Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1969, Seite 268

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1969, Seite 268 (GBl. DDR Ⅰ 1969, S. 268); 268 Gesetzblatt Teil I Nr. 15 Ausgabetag: 19. Dezember 1969 für Investitionen ist zulässig, wenn die im bestätigten Haushaltsplan eines Rates insgesamt für Werterhaltungsmaßnahmen geplanten Mittel voll verwendet werden. §15 Rechte der örtlichen Volksvertretungen bei der Beschlußfassung und Durchführung der Haushaltspläne (1) Die Bezirkstage, Kreistage und die Stadtverordnetenversammlungen der Stadtkreise sind im Interesse der Erhöhung des Nutzeffektes der finanziellen Mittel berechtigt, bei der Beschlußfassung über den Haushaltsplan festzulegen, in welcher Höhe Stadt- und Landkreisen, Städten, Stadtbezirken und Gemeinden zur Lösung von Schwerpunktaufgaben, vor allem für die planmäßige Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen, Haushaltsmittel einmalig für das Jahr 1970 zur Verfügung gestellt werden. (2) Eine Umverteilung der in den Haushalten der örtlichen Räte für die Finanzierung von Investitionen geplanten Haushaltsmittel zwischen den Räten der Bezirke, Stadt- und Landkreise, Stadtbezirke, Städte und Gemeinden während der Plandurchführung bedarf der Beschlußfassung durch die zuständigen Volksvertretungen. (3) Wesentliche Veränderungen der in den Haushaltsplänen der Räte für die einzelnen Bereiche festgelegten Eirinahmen und Ausgaben einschließlich der für Investitionen geplanten Haushaltsmittel während der Plandurchführung haben die örtlichen Räte ihren Volksvertretungen zur Beschlußfassung vorzulegen. Die vorrangige Durchführung strukturbestimmender Aufgaben muß gesichert bleiben. §16 Minderausgaben in den Haushalten der örtlichen Volksvertretungen (1) Für die Finanzierung von Investitionen geplante Haushaltsmittel, die infolge Nichtdurchführung geplanter Vorhaben nicht verbraucht werden, sind von den Räten der Bezirke, Stadt- und Landkreise sowie Stadtbezirke an den zentralen Haushalt abzuführen. Die Abführung hat unabhängig von der Erreichung des geplanten Kassenbestandes zu erfolgen. Bei der Abführung kann der Betrag abgesetzt werden, um den durch den Einsatz geplanter Investitionsmittel für zusätzliche Werterhaltungen gemäß § 14 Abs. 2 die im° bestätigten Haushaltsplan insgesamt für Werterhaltungen eines örtlichen Rates geplanten Mittel überschritten worden sind. (2) Werden in den Haushalten der Räte der Bezirke, der Räte der Stadt- und Landkreise und der Räte der Stadtbezirke andere als die im Abs. 1 genannten Haushaltsmittel infolge Nichtdurchführung planmäßiger Aufgaben nicht verbraucht, sind diese Mittel an den zentralen Haushalt abzuführen, sofern sie am Jahresende über den geplanten Kassenbestand hinaus vorhanden sind. Das gilt nicht für Werterhaltungsmittel der Räte der Stadt- und Landkreise und der Räte der Stadtbezirke. Das Recht des eigenverantwortlichen Einsatzes freier Mittel auf Grund von Minderausgaben wird dadurch nicht berührt. (3) Werden aus dem Fonds der Volksvertretung be- ’ reitgestellte Mittel nicht verbraucht, sind diese Mittel nicht an den zentralen Haushalt abzuführen. Schlußbestimmungen §17 (1) Der Ministerrat ist berechtigt, die Auswirkungen neuer Maßnahmen zur weiteren Gestaltung des ökonomischen Systems des Sozialismus auf die Finanzierung in den Staatshaushaltsplan 1970 einzuarbeiten. Der im § 1 festgelegte Überschuß der Einnahmen über die Ausgaben darf nicht vermindert werden. (2) Die im Zusammenhang mit dem Modell der staatlichen Leitung der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik Berlin durch den Ministerrat getroffenen Regelungen werden nicht berührt. §18 Durchführungsbestimmungen erläßt der Minister der Finanzen. §19 (1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1970 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) Gesetz vom 13. Dezember 1968 über den Staatshaushaltsplan 1969 (GBl. I S. 377) b) Erste Durchführungsbestimmung vom 10. Januar 1969 zum Gesetz über den Staatshaushaltsplan 1969 (GBl. II S. 81). Das vorstehende, von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am siebzehnten Dezember neunzehnhundertneunundsechzig beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den siebzehnten Dezember neunzehnhundertneunundsechzig Der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik W. U1 b r i c h t Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 - Redaktion: 102 Berlin, Klosterstr 47. Telefon: 209 36 22 - Veröffentlicht untei Lizenz-Nr 1538 - Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik. 108 Berlin, Otto-Grotewohl-Straße 17. Telefon: 209 45 01 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufendet Bezug nur durch die Post - Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 M. Teil n 1,80 M und Teil III 1,80 M - Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0.15 M. bis zum Umfang von 16 Selten 0.25 M. bis zum Umfang von 32 Seiten 0.40 M, bis zum Umfang von 48 Seiten 0.55 M 1e Exemplar. Je weitere iS Seiten 0.15 M mehr Etnzelbestellungen beim Zentral-Verknet Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696. 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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1969 (GBl. DDR Ⅰ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 20. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 16 vom 22. Dezember 1969 auf Seite 270. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1969 (GBl. DDR Ⅰ 1969, Nr. 1-16 v. 20.1.-22.12.1969, S. 1-270).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit und anderen, sind für die Untersuchungsabteilungen und die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Grundsätze ihrer Tätigkeit. Von den allgemeingültigen Bestimmungen ausgehend, sind in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen gegebenen Orientierungen auf Personen Personenkreise entsprechend der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich durch die Leiter umzusetzen und zu präzisieren. Durch exakte Vorgaben ist zu gewährleisten, daß die erarbeiteten Informationen. Personenhinweise und Kontakte von den sachlich zuständigen Diensteinheiten genutzt werden: die außerhalb der tätigen ihren Möglichkeiten entsprechend für die Lösung von Aufgaben zur Gewährleistung der allseitigen und zuverlässigen Sicherung der und der sozialistischen Staatengemeinschaft und zur konsequenten Bekämpfung des Feindes die gebührende Aufmerksamkeit entgegen zu bringen. Vor allem im Zusammenhang mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß die Unterweisung wie auch alle anderen Mechanismen der Einstellungsbildung nicht nur beim Entstehen feindlich-negativer Einstellungen, sondern auch beim Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen Feindlich-negative Einstellungen stellen - wie bereits im Abschnitt dargelegt wurde - mit ihrer Eigenschaft als Handlungstendenz die Bereitschaft der betreffenden Bürger zu einem feindlich-negativen Handeln dar.

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