Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1968, Seite 69

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1968, Seite 69 (GBl. DDR Ⅰ 1968, S. 69); Gesetzblatt Teil I Nr. 2 Ausgabetag: 22. Januar 1968 69 3. der vorläufigen Einstellung des Ermittlungsverfahrens; 4. der Übergabe des Verfahrens an den Staatsanwalt. §141 Einstellung durch die Vntersuehungsorgane (1) Die Untersuchungsorgane sind befugt, das Verfahren selbständig einzustellen, wenn 1. der festgestellte Sachverhalt keine Straftat ist; ) 2. festgestellt ist, daß die Straftat nicht vom Beschuldigten begangen worden ist; 3. die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. (2) Das gilt nicht für solche Straftaten, für die der Generalstaatsanwalt die Einstellung dem Staatsanwalt Vorbehalten hat. (3) Der Beschuldigte ist von der Einstellung in Kenntnis zu setzen. (4) Wird das Verfahren eingestellt, weil der Jugendliche auf Grund des Entwicklungsstandes seiner Persönlichkeit nicht fähig war, sich bei seiner Entscheidung zur Tat von den geltenden Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens leiten zu lassen, sind den Organen der Jugendhilfe die getroffenen Feststellungen mitzuteilen. §142 Übergabe an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege Liegen die Voraussetzungen für die Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege (§ 58) vor, ist diese zu übergeben. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten. §143 Vorläufige Einstellung durch das Untersuchungsorgan Das Untersuchungsorgan ist befugt, das Verfahren selbständig vorläufig einzustellen, wenn 1. der Täter nicht ermittelt werden konnte; 2. der Beschuldigte abwesend ist, nach der Tat geisteskrank geworden oder sonst schwer erkrankt ist. §144 Begründung und Benachrichtigung (1) Die Einstellung oder die vorläufige Einstellung des Ermittlungsverfahrens ist schriftlich zu begründen. (2) Sie ist dem Anzeigenden und dem Geschädigten mitzuteilen. (3) Die in das Ermittlungsverfahren einbezogenen Kollektive sind von der Entscheidung in Kenntnis zu setzen. §145 Fortsetzung des Verfahrens Ein vorläufig eingestelltes Verfahren ist fortzusetzen, wenn die Voraussetzungen für die vorläufige Einstellung weggefallen sind. §146 Übergabe der Sadie an den Staatsanwalt Erfolgt keine vorläufige oder endgültige Einstellung oder keine Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege, hat das Untersudiungsorgan das Verfahren dem Staatsanwalt mit einem Schlußbericht, der das Ergebnis der Untersuchung zusammenfaßt, zu übergeben. Im Schlußbericht sind Art und Ergebnis der vom Untersuchungsorgan veranlaßten Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Ursachen und Bedingungen der Straftaten darzulegen. § 147 Entscheidungen des Staatsanwalts Der Staatsanwalt kann folgende Entscheidungen treffen: 1. Einstellung des Ermittlungsverfahrens; 2. Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege; 3. vorläufige Einstellung des Ermittlungsverfahrens; 4. Rückgabe der Sache an das Untersuchungsorgan; 5. Erhebung der Anklage; 6. Beantragung eines Strafbefehls. §148 Einstellung durch den Staatsanwalt (1) Der Staatsanwalt kann das Verfahren einstellen, wenn 1. sich die Beschuldigung oder der Verdacht einer Straftat nicht als begründet erwiesen hat; 2. die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen; 3. nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird; 4. der Beschuldigte wegen einer anderen Straftat rechtskräftig verurteilt ist und die zu erwartende Maßnahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit neben der rechtskräftig verhängten nicht ins Gewicht fällt. (2) Der Beschuldigte ist von der Entscheidung in Kenntnis zu setzen. (3) Wird das Verfahren eingestellt, weil der Jugendliche auf Grund des Entwicklungsstandes seiner Persönlichkeit nicht fähig war, sich bei seiner Entscheidung zur Tat von den geltenden Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens leiten zu lassen, sind den Organen der Jugendhilfe die getroffenen Feststellungen mitzuteilen. § 149 Übergabe an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege durch den Staatsanwalt Der Staatsanwalt hat unter den Voraussetzungen des § 58 die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben. §150 Vorläufige Einstellung durch den Staatsanwalt Der Staatsanwalt kann das Verfahren vorläufig einstellen, wenn 1. der Täter nicht ermittelt werden konnte; 2. der Beschuldigte abwesend ist, nach der Tat geisteskrank geworden oder sonst schwer erkrankt ist;;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1968, Seite 69 (GBl. DDR Ⅰ 1968, S. 69) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1968, Seite 69 (GBl. DDR Ⅰ 1968, S. 69)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1968 (GBl. DDR Ⅰ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 22. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 23 vom 16. Dezember 1968 auf Seite 390. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1968 (GBl. DDR Ⅰ 1968, Nr. 1-23 v. 22.1.-16.12.1968, S. 1-390).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Ooiergrundtäiigkeii Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung Über den Vollzug der Untersuchungshaft und die SeMto lelatung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit des Dienstobjektes - Erläuterung der Waffen- und Munitions- Betreuer Ordnung der Abteilung. Die Aufgabenstellung der Sicherungstä- Betreuer tigkeit im Torbereich, Zur Zusammenarbeit mit anderen operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der operativen und Berichterstattung sind diesem Grundsatz unterzuOici. In der ersten Zeit der Zusammenarbeit kommt es in Ergänzung der beim Werbungsgesprach aufgezeigten Grundlegende und der Anforderungen zur Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung die Möglichkeit von Befragungen mit dem Beschuldigten zu geben. Genossen. Es ist erforderlich, die Ereignis- und Tatortuntersuchung weiter zu vervollkommnen. Besonders kommt es darauf an, den Prozeß der Wissensvermittlung über Kollektiverfahrungen zielgerichtet und bewußt zu nutzen, um die neueingestellten Genossen schnellstmöglich an das Niveau des Kollektivs heranzuführen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X