Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1969, Seite 52

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1969, Seite 52 (GBl. DDR Ⅰ 1969, S. 52); 52 Gesetzblatt Teil I Nr. 9 Ausgabetag: 30. September 1969 Inoffizielle Übersetzung Vertrag über die Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen Die Staaten, die diesen Vertrag schließen, im folgenden „Vertragspartner“ genannt, haben eingedenk der verheerenden Folgen, die ein Kernwaffenkrieg für die gesamte Menschheit haben würde, * und der sich daraus ergebenden Notwendigkeit, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Gefahr des Ausbruchs eines solchen Krieges abzuwenden und Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Völker zu ergreifen, - - in der Auffassung, daß die Weiterverbreitung von Kernwaffen die Gefahr eines .Kernwaffenkrieges erheblich vergrößern würde, im Einklang mit den Resolutionen .der Vollversammlung def Vereinten Nationen, die zum Abschluß eines Abkommens über die Verhinderung einer noch weiteren' Verbreitung von Kernwaffen auffordern, in der Verpflichtung, zur Förderung der Anwendung der Garantien der Internationalen Atomenergieager.-tur hinsichtlich der friedlichen Nutzung der Kernenergie zusammenzuarbeiten, in der Bereitschaft, die Bemühungen auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung sowie andere Bemühungen, die darauf abzielen, im Rahmen des Garantiesystems der Internationalen Atomenergieagentur die Anwendung des Prinzips wirksamer Garantien in ’bezug auf den Fluß von Ausgangsstöffen und speziellen spaltbaren Materialien mit Hilfe von- Geräten und anderen technischen Mitteln an bestimmten Schlüsselstellungen zu fördern, in Bekräftigung des Grundsatzes, daß die Früchte der friedlichen Anwendung der Kerntechnik einschließlich aller technologischen Nebenprodukte, die sich'.für die Staaten, die Kernwaffen besitzen, aus der Entwicklung von nuklearen Sprengvorrichtungen ergeben können, allen Vertragspartnern, sowohl den kernwaffenbesitzenden als auch den nichtkernwaffenbesitzenden Staaten, zu friedlichen Zwecken zugänglich sein müssen, in der Überzeugung, daß in Verwirklichung dieses Grundsatzes alle Vertragspartner das Recht haben, an dem größtmöglichen Austausch wissenschaftlicher Informationen für die weitere Entwicklung der Anwendung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken teilzunehmen und einzeln oder in Zusammenarbeit mit anderen Staaten zu dieser Entwicklung beizutragen, in der Absicht, so bald wie möglich die Einstellung des atomaren Wettrüstens zu erreichen und effektive Maßnahmen in Richtung auf die atomare Abrüstung zu treffen, unter nachdrücklicher Aufforderung- an alle Staaten, . zur Erreichung dieses Zieles zusammenzuarbeiten, in Erinnerung an die Entschlossenheit, die von den Partnern des Vertrages von 1963 über das Verbot der Kernwaffenversuche in der Atmosphäre, -im kosmischen Raum und unter Wasser in seiner Präambel zum Ausdruck gebracht wurde, danach zu streben, die Einstellung aller experimentellen Kernwaffenexplosionen für immer zu erreichen und zu diesem Zweck Verhandlungen fortzusetzen, in dem Bestreben, zur internationalen Entspannung sowie zur Stärkung des Vertrauens zwischen den Staaten beizutragen, um die Einstellung der Produktion von Kernwaffen, die Vernichtung aller ihrer bestehenden Vorräte und die Entfernung von Kernwaffen und ihrer Trägermittel aus den nationalen Rüstungsbeständen gemäß einem Vertrag über die allgemeine und vollständige Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle zu erleichtern,- eingedenk dessen, daß sich die Staaten in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen in ihren internationalen Beziehungen der Androhung von Gewalt oder ihrer Anwendung sowohl gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit eines jeden Staates als auch in anderer, mit den Zielen der Vereinten, Nationen unvereinbarer Weise zu enthalten haben und daß die Herstellung und Aufrechterhaltung des Weltfriedens und der Sicherheit so zu fördern sind, daß möglichst wenige personelle und ökonomische Ressourcen der Welt für die Rüstung abgezogen werden, folgendes vereinbart: Artikel! Jeder kernwaffenbesitzende Vertragspartner verpflichtet sieh, niemandem wer es auch sei Kernwaffen oder andere nukleare Sprengvorrichtungen direkt oder indirekt zu übergeben und einen nichtkernwaffenbesitzenden Staat in keiner Weise zu unterstützen, zu ermutigen oder dazu zu veranlassen, Kernwaffen oder andere nukleare Sprengvorrichtungen herzustellen oder anderweitig zu erwerben sowie die Kontrolle über solche'Waffen oder Sprengvorrichtungen zu erlangen. Artikel II Jeder nichtkernwaffe.nbesitzende Vertragspartner verpflichtet sich, von niemandem ’ wer es auch sei Kernwaffen oder andere nukleare Sprengvorrichtungen sowie die Kontrolle über solche Waffen oder Sprengvorrichtungen direkt oder indirekt anzunehmen, keine Kernwaffen oder andere nukleare Sprengvorrichtungen zu produzieren oder anderweitig zu erwerben sowie keinerlei Hilfe bei der Produktion von Kernwaffen oder anderen nuklearen Sprengvorrichtungen zu suchen oder anzunehmen. Artikel III 1. Jeder nichtkernwaffenbesitzende Vertragspartner verpflichtet sich, Garantien zu übernehmen, wie sie in einem Abkommen niedergelegt sind, über das Verhandlungen geführt werden und das mit;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1969 (GBl. DDR Ⅰ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 20. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 16 vom 22. Dezember 1969 auf Seite 270. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1969 (GBl. DDR Ⅰ 1969, Nr. 1-16 v. 20.1.-22.12.1969, S. 1-270).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen haben unter den Strafgefangenen, die sich zum Vollzug der Freiheitsstrafe in den Abteilungen befinden, die poitisch-operative Arbeit - vor allem auf der Grundlage der zentralen Aufgabenstellung Staatssicherheit der verbindlichen Aufgabenstellung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Empfehlungen der Instrukteure die Durchsetzung einheitlicher Formen und Methoden beim Vollzug der Untersuchungshaft -zur Gewährleistung der Sicherheit in der Untersuchungshaft arrstalt ergeben. Die Komplexität der Aufgabe rungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung. Mit Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung von Flucht- und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel langfristig auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen können konkrete Aktionen und Handlungen oes Gegners voiausgesehen oder runzeitig erkannt und vorbeugend unwirksam gemacht in ihren Wirkungen eingeschränkt werden.

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