Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1968, Seite 379

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1968, Seite 379 (GBl. DDR Ⅰ 1968, S. 379); Gesetzblatt Teil I Nr. 22 Ausgabetag: 16. Dezember 1968 379 zen. Auf der Grundlage der Eigenerwirtschaftung der Mittel ist der betriebliche Reproduktionsprozeß so zu gestalten, daß eine hohe Effektivität der vorhandenen und neu zu schaffenden Fonds gesichert wird. §5 Volkseigene Wirtschaft (1) Auf Grund der im Volkswirtschaftsplan 1969 festgelegten Aufgaben für die volkseigene Wirtschaft betragen die Abführungen der volkseigenen Wirtschaft ausschließlich der volkseigenen Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft an Gewinnen, Produktionsfondsabgabe, Produktionsabgabe und anderen Zahlungen an den Staatshaushalt für die Finanzierung gesamtstaatlicher Aufgaben 34 588,6 Millionen M. (2) Die Zuführungen aus dem Staatshaushalt für die volkseigene Wirtschaft ausschließlich der volkseigenen Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft für Investitionen, deren Finanzierung, aus dem Staatshaushalt durch den Ministerrat festgelegt wird, für volkswirtschaftlich strukturbestimmende wissenschaftlich-technische Aufgaben sowie für zeitweilig noch notwendige produktgebundene Preisstützungen und andere im Plan festgelegte Maßnahmen betragen 6 883,4 Millionen M. §6 Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (1) Auf Grund der im Volkswirtschaftsplan 1969 für die VEB, volkseigenen Kombinate und WB der volkseigenen Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft festgelegten Aufgaben betragen die Abführungen der volkseigenen Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft an Gewinnen, Produktionsfondsabgabe und anderen Zahlungen an den Staatshaushalt für die Finanzierung gesamtstaatlicher Aufgaben 425,0 Millionen M. (2) Die Zuführungen aus dem Staatshaushalt für die VEB, volkseigenen Kombinate und WB der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft für zeitweilig noch notwendige Stützungen sowie andere im Plan festgelegte Maßnahmen betragen 324,6 Millionen M. (3) Auf der Grundlage der Maßnahmen zur weiteren Gestaltung des ökonomischen Systems des Sozialismus in der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft werden aus dem Staatshaushalt zur weiteren Steigerung der Produktion und der Senkung der Kosten durch Spezialisierung und Konzentration über vielfältige Kooperationsbeziehungen bei Umverteilung dieser Mittel 1 560,3 Millionen M für Meliorationen, Prämien, Preiszuschläge und andere produktionsfördernde Maßnahmen bereitgestellt. §7 Produktgebundene Preisstützungen (1) Die VEB und volkseigenen Kombinate, die sozialistischen Genossenschaften, Betriebe mit staatlicher Beteiligung und die privaten Industrie- und Handwerksbetriebe, die zeitweilig noch notwendige produktgebundene Preisstützungen erhalten, haben ihre Wirtschaftstätigkeit so zu organisieren, daß sie ihre Produktion in zunehmendem Maße ohne Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Staatshaushalt durchführen. Sie sind verpflichtet, durch die Einleitung produktivitäts- und rentabilitätsfördernder Maßnahmen ökonomische Voraussetzungen für einen systematischen Abbau der produktgebundenen Preisstützungen bei gleichzeitiger Sicherung einer bedarfsgerechten Produktion zu treffen. (2) Die Minister und die anderen Leiter der zentralen Staatsorgane sowie die örtlichen Räte haben, ausgehend von einer exakten Analyse der Selbstkosten, den systematischen Abbau der zeitweilig noch notwendigen produktgebundenen Preisstützungen zu sichern. §8 Nationale Verteidigung und Sicherheit Für die Stärkung der Verteidigungsbereitschaft und die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik werden im Interesse der Erhaltung des Friedens aus dem Staatshaushalt 6 350,0 Millionen M bereitgestellt. §9 Bildungswesen, Körperkultur und Sport, Kultur sowie Gesundheits- und Sozialwesen (1) Für die Durchführung der im Volkswirtschaftsplan und im Staatshaushaltsplan festgelegten Aufgaben auf den Gebieten des Bildungswesens, der Körperkultur und des Sports, der Kultur sowie des Gesundheits- und Sozialwesens werden aus dem Staatshaushalt bereitgestellt für Bildungswesen, Körperkultur und Sport 5 380,6 Millionen M Kultur, Rundfunk, Fernsehen und Nachrichtenwesen 1 002,7 Millionen M Gesundheits- und Sozialwesen 5 607,3 Millionen M (2) Darüber hinaus werden für den Ersatz und die Erweiterung der Grundfonds der staatlichen Einrichtungen des Bildungswesens, der Körperkultur und des Sports, der Kultur sowie des Gesundheits- und Sozialwesens 643,7 Millionen M aus dem Staatshaushalt bereitgestellt und 512,1 Millionen M aus Obligationen finanziert. §10 Sozialversicherung (1) Der Haushaltsplan der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten wird bestätigt mit: Einnahmen 7 707,3 Millionen M Ausgaben 11 514,2 Millionen M Zuschuß aus dem Staatshaushalt 3 806,9 Millionen M (2) Der Haushaltsplan der Sozialversicherung der Mitglieder der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, der Mitglieder der Produktionsgenossenschaften des Handwerks, der Mitglieder der Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer, der in Betrieben mit staatlicher Beteiligung tätigen persönlich haftenden Gesellschafter, der individuell arbeitenden Handwerker, der selbständig Erwerbstätigen und Unternehmer sowie der freiberuflich Tätigen wird bestätigt mit: Einnahmen 857,3 Millionen M Ausgaben 2 007,7 Millionen M Zuschuß aus dem Staatshaushalt 1150,4 Millionen M;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1968 (GBl. DDR Ⅰ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 22. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 23 vom 16. Dezember 1968 auf Seite 390. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1968 (GBl. DDR Ⅰ 1968, Nr. 1-23 v. 22.1.-16.12.1968, S. 1-390).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten Aufgaben und Möglichkeiten zur Unterstützung der Untersuchungs-tätigkeit der Linie Staatssicherheit. Die wesentlichsten Aufgaben der Linie Staatssicherheit zur ständigen Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit einzuschätzen. Ordnung und Sicherheit haben stets Vorrang. Dennoch ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft zu garantieren. Zu bestimmen ist des weiteren, durch welche Handlungen und Reaktionen einschließlich von Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges nicht ausgenommen, dem Grundsatz zu folgen haben: Beim Vollzug der Untersuchungshaft ist die sozialistische Gesetzlichkeit streng einzuhalten, die Menschenwürde und die Persönlichkeit des Verhafteten zu achten.

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