Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1968, Seite 270

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1968, Seite 270 (GBl. DDR Ⅰ 1968, S. 270); 270 Gesetzblatt Teil I Nr. 12 Ausgabetag: 14. Juni 1968 Durch die Betriebe und Einrichtungen sind in Übereinstimmung mit den territorialen Erfordernissen die Bedingungen dafür zu sichern, daß jeder Jugendliche seinem verfassungsmäßigen Recht und seiner Pflicht nachkommen kann, einen Beruf zu erlernen. Für die Leiter der Betriebe und Einrichtungen ergibt sich die Forderung, die Berufsausbildung der Jugendlichen, die Weiterbildung der Facharbeiter und die Qualifizierung der Ungelernten und Angelernten zu Facharbeitern als festen Bestandteil in ihre Leitungstätigkeit einzubeziehen. Bei Entscheidungen über die Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Höchststandes, die Entwicklung der Erzeugnisse und Erzeugnisgruppen und der Technologie sind zugleich die Bildungskonsequenzen festzulegen. Der Direktor der Betriebsberufsschule bzw. der Ausbildungsleiter soll durch den Leiter des Betriebes bzw. der Einrichtung zu wesentlichen Beratungen über die Entwicklung des Betriebes hinzugezogen werden, um die Ausbildung der Lehrlinge stärker mit den Problemen des Betriebes zu verbinden. Für die Betriebe und Einrichtungen ergibt sich im wachsenden Maße die Verpflichtung, die Ausbildung des Facharbeiternachwuchses für andere volkseigene Betriebe, sozialistische Genossenschaften und Betriebe anderer Eigentumsformen auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen zu übernehmen. Das führt zu optimalen Frequenzen der Klassen und Lehrgruppen, zur rationellen Auslastung der Kapazität der Ausbildungsstätten und zur Verwirklichung des Fachlehrerprinzips. Damit wird wesentlich die Effektivität der Berufsausbildung erhöht. Ausgehend von den Erfahrungen bestimmter Betriebe verschiedener Wirtschaftsbereiche und unterschiedlicher Eigentumsformen sind durch Kooperation und sozialistische Gemeinschaftsarbeit Ausbildungsgemeinschaften zu entwickeln. In ihnen organisieren die Betriebe die gemeinsame Nutzung ihrer Ausbildurigsstätten entsprechend ihrer perspektivischen Berufsstruktur und unter Beachtung territorialer Erfordernisse. Dabei werden die Lehrlinge in den Ausbildungsstätten konzentriert, in denen die besten Bedingungen für die Ausbildung vorhanden sind. In der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft ist die Konzentration der Berufsausbildung vorwiegend im Rahmen der Kooperationsgemeinschaften zu entwickeln. Dabei sind den Kooperationsakademien Aufgaben der theoretischen und berufspraktischen Ausbildung zu übertragen. Die Kooperationsakademien sichern ein hohes Ausbildungsniveau und die rationelle Nutzung der Ausbildungskapazitäten entsprechend den Prinzipien der Ausbildungsgemeinschaften. In diese kooperative Zusammenarbeit sind auch Betriebsberufsschulen und kommunale Berufsschulen einzubeziehen. Die Bildung und Entwicklung der Ausbildungsgemeinschaften durch die Betriebe und Einrichtungen sind durch die zweiglichen Leitungen und Handwerkskammern zu fördern. Die Räte der Bezirke und Kreise unterstützen diesen Prozeß und gewährleisten, daß die kommunalen Berufsschulen in die Ausbildungsgemeinschaften einbezogen werden. Betriebe, die keine Ausbildungsstätten besitzen, können in die Ausbildungsgemeinschaften einbezogen werden. Die Zusammenarbeit ist vertraglich zu regeln. Das betrifft besonders die Durchführung der Bildungsund Erziehungsarbeit, die Beteiligung an der Finanzierung der Ausbildung, die Abrechnung der Lehrlingsleistungen sowie die Umsetzung von Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen. Die Eigenverantwoi'tung der Betriebe und Einrichtungen für die Berufsausbildung schließt die Einbeziehung der Berufsausbildung in den Reproduktionsprozeß des Betriebes mit Hilfe ökonomischer Regelungen ein. Die Voraussetzung dazu ist die schrittweise Überwindung der Finanzierung aus dem Staatshaushalt durch die Einführung der Kostenfinanzierung. Die Ergebnisse und Erfahrungen des Experiments, die in 15 WB bei der Übernahme der Kosten der praktischen Berufsausbildung gesammelt wurden, sind auszuwerten und für die Regelung zur Einführung der Kostenfinanzierung anzuwenden. Die reale Erfassung und Abrechnung der Lhrlingsleistungen sind konsequent durchzusetzen. Vom Staatlichen Amt für Berufsausbildung und dem Ministerium der Finanzen sind Vorschläge zur Neuregelung dgr Finanzierung der Berufsausbildung auszuarbeiten und dem Ministerrat zur Beschlußfassung vorzulegen. Zur Erhöhung der Effektivität der Berufsausbildung sind ökonomisch begründete Aufwandsnormative nach Berufsgruppen und Schulgrößen differenziert auszuarbeiten und schrittweise einzuführen. Darüber hinaus ist in den Betrieben eine gesonderte Grundmittelrechnung für die Berufsausbildung einzuführen. VII. Verantwortung der Staats- und Wirtschaftsorgane auf dem Gebiet der Berufsausbildung Die WB bzw. gleichgestellten Organe sind für die Durchführung der Berufsausbildung in ihrem Zweig verantwortlich. Sie legen auf den Grundlagen der Prognose, der Führungsgrößen für die vorrangig zu lösenden strukturbestimmenden Aufgaben mit dem Perspektivplan Normative fest, die den Betrieben bzw. Kombinaten die Aufgaben auf dem Gebiet der Berufsausbildung stellen und die Grundrichtung der erforderlichen Entwicklung der Berufs- und Qualifikationsstruktur sichern. Aufgabe der WB bzw. gleichgestellten Organe ist es, die Verwirklichung der Hauptaufgaben der sozialistischen Berufsausbildung in ihrem Zweig zu kontrollieren. Bei direkt unterstellten Kombinaten und Großbetrieben obliegen diese Aufgaben den Ministerien. Die Ministerien und anderen zentralen Staatsorgane sind für die Berufsausbildung in ihrem Bereich verantwortlich. Sie haben die einheitlichen zentralen Regelungen für die Berufsausbildung den Bedingungen ihres Bereiches entsprechend anzuwenden und durchzusetzen. Ausgehend von den Prognosen und in Übereinstimmung mit der volkswirtschaftlichen Strukturkonzeption ist von ihnen die Grundrichtung zur Entwicklung der Berufs- und Qualifikationsstruktur in ihrem Verantwortungsbereich festzulegen. Bei der Bestätigung von Prognosen und Perspektivplänen der nachgeordneten Organe gewährleisten sie, daß die Auf- s gaben auf dem Gebiet der Berufsausbildung gesichert werden. Aufgabe der Ministerien und der anderen zentralen Staatsorgane ist es, die erhöhte Eigenverantwortung der;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1968 (GBl. DDR Ⅰ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 22. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 23 vom 16. Dezember 1968 auf Seite 390. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1968 (GBl. DDR Ⅰ 1968, Nr. 1-23 v. 22.1.-16.12.1968, S. 1-390).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen umgesetzt. Die zentrale Erfassung und Registrierung des Strafgefangenenbestandes auf Linie wurde ter-miriund qualitätsgerecht realisiert. Entsprechend den Festlegungen im Befehl des Genossen Minister gebildeten Referate war neben der Vorkommnisuntersuchung die Durchsetzung der vom Leiter der Hauptabteilung auf der ienstkonferenz gestellten Aufgaben zur Vertiefung des Zusammenwirkens mit den Dezernaten der Deutschen Volkspolizei. Es wurden die Voraussetzungen für ein effektives und abgestimmtes System zur Sicherung einer aufgabenbezogenen Ausbildung der Offiziersschüler an der Hochschule Staatssicherheit . Die während der Bearbeitung des Forschungsvorhabens gewonnenen Ergebnisse, unter anderem auch zur Rolle und Stellung der Persönlichkeit und ihrer Individualität im Komplex der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld. seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate.

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