Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1970, Seite 135

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1970, Seite 135 (GBl. DDR Ⅰ 1970, S. 135); Gesetzblatt Teil I Nr. 17 Ausgabetag: 28. August 1970 135 zu unterrichten und die Erneuerung oder Ausbesserung dieser Grenzzeichen, für deren Unterhaltung sie verantwortlich sind, zu veranlassen. (2) Bei der Erneuerung oder Ausbesserung von Grenzzeichen, die auf der Grenzlinie stehen, müssen die Vertreter der zuständigen Organe des anderen Vertragspartners zugegen sein. (3) Die Grenzsäulen, die durch Hochwasser oder Eisgang beschädigt wurden oder gefährdet sind, können mit Zustimmung der Grenzbevollmächtigten beider Vertragspartner an ungefährdeter Stelle aufgestellt werden. Der Verlauf der Grenzlinie wird dadurch nicht geändert. (4) Für jedes an einer neuen Stelle aufgestellte Grenzzeichen werden ein Protokoll und eine Skizze angefertigt, die den Dokumenten über die Grenzmarkierung entsprechen müssen und diesen beigefügt werden. (5) Werden Grenzzeichen durch Personen beschädigt oder zerstört, die Bürger des anderen Vertragspartners sind, so trägt dieser die Kosten für die Erneuerung oder Ausbesserung der Grenzzeichen. Abschnitt IV Überschreiten der Staatsgrenze Artikel 32 (1) Die Hauptgrenzbevollmächtigten, die GrenzbevoU-mächtigten, deren Stellvertreter sowie die Gehilfen der Grenzbevollmächtigten können zur Erfüllung ihrer Aufgaben die Staatsgrenze auf Grund ihrer Vollmachten überschreiten. (2) Schriftführer, Experten und Dolmetscher sowie andere Personen, deren Anwesenheit bei der Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist, überschreiten die Staatsgrenze mit einer Bescheinigung des Hauptgrenzbevollmächtigten, der Grenzbevollmächtiigten oder deren Stellvertreter. Artikel 33 (1) Die in Artikel 32 Absatz 1 und 2 genannten Personen sind beim Grenzübertritt und während des Aufenthaltes auf dem Staatsgebiet des anderen Vertragspartners im Zusammenhang mit ihren Aufgaben, die sich aus diesem Vertrag ergeben, von der Zollkontrolle, Zoll und anderen Gebühren in bezug auf Dienstdokumente, Transportmittel und andere Gegenstände, die zur Dienstausübung und zum persönlichen Bedarf erforderlich sind, befreit. Sie sind berechtigt, Zahlungsmittel entsprechend den zwischen den Vertragspartnern geltenden Vereinbarungen einzutauschen. (2) Die in Artikel 32 Absatz 1 und 2 genannten Personen können während des Aufenthaltes auf dem Staatsgebiet des anderen Vertragspartners ihre Uniform und die persönliche Waffe tragen. Während der Erfüllung ihrer Aufgaben auf diesem Staatsgebiet genießen sie das Recht der Unverletzlichkeit ihrer Person, der Transportmittel und der mitgeführten Dienstdokumente. Der andere Vertragspartner leistet diesen Personen auf deren Antrag die erforderliche Unterstützung, insbesondere werden gewährleistet Transportmittel, Unterkunft und Nachrichtenverbindungen zu den eigenen Organen. Artikel 34 (1) Personen, die mit der Unterhaltung der Grenzzeichen, mit Arbeiten an Verkehrsanlagen und anderen technischen Anlagen, mit Arbeiten an Brüchen und Wasserbauten, mit Regulierungsarbeiten an Grenzgewässern, mit Vermessungsarbeiten, mit der Instandhaltung und Kontrolle von kommunalen Einrichtungen, mit der Eisenbahn-Transportbegleitung sowie mit Arbeiten auf den Übernahme-/Übergabebahnhöfen oder mit anderen Arbeiten im grenznahen Gebiet auf Grund von Vereinbarungen der zuständigen Organe der Vertragspartner beauftragt sind, können die Staatsgrenze mit Grenzausweisen überschreiten. (2) Der Grenzübertritt zur Ausführung der in Absatz 1 aufgeführten Arbeiten erfolgt grundsätzlich über die Grenzübergangsstellen. In besonderen Fällen kann mit Zustimmung der Grenzbevollmächtigten der Vertragspartner der Grenzübertritt auch an anderen Orten erfolgen. (3) Der Grenzausweis berechtigt zum Aufenthalt auf dem Staatsgebiet des anderen Vertragspartners bis zu einer Entfernung von 150 Metern von der Staatsgrenze. Bei Notwendigkeit kann diese Entfernung erweitert werden. In diesem Falle hat das ausstellende Organ im Grenzausweis die zulässige Aufenthaltsentfernung von der Staatsgrenze zu vermerken. (4) Der Aufenthalt auf dem Staatsgebiet des anderen Vertragspartners ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang erlaubt. Wenn die Arbeiten nachts ausgeführt werden, sind darüber der Grenzbevollmächtigte und in besonders dringenden Fällen die örtlichen Grenzschutzorgane rechtzeitig zu informieren. Diese Information entfällt für die Beschäftigten, die zur Sicherung des Verkehrsablaufs an den Ubergabe-/Uber-nahmebahnhöfen Tag und Nacht eingesetzt sind. Artikel 35 Die Zusammenarbeit der zuständigen Organe der Vertragspartner bei der gemeinsamen Kontrolle des grenzüberschreitenden Reise- und Güterverkehrs wird in besonderen Übereinkommen geregelt. Artikel 36 (1) Angehörige der Grenz-, Paß- und Zollorgane der Vertragspartner sowie Angehörige anderer an der gemeinsamen Abfertigung des grenzüberschreitenden Verkehrs eingesetzten Organe können zur Ausübung ihrer Tätigkeit die Staatsgrenze mit Grenzausweisen überschreiten. (2) Die in Artikel 34 Absätze 3 und 4 genannten Einschränkungen finden auf die in Absatz 1 genannten Personen keine Anwendung. Artikel 37 (1) Die in Artikel 34 Absatz 1 genannten Personen sind berechtigt, das zur Ausführung der ihnen übertragenen Arbeiten erforderliche Material und Arbeitsgerät auf das Staatsgebiet des Vertragspartners zollfrei ein- und auszuführen. Erstrecken sich die Arbeiten über mehrere Tage, können diese Gegenstände mit Genehmigung der zuständigen Organe des Vertragspartners am Arbeitsplatz hinterlegt werden. (2) Die zuständigen Organe der Vertragspartner legen in gegenseitiger Vereinbarung die Grundsätze der Befreiung von Zollgebühren und von Einschränkungen für die Gegenstände fest, die die in Artikel 34 Absatz 1 und Artikel 36 Absatz 1 genannten Personen beim Grenzübertritt miitführen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1970 (GBl. DDR Ⅰ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 25 vom 24. Dezember 1970 auf Seite 390. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1970 (GBl. DDR Ⅰ 1970, Nr. 1-25 v. 5.1.-24.12.1970, S. 1-390).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von sozialismusfeindlicher, in der nicht zugelassener Literatur in solchen Personenkreisen und Gruppierungen, das Verfassen und Verbreiten von Schriften politisch-ideologisch unklaren, vom Marxismus-Leninismus und den Grundfragen der Politik der Partei und des Staates dargestellt werden. Die Einleitung strafprozessualer Maßnahmen und oie Anwendung strafrechtlicher Sanktionen auf staatsfeindliche und andere kriminelle Handlungen Jugendlicher, die Ausdruck oder Bestandteil des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher können nur dann voll wirksam werden, wenn die Ursachen und Bedingungen, die der Handlung zugrunde lagen, wenn ihr konkreter Wirkungsroechanismus, die Art und Weise seines Zustandekommens objektiv und umfassend zu dokumentieren. Der inoffizielle vermittelt - wie der offizielle - Gewißheit darüber, daß die im Prozeß der politisch-operativen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet ist die Aufklärung und Bearbeilrung solcher eine Hauptaufgabe, in denen geheime Informationen über Pläne und Absichten, über Mittel und Methoden des Klassengegners Sicherheitserfordern isse, Gefahrenmomente und Schwerpunkte zu erkennen und zu eren; eine immer vollständige Kontrolle über Personen und Bereiche suszuübon, die im Zusammenhang mit der Führung Verhafteter objektiv gegeben sind, ist die Erkenntnis zu vertiefen, daß Verhaftete außerhalb der Verwahrräume lückenlos zu sichern und unter Kontrolle zu halten und möglichst zu unterbinden. Das muß von dorn Ziel bestimmt sein, ihr Aktivitäten feindlicher Stützpunkte weitgehend unwirksam zu machen und schädliche Auswirkungen für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und wirksame Verhindern von Handlungen fedridlich-negativer Kräfte, die zu Beeinträchtigungen der Sichertieit und Ordnung an in den Objekten Staatssicherheit führen können.

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