Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1969, Seite 262

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1969, Seite 262 (GBl. DDR Ⅰ 1969, S. 262); 262 Gesetzblatt Teil I Nr. 15 - Ausgabetag: 19. Dezember 1969 Der Ministerrat fördert die aktive Einbeziehung der Werktätigen in die Planung und Leitung der Aufgaben zur Erfüllung des Volkswirtschaftsplanes. Der Ministerrat berücksichtigt bei der Vorbereitung grundsätzlicher Entscheidungen zur Durchführung des Volkswirtschaftsplanes sowie in Ausübung der Kontrolle über seine Erfüllung Vorschläge, Hinweise und Untersuchungsergebnisse der Ausschüsse der Volkskammer. Der Ministerrat beschließt notwendige Veränderungen des Volkswirtschaftsplanes 1970, wenn dies durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse oder veränderte Bedingungen im Interesse der Erhöhung des volkswirtschaftlichen Nutzeffektes erforderlich wird. Entscheidende Veränderungen sind den zuständigen Ausschüssen der Volkskammer zur Beratung zu unterbreiten. Die Minister und anderen Leiter der zentralen Staatsorgane sind für die komplexe Durchführung der Hauptaufgaben des Volkswirtschaftsplanes 1970, insbesondere für die Konzentration der Kräfte und Mittel auf die Lösung der Aufgaben der staatlichen Strukturpolitik bei konsequenter Verwirklichung der modernen Wissenschaftsorganisation, in ihren Führungsbereichen verantwortlich. Sie sichern die qualitäts- und termingerechte Erfüllung der im Plan enthaltenen Aufgaben, die maximale Erhöhung der Arbeitsproduktivität, die Senkung der Kosten und die Erzielung höchster volkswirtschaftlicher Effektivität, die Erschließung weiterer Produktionsreserven sowie die Durchsetzung der vom Ministerrat für den Prozeß der Plandurchführung getroffenen Entscheidungen. Sie gewährleisten die weitere Anwendung des ökonomischen Systems des Sozialismus, die komplexe sozialistische Automatisierung ganzer Produktionssysteme in den volkswirtschaftlich entscheidenden volkseigenen Betrieben und Kombinaten unter Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung' und Prozeßrechentechnik. Für alle Betriebe ist zu sichern, daß durch Rationalisierung, Mechanisierung, effektivere Technologien und bessere Produktionsorganisation die Arbeitsproduktivität ständig gesteigert wird. Sie haben die besten Erfahrungen der Schrittmacherbetriebe und der Kollektive der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit in Wissenschaft, Technik und Produktion gemeinsam mit den Zentralvorständen der Industriegewerkschaften bzw. Gewerkschaften auszuwerten und zu verallgemeinern. Die Minister und anderen Leiter der zentralen Staatsorgane sichern das koordinierte Zusammenwirken zwischen den zentralen Staatsorganen und mit den Führungsorganen in d'n Territorien bei der Verwirklichung der Planaufgaben 1970. Sie nehmen aktiv Einfluß auf die planmäßige Verbesserung der sozialistischen Arbeits- und Lebensbedingungen und die Anwendung der neuen Erkenntnisse des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Die Leiter der volkseigenen Betriebe und Kombinate sind auf der Grundlage der staatlichen Auflagen für die allseitige und kontinuierliche Erfüllung der Aufgaben des Volkswirtschaftsplanes verantwortlich. Sie haben eigenverantwortlich den betrieblichen Reproduktionsprozeß so effektiv zu gestalten, daß jeder Betrieb und jedes Kombinat eine hohe Steigerung der Arbeitsproduktivität erreicht und einen wachsenden j Beitrag zum Nationaleinkommen leistet. Dazu hat die Veränderung der Arbeit der volkseigenen Kombinate in der Richtung zu erfolgen, daß in ihnen alle den einheitlichen Reproduktionsprozeß bildenden Elemente, von der Forschung und Entwicklung über die Produktionsdurchführung bis zum Absatz, voll erfaßt und zu höchster volkswirtschaftlicher Effektivität geführt werden. Die Produktion von devisenrentablen Erzeugnissen ist weiter zu steigern. Die Leiter der volkseigenen Betriebe und Kombinate sowie der Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen haben in enger Zusammenarbeit mit den Werktätigen und ihren gesellschaftlichen Organen, besonders den Gewerkschaften, eine neue Qualität der über den Betrieb hinausgehenden sozialistischen Gemeinschaftsarbeit zur Erreichung von Pionier- und Spitzenleistungen in Forschung, Entwicklung und Produktion durchzusetzen. Dazu sind entsprechende Vereinbarungen mit den Neuererkollektiven und Kollektiven der sozialistischen Arbeit abzuschließen. Die Leiter der volkseigenen Betriebe und Kombinate tragen eine große Verantwortung für die Entwicklung des sozialistischen Wettbewerbs als eine Hauptmethode zur Entfaltung der Initiative und Schöpferkraft der Werktätigen. Sie haben in Übereinstimmung mit den gewählten Organen des FDGB und der FDJ die Schwerpunkte für den Wettbewerb festzulegen mit dem Ziel, die Planaufgaben für das Jahr 1970 allseitig kontinuierlich zu erfüllen. Das System der Aus- und Weiterbildung der Werktätigen ist auszubauen und zu festigen und mit der Bildungsarbeit der Universitäten, Hoch- und Fachschulen zu verbinden. Die Leiter der volkseigenen Betriebe und Kombinate sind bei strikter Einhaltung der staatlichen Planauflagen dafür verantwortlich, daß die materiellen und finanziellen Fonds einschließlich der Kredite auf der Grundlage der konsequenten Durchsetzung des Prinzips der Eigenerwirtschaftung der Mittel für die erweiterte Reproduktion zur Erreichung einer hohen Effektivität für die Volkswirtschaft eingesetzt und genutzt werden. Die Leiter der volkseigenen Betriebe und Kombinate werden verpflichtet, die schöpferische Mitarbeit, das Mitdenken und Mitplanen der Werktätigen bei der Durchführung der Aufgaben des Volkswirtschaftsplanes 1970 und bei der Gestaltung des einheitlichen Reproduktionsprozesses in enger Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften zu fördern. Sie haben alle politischen, wissenschaftlich-technischen und ökonomischen Aufgaben und Zusammenhänge in Verbindung mit der Zielstellung des Betriebes den Werktätigen zu erläutern und über die Erfüllung der Aufgaben des Volkswirtschaftsplanes sowie die Erfüllung der Maßnahmen zur planmäßigen Entwicklung der Bildungsund Erziehungsarbeit und zur Verbesserung der sozialistischen Arbeits- und Lebensbedingungen und den anderen im Betriebskollektivvertrag getroffenen Festlegungen vor den Betriebskollektiven und gesellschaftlichen Organen regelmäßig Rechenschaft abzulegen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1969 (GBl. DDR Ⅰ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 20. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 16 vom 22. Dezember 1969 auf Seite 270. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1969 (GBl. DDR Ⅰ 1969, Nr. 1-16 v. 20.1.-22.12.1969, S. 1-270).

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