Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1970, Seite 304

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1970, Seite 304 (GBl. DDR Ⅰ 1970, S. 304); 304 Gesetzblatt Teil I Nr. 22 Ausgabetag: 16. Oktober 1970 b) das - zuständige Organ die notwendige Genehmigung zur Ausfuhr der Nachlaßgegenstände oder für die Überweisung von Geldbeträgen erteilt hat. Teil V Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen Artikel 29 Entscheidungen, die der Anerkennung und Vollstreckung unterliegen (1) Die Vertragspartner anerkennen und vollstrek-ken unter den in diesem Vertrag festgelegten Voraussetzungen auf ihrem Territorium folgende Entscheidungen, die auf dem Territorium des anderen Vertragspartners ergangen sind: a) Gerichtsentscheidungen in Zivil- und Familiensachen und gerichtliche Vergleiche in diesen Sachen über vermögensrechtliche Ansprüche b) Gerichtsentscheidungen in Strafsachen über Schadensersatzansprüche c) Entscheidungen von Schiedsgerichten einschließlich Vergleiche in Wirtschafts- bzw. Handelsstreitigkeiten gemäß den Bestimmungen des Artikels 33 dieses Vertrages. (2) Gerichtsentscheidungen im Sinne der Bestimmungen des Absatzes 1 dieses Artikels sind auch Entscheidungen in Nachlaßsachen, die von den Organen eines Vertragspartners erlassen worden sind, die nach den innerstaatlichen Gesetzen ihres Staates für die Regelung in Nachlaßsachen zuständig sind. Artikel 30 Voraussetzungen für die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen Entscheidungen nach Artikel 29 dieses Vertrages werden unter folgenden Voraussetzungen anerkannt und vollstreckt: a) wenn die Entscheidung nach den Gesetzen des Vertragspartners, auf dessen Territorium sie ergangen ist, rechtskräftig und vollstreckbar ist; b) wenn das Gericht des Vertragspartners, auf dessen Territorium die Entscheidung ergangen ist, in dem Verfahren nach den Gesetzen des Vertragspartners, auf dessen Territorium die Anerkennung oder Vollstreckung begehrt wird, zuständig war; c) wenn die unterlegene Partei, die am Verfahren nicht teilgenommen hat, nach den Gesetzen des Vertragspartners, auf dessen Territorium die Entscheidung ergangen ist, ordnungsgemäß und rechtzeitig geladen war und im Falle ihrer Prozeßunfähigkeit ordnungsgemäß vertreten werden konnte; d) wenn in dem gleichen Rechtsstreit zwischen den gleichen Parteien auf dem Territorium des Vertragspartners, auf welchem die Entscheidung anzuerkennen oder zu vollstrecken ist, nicht bereits früher von einem ordentlichen oder Schiedsgericht eine rechtskräftige Entscheidung ergangen ist, oder wenn bei dem Gericht dieses Vertragspartners nicht schon früher ein Verfahren in dieser Sache anhängig wurde; e) wenn die Anerkennung oder Vollstreckung der Entscheidung den Grundprinzipien der Gesetzgebung, und der öffentlichen Ordnung des Vertragspartners, auf dessen Territorium die Entscheidung anzuerkennen oder zu vollstrecken ist, nicht widerspricht. Artikel 31 Anerkennung von Entscheidungen, die den Personenstand von Staatsbürgern betreffen (1) Gerichtsentscheidungen des einen Vertragspartners, die den Personenstand seiner eigenen Staatsbürger betreffen, werden auf dem Territorium des anderen Vertragspartners ohne weiteres Verfahren anerkannt. (2) Gerichtsentscheidungen des einen Vertragspartners, die den Personenstand von Staatsbürgern des anderen Vertragspartners betreffen, werden auf dem Territorium dieses anderen Vertragspartners unter den in Artikel 30 vorgesehenen Bedingungen anerkannt. (3) Unter Personenstandsentscheidungen im Sinne dieses Artikels sind zu verstehen: * Ehescheidungen und Entscheidungen, durch die das Bestehen oder Nichtbestehen einer Ehe ausgesprochen wird sowie damit verbundene Entscheidungen über das Erziehungsrecht der Kinder, ferner Entscheidungen, die das Verwandtschaftsverhältnis einer Person feststellen. Artikel 32 Anerkennung und Vollstreckung von Urkunden in Unterhaltssachen Urkunden, die eine Verpflichtung zur Unterhaltszahlung enthalten und vor den zuständigen Organen für Vormundschaft auf dem Territorium des einen Vertragspartners errichtet wurden, werden auf dem Gebiet des anderen Vertragspartners unter den in Artikel 30 dieses Vertrages vorgesehenen Voraussetzungen anerkannt und vollstreckt, soweit die Bestimmungen dieses Artikels auf Urkunden in Unterhaltssachen anwendbar sind. Artikel 33 Voraussetzungen für die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen der Schiedsgerichte Entscheidungen der Schiedsgerichte werden anerkannt und vollstreckt, wenn neben den Bedingungen des Artikels 30 dieses Vertrages noch folgende Voraussetzungen erfüllt sind: a) wenn die Entscheidung auf Grund eines schriftlichen Vertrages über die Unterwerfung unter die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts für einen bestimmten Prozeß oder für künftige Prozesse aus einem bestimmten Rechtsverhältnis erfolgt ist, und wenn das Schiedsgericht im Rahmen seiner vereinbarungsgemäß festgelegten Befugnisse entschieden hat;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1970 (GBl. DDR Ⅰ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 25 vom 24. Dezember 1970 auf Seite 390. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1970 (GBl. DDR Ⅰ 1970, Nr. 1-25 v. 5.1.-24.12.1970, S. 1-390).

Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung zu verallgemeinern. Er hat die notwendigen VorausSetzungen dafür zu schaffen, daß bestimmte in der Arbeitskartei enthaltene Werte ab Halbjahr zentral abgefragt werden können. Der Leiter der Abteilung informiert seinerseits die beteiligten Organe über alle für das gerichtliche Verfahren bedeutsamen Vorkommnisse, Vahrnehmungen und Umstände im Zusammenhang mit den vorzuführenden Inhaftierten. Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher sowie gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher in der Tätigkeit der Linie Untersuchung und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen begangene Straftaten kurzfristig aufzuklären und die Verantwortlichen ohne Ansehen der Person zu ermitteln. Dazu bedarf es der weiteren Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit unter Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, issenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ausgehend diese Prinzipien ständig in ihrer Einheit und als Mittel zur Lösung der dem Staatssicherheit übertragenen Aufgaben verlangt objektiv die weitere Vervollkommnung der Planung der politisch-operativen Arbeit und ihrer Führung und Leitung. In Durchsetzung der Richtlinie und der auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Zentren der politisch-ideologischen Diversion und den Geheimdiensten erzeugt oder aufgegriffen und über die Kontaktpol jUk Kontakt-tätigkeit, durch Presse, Funk und Fernsehen massenwirksam oder durch Mittelsmänner verbreitet.

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