Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1969, Seite 11

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1969, Seite 11 (GBl. DDR Ⅰ 1969, S. 11); Gesetzblatt Teil I Nr. 3 Ausgabetag: 21. April 1969 11 Einrichtungen zu nutzen, die eine auf höchstem Niveau stehende Ausbildung und Erziehung der Forschungsstudenten gewährleisten. Als Form der Förderung besonders befähigter Studenten ist die Delegierung zur wissenschaftlichen Qualifizierung in die Sowjetunion und in andere sozialistische Länder stärker zu nutzen. Erhöhte Aufmerksamkeit muß der Werbung von Mädchen und Frauen für das Studium, insbesondere für die mathematisch-naturwissenschaftlichen und technischen Studienrichtungen, ihrer Förderung und Unterstützung im Studium sowie ihrem Einsatz in der Praxis gewidmet werden. Die Aufnahme von Studentinnen in das Forschungsstudium ist besonders zu fördern, um alle Fähigkeiten und Talente der Frauen zu entwickeln. Ihr Anteil in den entsprechenden Qualifikationsstufen ist zu vergrößern. Das Prüfungssystem ist im Zusammenhang mit dem wissenschaftlich-produktiven Studium so neu zu gestalten, daß es die Studienergebnisse an der eigenen wissenschaftlichen Arbeit der Studenten mißt, den Studenten die Möglichkeit zu eigenen Lei-stungseinschätzüngen gibt und das selbständige schöpferische Studium nachhaltig fördert. Es sind solche Prüfungsformen anzuwenden, die der systematischen und kontinuierlichen Kontrolle und Stimulierung der wissenschaftlichen Leistungen während des gesamten Studienjahres dienen. Bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsprozesse nach dem Prinzip des wissenschaftlich-produktiven Studiums tragen die Kooperationspartner der Hochschulen, die staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, die Ministerien, die WB, Kombinate und Großbetriebe der Industrie, die Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft usw., sowie die wissenschaftlichen Akademien eine hohe Verantwortung. Sie erstreckt sich insbesondere darauf, die Anforderungscharakteristiken und das Profil sowie den Bedarf an auszubildenden Kadern festzustellen, gemeinsam mit den Leitungen der Hochschulen, der FDJ und der Gewerkschaft die Ausbildungsergebnisse auszuwerten und zu analysieren, bei der Ausarbeitung und Verteidigung neuer Ausbildungskonzeptionen und Studienpläne die perspektivischen Anforderungen der Praxis zugrunde zu legen. Die immer enger werdenden Wechselbeziehungen von Forschung, Entwicklung und Produktion und die Gestaltung des wissenschaftlich-produktiven Studiums verlangen, sozialistische Gemeinschaftsbeziehungen zwischen Studenten, jungen Arbeitern und junger Intelligenz in der Praxis herzustellen. Diese Zusammenarbeit der Jugend ist als wesentliche Seite der sozialistischen Erziehung und der praxisverbundenen Ausbildung der Studenten an Hochschulen und in Betrieben durch die staatlichen Leitungen gemeinsam mit den FDJ-Leitungen zu fördern. Im Interesse der sozialistischen Persönlichkeitsentwicklung der Studenten ist eine hohe Effektivität der Praktika und aller in der Praxis- durchzuführenden Ausbildungsphasen sowie der damit verbundenen erzieherischen Prozesse zu sichern. Die Studenten machen sich mit den modernsten technischen und technologischen Verfahren sowie wis- senschaftlichen Führungsmethoden vertraut. Die aktive Mitarbeit der Studenten in Arbeits- und Forschungsgemeinschaften der Betriebe ist als wichtige Form der Erziehung qualifiziertei* wissenschaftlicher Kader besonders zu fördern. ' Durch die Auswahl hervorragender Praktiker und Wissenschaftler aus den unterstellten Institutionen und Einrichtungen unterstützen die Kooperationspartner die Hochschulen bei der Gewinnung von haupt- und nebenamtlichen Lehrkräften und fördern die Erhöhung des Niveaus der Forschung, der Erziehung sowie der Aus- und Weiterbildung. 2. Die Realisierung der genannten Grundforderungen zur inhaltlichen Neugestaltung der Ausbildung ist mit einer Rationalisierung und Intensivierung des-gesamten Ausbildungs- und Erziehungsprozesses verbunden. Das erfordert die Anwendung moderner Lehr-. Lern-, Forschungs- und Leitungsmethoden in allen Phasen der Hochschulausbildung, Erziehung und Weiterbildung sowie die pädagogischmethodische Durchdringung aller Lehrveranstaltungen und Ausbildungsabschnitte. In allen Sektionen ist der erreichte Stand kritisch einzuschätzen. Es sind konkrete Maßnahmen zur Anwendung neuer Lehr- und Lernmethoden festzulegen. Dabei ist zu beachten, daß die neuen Studieninhalte erst durch die Entwicklung und Anwendung neuer Lehrmethoden voll wirksam werden. Von den Rektoren ist die einheitliche Leitung dieses Prozesses, insbesondere der Erfahrungsaustausch zur schnellen Verallgemeinerung moderner Lehr- und Lernmethoden, zu gewährleisten. Die dem Ausbildungsprofil der Absolventen entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten sind so aus-, zuwählen und zu kombinieren, daß ein in seiner Wirkung optimal gestaltetes Gesamtsystem der Bildung und Erziehung der Studenten aufgebaut werden kann. Dabei sind als Mittel vorrangig die Programmierung und der Einsatz moderner Lehr-und Lerngeräte zu verwenden. Der wissenschaftlichen Ausarbeitung und Erprobung der Programme ist besonderes Augenmerk zu schenken. Durch eine systemtheoretische Betrachtung und Darstellung des Lehrstoffes, durch 'Anwendung der Modellmethode und der Arbeit mit Fallbeispielen ist das wissenschaftliche Denken bei den Studenten zu fördern. Von Beginn des Studiums an sollen sich die Studenten rationelle Formen und Methoden für ein effektives Selbststudium und für selbständiges wissenschaftliches Arbeiten aneignen. Dieser Prozeß ist durch die Herausgabe von Wissensspeichern und ihre durchgängige Nutzung im Studienprozeß zu fördern. Zur Beherrschung -der den modernen wissenschaftlichen. Geräten und Forschungsmitteln zugrunde liegenden Arbeitsprinzipien sowie für die Nutzung der Informations- und Dokumentationsmittel sind geeignete Lehrveranstaltungen in das Studium aufzunehmen. Verstärkt sind Ausbildungsformen anzuwenden* die den Studenten zur aktiven Aneignung und schöpferischen Anwendung des Wissens führen, z. B. Problemvorlesungen, Kolloquien, öffentliche wissenschaftliche Streitgespräche, wissenschaftliche Studentenzirkel. Technische, insbesondere audiovisu- al';
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1969 (GBl. DDR Ⅰ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 20. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 16 vom 22. Dezember 1969 auf Seite 270. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1969 (GBl. DDR Ⅰ 1969, Nr. 1-16 v. 20.1.-22.12.1969, S. 1-270).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften werden in der Regel vom Untersuchungsführer nach vorheriger Abstimmung mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie zu prüfen, wie diesen Problemen vorbeugend und offensiv begegnet werden kann. Ein Teil der Beschwerden kann vermieden werden, wenn die innerdienstlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und ist für die Zusammenarbeit das Zusammenwirken mit den. am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung zu informieren. Gegebenenfalls können auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen unter Beachtung der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der DDR. . ,.,. Es besteht ein gutes Ztisammenwirken mit der Bezirksstaatsanwaltschaft, Die ist ein grundlegendes Dokument für die Lösung der Aufgaben Staatssicherheit zur geheimen Zusammenarbeit verpflichtet werden und für ihren Einsatz und der ihnen gestellten konkreten Aufgabe bestimmten Anforderungen genügen müssen.

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