchleitung auf die ihm am zweckmäßigsten erscheinende Weise. Artikel 63 Auslieferungs- und Durchleitungskosten Die Auslieferungs- und Durchleitungskosten trägt der Vertragspartner, auf dessen Territorium sie entstanden sind. Teil VII Artikel 64 Information über Fragen der Rechtspflege Die Ministerien der Justiz der Vertragspartner erteilen einander auf Wunsch Auskunft über das Recht und die Rechtspraxis ihrer Staaten. Sie informieren sich;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1970 (GBl. DDR Ⅰ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 25 vom 24. Dezember 1970 auf Seite 390. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1970 (GBl. DDR Ⅰ 1970, Nr. 1-25 v. 5.1.-24.12.1970, S. 1-390).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten und der Militärstastsanwaltschaft vielfältige Maßnahmen zur Überwindung vcn ernsten Mängeln, Mißständen und Verstößen gegen geltende Weisungen, insbesondere hinsichtlich Ordnung und Sicherheit sowie - Besonderheiten der Täterpersönlichkeit begründen. Die Begründung einer Einzelunterbringung von Verhafteten mit ungenügender Geständnisbereitsc.hfioder hart-nackigem Leugnen ist unzulässig. Die notwendiehffinlcheiöuhgen über die Art der Unterbringung sowie den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die rationelle und wirksame Organisation der gesamten Tätigkeit aller Mitarbeiter. So wird der Arbeitsgruppenleiter seiner Rolle als unerläßliches Bindeglied zwischen dem Leiter und jedem einzelnen Mitarbeiter gerecht.

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