Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1970, Seite 301

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1970, Seite 301 (GBl. DDR Ⅰ 1970, S. 301); Gesetzblatt Teil I Nr. 22 - Ausgabetag: 16. Oktober 1970 301 (3) Das Gericht, das über den Antrag auf Kostenbefreiung für ein Verfahren entscheidet, kann im Rahmen seiner Zuständigkeit die eingereichten Bescheinigungen und Angaben auf ihre Richtigkeit überprüfen und erforderlichenfalls das Organ des anderen Vertragspartners um ergänzende Angaben ersuchen. Artikel 5 (1) Der Antrag auf Kostenbefreiung für ein Verfahren kann auch über das zuständige Gericht des Vertragspartners, dessen Staatsbürger der Antragsteller ist, eingereicht werden. Dieses Gericht übersendet den Antrag auf Kostenbefreiung mit der Bescheinigung gemäß Artikel 4 und den übrigen vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen für ein Verfahren dem Gericht des anderen Vertragspartners gemäß der Bestimmung des Artikels 9 dieses Vertrages. (2) Gleichzeitig mit dem Antrag auf Kostenbefreiung für ein Verfahren können der Antrag zur Einleitung des Verfahrens in der Sache, auf die sich die Kostenbefreiung bezieht, sowie der Antrag auf Beiordnung eines Anwaltes oder sonst in Frage kommende Anträge eingereicht werden. Artikel 6 Eine Kostenbefreiung, die von dem zuständigen Gericht eines Vertragspartners in einer bestimmten Sache gewährt worden ist, gilt für alle Prozeßhandlungen, die in diesem Verfahren vor dem Gericht des anderen Vertragspartners durchgeführt werden. Teil II Rechtshilfe in Zivil- und Familiensachen Artikel 7 Gewährung von Rechtshilfe (1) Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Rechtshilfe der Gerichte in Zivil- und Familiensachen unter den in diesem Vertrag festgelegten Voraussetzungen. (2) Gerichte im Sinne dieses Teils des Vertrages sind auch andere Organe der Vertragspartner, die gemäß den Gesetzen ihres Staates in Zivil- und Familiensachen zuständig sind. Artikel 8 Gegenstand der Rechtshilfe Die Rechtshilfe in Zivil- und Familiensachen umfaßt die Zustellung von Schriftstücken und .die Durchführung einzelner Prozeßhandlungen, in Form der Vernehmung von Zeugen oder Parteien, des Sachverständigengutachtens; des gerichtlichen Augenscheins und anderes. Artikel 9 Art des Verkehrs Bei der Gewährung von Rechtshilfe verkehren die Gerichte der beiden Vertragspartner über die Ministerien der Justiz, soweit im vorliegenden Vertrag keine andere Regelung getroffen ist. Artikel 10 Sprache im Rechtshilfeverkehr Alle im Rechtshilfeverkehr zu übersendenden Schriftstücke sind in der Sprache des ersuchten Vertragspartners abzufassen oder mit einer beglaubigten Übersetzung in die französische oder englische Sprache zu versehen. Artikel 11 Form der Rechtshilfeersuchen (1) Ersuchen um Rechtshilfe (im weiteren Text als Rechtshilfeersuchen bezeichnet) und die zuzustellenden Schriftstücke müssen unterschrieben und mit einem Siegel des Gerichts versehen sein. (2) Die Form des Rechtshilfeersuchens richtet sich nach den Gesetzen des ersuchenden Vertragspartners. Artikel 12 Inhalt der Rechtshilfeersuchen (1) Das Rechtshilfeersuchen muß die Bezeichnung des Gegenstandes enthalten, auf den es sich bezieht, die Bezeichnung des Gerichts, von dem das Ersuchen ausgeht, nach Möglichkeit die Bezeichnung des Gerichts, an das das Ersuchen gerichtet ist, die Namen der Parteien, ihre Staatsbürgerschaft, ihren Beruf sowie ihren Wohnort, gegebenenfalls ihren Aufenthaltsort, Namen und Anschriften der Rechtsvertreter. (2) Rechtshilfeersuchen um Zustellung von Schriftstücken müssen neben den Angaben gemäß Absatz 1 dieses Artikels die Anschrift. des Empfängers und die Art der zuzustellenden Schriftstücke enthalten. (3) Rechtshilfeersuchen um die Durchführung von Prozeßhandlungen müssen weiter enthalten: die Bezeichnung der Tatsachen, worüber die Beweisaufnahme durchgeführt werden soll, sowie gegebenenfalls die Fragen, zu denen die betreffende Person zu vernehmen ist. Erledigung der Recfatshilfeersuchen Artikel 13 (1) Bei der Erledigung der Rechtshilfe wendet das ersuchte Gericht seine innerstaatlichen Gesetze an. (2) Das ersuchte Gericht kann auf Verlangen des ersuchenden Gerichts sowohl hinsichtlich der Art als auch der Form so verfahren, wie es im Rechtshilfeersuchen bezeichnet ist, sofern dies nicht den Grundsätzen der Gesetzgebung des ersuchten Vertragspartners widerspricht. Artikel 14 (1) Ist das ersuchte Gericht unzuständig, so gibt es das Rechtshilfeersuchen an das zuständige Gericht weiter. (2) Das ersuchte Gericht teilt auf Verlangen dem ersuchenden Gericht rechtzeitig und unmittelbar den Zeitpunkt und den Ort der Durchführung des Rechtshilfeersuchens mit.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1970 (GBl. DDR Ⅰ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 25 vom 24. Dezember 1970 auf Seite 390. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1970 (GBl. DDR Ⅰ 1970, Nr. 1-25 v. 5.1.-24.12.1970, S. 1-390).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und der Verwaltung Strafvollzug, miß auf der Grundlage bestehender dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie der Gewährleistung der Konspiration und Geheimhaltung strikt duroh-gesotzt und im Interesse einer hohen Sicherheit und Ordnung innerhalb der Untersuchungshaftanstalb, vor allem zur vorbeugenden Verhinderung aller Störungen, die gegen den Vollzugsprozeß gerichtet sind, die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes unterstellt. Er ist dem Vorführer gegenüber weisungs- und kontrollberechtigt.

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