Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1970, Seite 24

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1970, Seite 24 (GBl. DDR Ⅰ 1970, S. 24); 24 Gesetzblatt Teil I Nr. 8 Ausgabetag: 15. April 1970 Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Ungarischen Volksrepublik zur Regelung von Fragen der doppelten Staatsbürgerschaft Die Deutsche Demokratische Republik und die Ungarische Volksrepublik sind, unter Berücksichtigung dessen, daß es auf ihren Hoheitsgebieten Personen gibt, die beide Vertragspartner entsprechend ihrer Gesetzgebung als ihre Bürger betrachten, und geleitet von dem Wunsch, die doppelte Staatsbürgerschaft dieser Bürger durch freiwillige Wahl zu beseitigen sowie zu verhindern, daß künftig doppelte Staatsbürgerschaft entsteht, übereingekommen, diesen Vertrag zu schließen. Zu diesem Zweck haben als Bevollmächtigte ernannt: der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik Oskar Fischer Stellvertreter des Ministers für Auswärtige Angelegenheiten der Präsidialrat der Ungarischen Volksrepublik György Körösi Stellvertreter des Ministers des Innern die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbarten: Artikel 1 (1) Personen, die beide Vertragspartner auf Grund ihrer Gesetzgebung als ihre Bürger betrachten, können entsprechend den Bestimmungen dieses Vertrages durch Abgabe einer schriftlichen oder mündlichen Erklärung eine der beiden Staatsbürgerschaften wählen. (2) Zur Abgabe der Erklärung sind nur volljährige Personen berechtigt. (3) Diese Personen behalten durch die Abgabe der Erklärung nur die Staatsbürgerschaft des Vertragspartners, die sie gewählt haben. Artikel 2 (1) Die im Artikel 1 Absatz 1 bezeichneten Personen sind berechtigt, die Erklärung über die Wahl der Staatsbürgerschaft innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dieses Vertrages abzugeben. (2) Personen, die die Staatsbürgerschaft des Vertragspartners wählen, auf dessen Hoheitsgebiet sie ihren Wohnsitz haben, geben die Erklärung gegenüber dem für ihren Wohnsitz zuständigen staatlichen Organ ab. (3) Personen, die ihren Wohnsitz auf dem Hoheitsgebiet eines der beiden Vertragspartner haben und die Staatsbürgerschaft des anderen Vertragspartners wählen, geben die Erklärung bei der diplomatischen oder- konsularischen Vertretung dieses Vertragspartners ab. (4) Personen, die auf dem Hoheitsgebiet eines dritten Staates ihren Wohnsitz haben, geben die Erklärung bei der diplomatischen oder konsularischen Vertretung beziehungsweise dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten des Vertragspartners ab, dessen Staatsbürgerschaft sie gewählt haben. (5) Die schriftliche beziehungsweise mündliche Erklärung zu Protokoll ist in zweifacher Ausfertigung entsprechend den Rechtsvorschriften des Vertragspartners anzufertigen, dessen Staatsbürgerschaft gewählt wurde. Artikel 3 (1) Personen, die nicht innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dieses Vertrages gegenüber den im Artikel 2 genannten staatlichen Organen die Erklärung über die Wahl einer Staatsbürgerschaft abgegeben haben, behalten nach Ablauf dieser Frist nur die Staatsbürgerschaft des Vertragspartners, auf dessen Hoheitsgebiet sie zu diesem Zeitpunkt ihren Wohnsitz haben. (2) Haben die im Absatz 1 genannten Personen ihren Wohnsitz außerhalb der Hoheitsgebiete der Vertragspartner, behalten sie nach Ablauf von einem Jahr nach Inkrafttreten dieses Vertrages nur die Staatsbürgerschaft des Vertragspartners, auf dessen Hoheitsgebiet sie vor der Ausreise in den dritten Staat ihren Wohnsitz hatten. Artikel 4 (1) Für Minderjährige, die vor Inkrafttreten des Vertrages geboren wurden und die Staatsbürgerschaft beider Vertragspartner besitzen, können die Eltern innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dieses Vertrages durch Abgabe einer übereinstimmenden Erklärung eine der beiden Staatsbürgerschaften wählen. Haben Minderjährige zu diesem Zeitpunkt bereits das 14. Lebensjahr ' vollendet, ist zur Erklärung über die Wahl der Staatsbürgerschaft auch deren Einwilligung erforderlich.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1970 (GBl. DDR Ⅰ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 25 vom 24. Dezember 1970 auf Seite 390. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1970 (GBl. DDR Ⅰ 1970, Nr. 1-25 v. 5.1.-24.12.1970, S. 1-390).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von einer Stunde zu empfangen. Die Sicherung dieser Besuche hat durch Angehörige der Abteilungen zu erfolgen. Die für den Besuch verantwortlichen Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen, seiner Freiheit und seiner Rechte und die Beschränkung der unumgänglichen Maßnahme auf die aus den Erfordernissen der Gefahren-äbwehr im Interesse der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit führen kann. Das Gesetz gestattet ebenfas, seine. Befugnisse zur vorbeugenden Gefahrenabwehr wahrzunehmen und ;. Weder in den Erläuterungen zum Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der DTP. Auf der Grundlage der Analyse des sichernden Törantwortungsbersiehes zur Heraussrbeitusag der - Anforderungen an die umfassende Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungs-haftanstalt ist es erforderlich, unverzüglich eine zweckgerichtete, enge Zusammenarbeit mit der Abteilung auf Leiterebene zu organisieren. müssen die beim Vollzug der Untersuchungshaft Den Verhafteten sind während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen ist jetzt unverzüglich und konsequent die Forderung nach Schaffung eines komplexen Systems der Sicherung der Staatsgrenze Küste zu erfüllen.

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