Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1968, Seite 298

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1968, Seite 298 (GBl. DDR Ⅰ 1968, S. 298); 298 Gesetzblatt Teil I Nr. 16 Ausgabetag: 15. Oktober 1968 §67 Aufgaben der Kreis- und Bezirksvorstände des FDGB (1) Die Kreisvorstände des FDGB sind in ihrem Bereich für die Anleitung und Schulung der Konfliktkommissionen verantwortlich. Sie werden dieser Verantwortung vor allem dadurch gerecht, daß sie auf der Grundlage von Analysen die Erfahrungen aus der Konfliktkommissionstätigkeit verallgemeinern. Die Kreisvorstände des FDGB sichern insbesondere, daß die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen ihre Aufgaben zur Anleitung und Schulung der Konfliktkommissions-mitglieder erfüllen. Bei der Erfüllung der Aufgaben der Kreisvorstände des FDGB wirken vorrangig deren Rechtskommissionen mit. (2) Die Kreisvorstände des FDGB werden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zur Anleitung und Schulung der Mitglieder der Konfliktkommissionen von den Kreisgerichten unterstützt. Sie arbeiten hierbei mit den anderen Rechtspflegeorganen sowie mit den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen zusammen. (3) Die Bezirksvorstände des FDGB sind in ihrem Bereich für die Anleitung und Schulung der Konfliktkommissionen verantwortlich.- Sie sichern insbesondere, daß die Kreisvorstände des FDGB ihre Aufgaben bei der Anleitung und Schulung der Konfliktkommissionen erfüllen. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben der Bezirksvorstände des FDGB wirken vorrangig deren Rechtskommissionen mit. § 68 Aufgaben der Kreis- und Bezirksgerichte (1) Die Kreisgerichle gewährleisten in ihrem Bereich die einheitliche Rechtsanwendung in der Tätigkeit der Konfliktkommissionen, insbesondere durch gerichtliche Überprüfung und Durchsetzung ihrer Beschlüsse. Sie unterstützen die Gewerkschaften bei der Anleitung und Schulung der Mitglieder der Konfliktkommissionen. Berlin, den 4. Oktober 1968 (2) Die Bezirksgerichte gewährleisten in ihrem Bereich die einheitliche RechtsanWendung in der Tätigkeit der Konfliktkommissionen und bei der gerichtlichen Überprüfung und Durchsetzung ihrer Beschlüsse. Sie sichern insbesondere, daß die Kreisgerichte ihre Aufgaben zur Unterstützung der Konfliktkommissionen erfüllen. § 69 Aufgaben der Staatsanwälte der Kreise und Bezirke (1) Die Staatsanwälte der Kreise arbeiten mit den Konfliktkommissionen kameradschaftlich zusammen. Sie überprüfen die Beschlüsse, auf deren vollzählige Übersendung sie Einfluß nehmen, und erheben Einspruch gegen ungesetzliche Beschlüsse. Das Überprüfungsergebnis werten sie gemeinsam mit den Konfliktkommissionen aus. Die Staatsanwälte der Kreise unterstützen die Gewerkschaften bei der Anleitung durch regelmäßige Informationen und bei der Schulung der Mitglieder der Konfliktkommissionen. (2) Die Staatsanwälte der Bezirke unterstützen die Bezirksvorstände des FDGB durch regelmäßige Informationen über die Ergebnisse der Zusammenarbeit der Staatsanwälte mit den Konfliktkommissionen. § 70 Kommt ein für die Unterstützung der Konfliktkommissionen Verantwortlicher seinen Verpflichtungen nicht nach, ist die Konfliktkommission berechtigt, sich an das übergeordnete Organ zu wenden und die Erfüllung dieser Verpflichtungen zu fordern. VIII. Schlußbestimmungen §71 (1) Dieser Erlaß tritt am 15. Oktober 1968 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 17. April 1963 über die Konfliktkommissionen (GBl. II S. 237) außer Kraft. Der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik W.-Ul bricht Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik O. Gotsche;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1968 (GBl. DDR Ⅰ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 22. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 23 vom 16. Dezember 1968 auf Seite 390. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1968 (GBl. DDR Ⅰ 1968, Nr. 1-23 v. 22.1.-16.12.1968, S. 1-390).

Im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren, strafprozessualen Prüfungshandlungen in der Vorkommnisuntersuchung sowie in Zusammenarbeit mit operativen Diensteinheiten in der politisch-operativen Bearbeitung von bedeutungsvollen Operativen Vorgängen sind die Ursachen und begünstigenden Bedingungen für feindliche Handlungen, politisch-operativ bedeutsame Straftaten, Brände, Havarien, Störungen politisch operativ bedeutsame Vorkommnisse sowie von Mängeln, Mißständen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich umfassend aufzudecken. Dazu gehört auch die Bekämpfung der ideologischen Diversion und der Republikflucht als der vorherrschenden Methoden des Feindes. Zur Organisierung der staatsfeindlichen Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik und andere sozialistische Länder dazu beizutragen, Überraschungshandlungen zu verhindern; entsprechend den übertragenen Aufgaben alle erforderlichen Maßnahmen für den Verteidigungszustand vorzubereiten und durchzusetzen; Straftaten, insbesondere gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben oder Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft weit gehendst vermieden werden, wie es unter den konkreten Bedingungen der Verwahrung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung möglich ist.

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