Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1969, Seite 12

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1969, Seite 12 (GBl. DDR Ⅰ 1969, S. 12); 12 Gesetzblatt Teil I Nr. -3 Ausgabetag: 21. April 1969 eile, Lehr- und Lernmittel müssen wesentlich schneller eingeführt werden. Das gilt vor allem für die Anwendung von Film, Bild und Ton sowie Fernsehen zur rationellen Wissensvermittlung, für die Ausarbeitung von Lehrbüchern, auch in programmierter oder teilprogrammierter Form, und von Wissensspeichern und Arbeilsblättern sowie für die Nutzung der automatischen Informationsverarbeitungsanlagen durch die Studenten. Die Erhöhung der schöpferischen Aktivität und Eigenverantwortung der Studenten in Verbindung mit der inhaltlichen und methodisch modernen Gestaltung der Lehr- und Lernprozesse ist ein entscheidendes Mittel, um eine hohe Effektivität der Ausbildung, Erziehung, Forschung und Weiterbildung zu erreichen. Die moderne inhaltliche und methodische Gestaltung des wissenschaftlich-produktiven Studiums erfordert unter Berücksichtigung der höheren Vorleistungen der erweiterten polytechnischen Oberschule und der organischen Einheit von Aus- und Weiterbildung die Neufestsetzung der Dauer des Studiums an den Universitäten und Hochschulen in der Regel auf vier Jahre. Bei der Erarbeitung einer modernen Ausbildungsmethodik hat das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen entscheidende Aufgaben. Die Erfahrungen bei der Einführung moderner Methoden sowie die Lehr- und Lernmethoden sind durch Veröffentlichung und die Organisierung des Erfahrungsaustausches zu verallgemeinern und umfassend wirksam zu machen. Das Studium und die Anwendung sowjetischer Erfahrungen sind zu organisieren. Die Forschung auf dem Gebiet der Hochschulpädagogik und -methodik ist zu erweitern und zu intensivieren, und die Lehrkräfte sind auf die Anwendung und den rationellen Einsatz moderner Methoden und technischer Mittel in Ausbildungs- und Erziehungsprozessen intensiv vorzubereiten. Bei der Projektierung und Ausstattung der Hochschulneubauten muß der Einsatz moderner technischer Lehr- und Lernmittel gesichert werden; gleichzeitig sind vorhandene Hochschuleinrichtungen schwerpunktmäßig, vor allem dort, wo Kader für die strukturbestimmenden, Zweige der Volkswirtschaft ausgebildet werden, mit entsprechenden Mitteln auszustatten. Die Kooperationspartner der Hochschulen, die Ministerien, die WB, Kombinate, Großbetriebe usw., sind verpflichtet, die Ausstattung der Hochschulen mit modernen Lehr- und Lernmitteln sowie mit neuen Geräten und Ausrüstungen materiell und finanziell zu unterstützen und die Einführung moderner Ausbildungssysteme aktiv zu beeinflussen. Entsprechende Festlegungen sind in die durch den Ministerrat zu erlassende Systemregelung zur allseitigen Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen und ihren Kooperationspartnern aufzunehmen. Der Ministerrat wird beauftragt, Leitbetriebe für die Entwicklung und Produktion moderner technischer Unterrichtsmittel festzulegen. 3. Die Ausbildung und Erziehung der sozialistischen Lehrer ist eine strukturbestimmende Aufgabe unserer Universitäten und Hochschulen. Der Lehrer beeinflußt in einer entscheidenden Phase der Persönlichkeitsentwicklung maßgeblich die Formung der Weltanschauung der heranwachsenden Generation. Seine Aufgabe ist es, bei seinen Schülern einen unerschütterlichen Klassenstandpunkt herauszubilden und eine moderne, den wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechende Schulbildung zu vermitteln. Von seinen politisch-ideologischen, moralischen und wissenschaftlichen Qualitäten wird weitgehend die Erziehung und Bildung der jungen Generation beeinflußt. Die Umgestaltung des Lehrerstudiums im Prozeß der sozialistischen Hochschulreform erfolgt auf der Grundlage der „Konzeption zur perspektivischen Entwicklung der Ausbildung von Fachlehrern der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule in der Deutschen Demokratischen Republik für den Zeitraum von 1968 bis 1980“ und der vom Minister für Volksbildung zu bestätigenden Studienprogramme. Die Ausbildung der Lehrer für den berufstheoretischen Unterricht erfolgt auf der Grundlage der „Grundsätze für die Weiterentwicklung der Berufsausbildung als Bestandteil des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems“ . Die höheren Anforderungen der Erziehungs- und Bildungsarbeit in den Schulen verlangen, das wissenschaftliche Niveau in allen Disziplinen des Lehrerstudiums zu erhöhen, die gesamte Ausbildung mit der marxistisch-leninistischen Ideologie zu durchdringen und als wissenschaftlich-produktives Studium in enger Verbindung mit den Anforderungen der sozialistischen Schule zu gestalten. Die Ausbildung der Fachlehrer auf hohem Niveau erfordert die Gestaltung eines spezifischen Studienganges des Lehrerstudiums an allen Universitäten und Hochschulen, beginnend mit dem ersten Studienjahr. Sie umfaßt 4 Jahre und schließt mit dem Diplom ab. Die erforderlichen Voraussetzungen dafür sowie die staatliche Leitung und Führung der Lehrerbildung sind in allen Einrichtungen zu sichern. Für die erziehungswissenschaftliche Ausbildung ist ein einheitlicher Grundkurs auszuarbeiten, in dem die erziehungs- und bildungstheoretischen Grundlagen der sozialistischen Bildungskonzeption gelehrt und in den wesentliche Bestandteile der Pädagogik, der Psychologie und der Fachmethodiken integriert werden. Die Universitäten und Hochschulen tragen eine hohe Verantwortung für die Entwicklung der pädagogischen Forschung und Bildungsforschung, die eine entscheidende Voraussetzung für die Erhöhung der Qualität des Lehrerstudiums und die ständige Vervollkommnung des sozialistischen Bildungssystems ist. An den Ausbildungsstätten ist ein staatlich verbindliches System der marxistisch-leninistischen, fachwissenschaftlichen und hochschul-pädagogischen Weiterbildung des gesamten Lehrkörpers aufzubauen. Der wissenschaftliche Nachwuchs für die Lehrerbildungsstätten ist planmäßig zu entwickeln. Der Prozeß der Entwicklung der Pädagogischen Institute zu Pädagogischen Hochschulen ist zielstrebig fortzusetzen und bis 1975 abzuschließen. Die Universitäten und Hochschulen sichern die notwendigen Ausbildungs- und Forschungskapazitäten für das Lehrerstudium. Insbesondere ist es erforderlich, die Ausbildungskapazitäten von Fachlehrern für Mathematik, Physik und für die Fremd- \;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1969 (GBl. DDR Ⅰ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 20. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 16 vom 22. Dezember 1969 auf Seite 270. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1969 (GBl. DDR Ⅰ 1969, Nr. 1-16 v. 20.1.-22.12.1969, S. 1-270).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und die weitere Festigung des Vertrauensverhältnisses der Bürger zur sozialistischen Staatsmacht, besonders zum Staatssicherheit , die objektive allseitige und umfassende Aufklärung jeder begangenen Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen konsequent, systematisch und planvoll einzuengen sowie noch effektiver zu beseitigen, zu neutralisieren bzw, in ihrer Wirksamkeit einzuschränken. Die Forderung nach sofortiger und völliger Ausräumung oder Beseitigung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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