Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1969, Seite 108

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1969, Seite 108 (GBl. DDR Ⅰ 1969, S. 108); 108 Gesetzblatt Teil I Nr. 10 - Ausgabetag: 30. September 1969 Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zur Regelung von Fragen der doppelten Staatsbürgerschaft Die Deutsche Demokratische Republik und die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken sind, unter Berücksichtigung dessen, daß es auf ihren Hoheitsgebieten eine Reihe von Personen gibt, die jede Seite entsprechend ihrer Gesetzgebung als ihre Bürger betrachtet, und geleitet von dem Wunsch, die doppelte Staatsbürgerschaft von Bürgern durch freiwillige Wahl zu beseitigen sowie zu verhindern, daß künftig Fälle einer doppelten Staatsbürgerschaft entstehen, übereingekommen, diesen Vertrag zu schließen. Zu diesem Zweck haben als Bevollmächtigte ernannt: der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik Oskar Fischer Stellvertreter des Ministers für Auswärtige Angelegenheiten der Deutschen Demokratischen Republik das Präsidium des Obersten Sowjets der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken Pjotr Andrejewitsch Abrassimow Außerordentlicher und Bevollmächtigter Botschafter der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken in der Deutschen Demokratischen Republik die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbarten: Artikel 1 Personen, die beide Vertragspartner auf Grund ihrer Gesetzgebung als ihre Bürger betrachten, können sich entsprechend diesem Vertrag für die Staatsbürgerschaft einer der beiden Seiten entscheiden. Artikel 2 (1) Die im Artikel 1 bezeichneten Personen haben das Recht, sich innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Inkrafttreten dieses Vertrages für die Staatsbürgerschaft eines der beiden Vertragspartner zu entscheiden. (2) Personen, die ihren Wohnsitz auf dem Hoheitsgebiet eines der beiden Vertragspartner haben und sich ■für die Staatsbürgerschaft des anderen Vertragspartners entscheiden, geben darüber eine Erklärung in zweifacher Ausfertigung bei der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Vertragspartners ab, für dessen Staatsbürgerschaft sie sich entschieden haben. (3) Personen, die auf dem Hoheitsgebiet eines dritten Staates ihren Wohnsitz haben, geben ihre Erklärung zugunsten einer Staatsbürgerschaft bei der diplomatischen oder konsularischen Vertretung beziehungsweise dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten des Staates ab, für dessen Staatsbürgerschaft sie sich entschieden haben. (4) Personen, die eine Erklärung abgegeben haben, sind Bürger des Vertragspartners, für dessen Staatsbürgerschaft sie sich entschieden haben. Artikel 3 (1) Personen, die keine Erklärung zugunsten einer Staatsbürgerschaft gegenüber den im Artikel 2 genannten Organen abgegeben haben, sind nach Ablauf einer Frist von einem Jahr nach Inkrafttreten dieses Vertrages Staatsbürger des Vertragspartners, auf dessen Hoheitsgebiet sie zu diesem Zeitpunkt ihren Wohnsitz haben. (2) Haben die im Absatz 1 genannten Personen ihren Wohnsitz außerhalb des Hoheitsgebietes der Vertragspartner, sind sie nach Ablauf einer Frist von einem Jahr nach Inkrafttreten dieses Vertrages Staatsbürger des Vertragspartners, auf dessen Hoheitsgebiet sie vor der Ausreise in den dritten Staat ihren Wohnsitz hatten. Artikel 4 (1) Für Minderjährige, die vor Inkrafttreten des Vertrages geboren wurden und die Staatsbürgerschaft beider Vertragspartner besitzen, können sich die Eltern innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Inkrafttreten des Vertrages übereinstimmend für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden. Haben Minderjährige zu diesem Zeitpunkt bereits das 14. Lebensjahr vollendet, ist deren Einwilligung zur Entscheidung der Eltern erforderlich. (2) Für Minderjährige, die nach Inkrafttreten des Vertrages geboren werden, können sich die Eltern, von denen der eine Teil die Staatsbürgerschaft des einen und der andere Teil die Staatsbürgerschaft des anderen Vertragspartners besitzt, innerhalb einer Frist von einem Jahr nach deren Geburt übereinstimmend für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden. Artikel 5 (1) Wählen die Eltern für ihr minderjähriges Kind die Staatsbürgerschaft des Staates, auf dessen Hoheitsgebiet sie ihren gemeinsamen Wohnsitz haben, ist eine;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1969 (GBl. DDR Ⅰ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 20. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 16 vom 22. Dezember 1969 auf Seite 270. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1969 (GBl. DDR Ⅰ 1969, Nr. 1-16 v. 20.1.-22.12.1969, S. 1-270).

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit . Das Verhüten Verhindern erfolgt vor allem durch die vorbeugende Einflußnahme auf erkannte Ursachen und Bedingungen für das Wirken des Gegners, für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Studienmaterial, Die Bedeutung des Ermittlungsverfahrens im Kampf gegen die Angriffe des Feindes Vertrauliche Verschlußsache Lehrheft, Zu ausgewählten Fragen der strafprozessualen Beweisführung und ihrer Bedeutung für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Erfordernisse und Möglichkeiten der Nutzung des sozialistischen Rechts im Zusammenhang mit der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit und der Qualität der eigenen Arbeit zur umfassenden Aufklärung und Verhinderung der Pläne und subversiven Aktivitäten feindlicher Zentren und Elemente und die damit verbundene Konfrontation mit Inhaftierten unmittelbar mit bekannten Erscheinungsformen, Mittel und Methoden der Feindttttigkeit auseinandersetzen müssen. Das liegt vor allem in der Tatsaohe begründet, daß die in den Akten vorhandenen Informationen durch den sie erarbeitenden operativen Mitarbeiter subjektiv falsch widergespiegelt werden können, ohne daß es ihm bewußt wird.

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