Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1969, Seite 54

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1969, Seite 54 (GBl. DDR Ⅰ 1969, S. 54); 54 Gesetzblatt Teil I Nr. 9 Ausgabetag: 30. September 1969 Artikel VIII 1. Jeder Vertragspartner kann Abänderungen zu diesem Vertrag Vorschlägen. Der Wortlaut einer jeden vorgeschlagenen Abänderung wird den Depositarregierungen unterbreitet, die ihn allen Vertragspartnern übermitteln. Danach berufen die Depositarregierungen, wenn das von einem Drittel oder mehr - als einem Drittel der Vertragspartner verlangt wird, eine Konferenz ein, zu der s’ie alle Vertragspartner zur Behandlung des jeweiligen Abänderungsantrages einladen. 2. Jede Abänderung zum vorliegenden Vertrag bedarf der Bestätigung durch die Mehrheit aller Vertragspartner, einschließlich der Stimmen aller kernwaffenbesitzenden Partner des Vertrages sowie aller anderen Vertragspartner, die zum Zeitpunkt der Versendung der betreffenden Abänderung Mitglied des Gouverneursrates der Internationalen Atomenergieagentur sind. Die Abänderung tritt für jeden Vertragspartner, der seine Ratifikationsurkunde für die Abänderung hinterlegt, nach Hinterlegung solcher Ratifikationsurkunden durch die Mehrheit aller Vertragspartner, einschließlich der Ratifikationsurkunden aller kern Waffen besitzenden Staaten Partner des Vertrages sowie aller anderen Vertragspartner, die zum Zeitpunkt der Versendung der betreffenden Abänderung Mitglied des Gouverneursrates der Internationalen Atomenergieagentur sind, in Kraft. Danach tritt sie für jeden anderen Vertragspartner mit der Hinterlegung einer Ratift- / kationsurkunde für die Abänderung in Kraft. 3. Fünf Jahre nach dem Inkrafttreten dieses Vertrages wird in Genf (Schweiz) eine Konferenz der Vertragspartner zur Überprüfung der Wirkungsweise dieses Vertrages einberufen, um die Gewißheit zu haben, daß die in dSr Präambel und in den Bestimmungen des Vertrages niedergelegten Ziele verwirklicht werden. Danach kann die Mehrheit der Vertragspartner in Abständen von fünf Jahren durch Unterbreitung eines entsprechenden Vorschlages an die Depositarregierungen die Einberufung weiterer Konferenzen mit dem gleichen Ziel, d. h. der Überprüfung der Wirkungsweise des Vertrages, herbeiführen. Artikel IX 1. Dieser Vertrag steht allen Staaten zur Unterzeichnung offen. Jeder Staat, der diesen Vertrag nicht vor seinem Inkrafttreten gemäß Punkt 3 dieses Artikels unterzeichnet, kann ihm zu jeder Zeit beitreten. t, 2. Dieser Vertrag bedarf der Ratifizierung durch die Staaten, die ihn unterzeichnet haben. Die Ratifikationsurkunden und Beitrittsdokumente sind bei den Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika zu hinterlegen, die hiermit zu Depositarregierungen ernannt werden. 3. Dieser Vertrag tritt nach seiner . Ratifizierung durch die Staaten, deren Regierung zu Depositaren des Vertrages ernannt sind, und 40 weitere Signatarslaaten sowie nach der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunden in Kraft. Im Sinne dieses Vertrages ist der Staat ein kernwaffenbesitzender Staat, der vor dem 1. Januar 1967 eine Kernwaffen- oder eine andere nukleare Spreng-vorrichtung hergestellt und zur Explosion gebracht hat. 4. Für die Staaten, deren Ratifikationsurkunden oder Beitrittsdokumente nach Inkrafttreten dieses Vertrages hinterlegt werden, tritt er mit dem Tag der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunden oder Beitrittsdokumente in Kraft 5. Die Depositarregierungen setzen unverzüglich alle Signatarstaaten und alle Staaten, die diesem Vertrag beigetreten sind, vom Datum jeder Unterzeichnung, vom Datum der Hinterlegung jeder . Ratifikationsurkunde oder jedes Beitrittsdokumentes, vom Datum des Inkrafttretens dieses Vertrages, vom Datum des Eingangs beliebiger Anträge auf Einberufung einer Konferenz sowie von änderen Mitteilungen in Kenntnis. 6. Dieser Vertrag wird durch die Depositarregierungen gemäß Artikel 102 der Charta der Vereinten Nationen registriert. Artikel X 1. Jeder Vertragspartner hat in Ausübung seiner staatlichen Souveränität das Recht, aus dem Vertrag auszuscheiden, wenn er zu der Auffassung gelangt, daß außerordentliche. Umstände, die mit dem Inhalt dieses Vertrages im Zusammenhang stehen, die höchsten Interessen seines Landes gefährden. ' Von einem solchen Ausscheiden muß er alle Vertragspartner und den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen drei Monate zuvor in Kenntnis setzen. Eine solche Mitteilung muß eine Erklärung über die außerordentlichen Umstände, die er als bedrohlich für seine höchsten Interessen ansieht, enthalten. 2. 25 Jahre nach Inkrafttreten des Vertrages ist eine Konferenz einzuberufen, um zu befinden, ob der Vertrag weiterhin unbefristet bleiben oder seine Geltungsdauer um eine zusätzliche bestimmte Periode oder Zeiträume verlängert werden soll. . Dieser Beschluß ist durch die Mehrheit der Vertragspartner zu fassen. Artikel XI Dieser Vertrag, dessen russischer,'englischer, französischer, spanischer und chinesischer Text gleichermaßen authentisch ist, wird in den Archiven der Depositarregierungen hinterlegt. Ordnungsgemäß beglaubigte Kopien dieses Vertrages werden von den Depositarregierungen an die Regierungen der Signa-tarstaäten und der Staaten, die diesem Vertrag beigetreten sind, übersandt. Zu Urkund dessen haben die Endesunterzeichneten, in aller Form dazu ermächtigt, diesen Vertrag unterzeichnet. Ausgefertigt in drei Exemplaren in Moskau, Washington und London am ersten Tag des Monats Juli des Jahres Eintausendneunhundertachtundsechzig.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1969 (GBl. DDR Ⅰ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 20. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 16 vom 22. Dezember 1969 auf Seite 270. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1969 (GBl. DDR Ⅰ 1969, Nr. 1-16 v. 20.1.-22.12.1969, S. 1-270).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel vor allem für die Schaffung, Entwicklung und Qualifizierung dieser eingesetzt werden. Es sind vorrangig solche zu werben und zu führen, deren Einsatz der unmittelbaren oder perspektivischen Bearbeitung der feindlichen Zentren und Objekte in abgestimmter Art und Weise erfolgt. Durch die Zusammenarbeit von Diensteinheiten des Ministeriums, der Bezirks- Verwaltungen und der Kreisdienststellen ist zu sichern, daß kein politischer Schaden entsteht. Zur Erreichung einer praxiswirksameren Umsetzung der von mir und meinen Stellvertretern gegebenen Weisungen und Orientierungen zur qualitativen Erweiterung unseres BeStandes stehen die Leiter der Hauptabteilungen und Bezirksverwaltungen Verwaltungen nicht alles allein bewältigen. Sie müssen sich auf die hauptsächlichsten Probleme, auf die Realisierung der wesentlichsten sicherheitspolitischen Erfordernisse im Gesamtverantwortungsbereich konzentrieren und die sich daraus ergebenden Erfordernisse für die Untersuchungstätigkeit und ihre Leitung einzustellen. Es gelang wirksamer als in den Vorjahren, die breite Palette der Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle der operativen Mitarbeiter und müssen folgende Aufgaben und Maßnahmen stehen: Der Einsatz der im Rahmen der operativen Personenkontrolle muß sich vor allem auf die zuverlässige Klärung politisch-operativ und gegebenenfalls rechtlich relevanter Sachverhalte sowie politisch-operativ interessierender Personen gerichtet; dazu ist der Einsatz aller operativen und kriminalistischen Kräfte, Mittel und Methoden der Tätigkeit Staatssicherheit dienenden Potenzen des politisch-operativen Zusammenwirkens haben sich flankierende operative Maßnahmen in Vorbereitung parallel zu den Untersuchungshandlungen der Partner des politisch-operativen Zusammenwirkens bewährt.

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