Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1968, Seite 264

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1968, Seite 264 (GBl. DDR Ⅰ 1968, S. 264); 264 Gesetzblatt Teil I Nr. 12 Ausgabetag: 14. Juni 1968 Grundlage dafür sind die in den Prognosen vorgesehenen Entwicklungslinien und die mit den Perspektivplänen vorgegebenen Aufgaben. Besondere Aufmerksamkeit ist der Ausbildung und Qualifizierung der Frauen und Mädchen zu widmen. Die Berufsausbildung ist ein wichtiger Abschnitt im Leben der jungen Menschen. Hier wurden sie in das Arbeitsleben eingereiht. Es ist Aufgabe der Betriebe, Einrichtungen und der gesellschaftlichen Organisationen, den Beginn und Abschluß der Lehrzeit für die jungen Menschen zu einem politisch einprägsamen Erlebnis werden zu lassen. In der Berufsausbildung, vor allem in der Arbeit und durch den Einfluß der Arbeiterklasse, vollzieht sich bei den jungen Menschen ein tiefgreifender Reifeprozeß. Die Leiter, Lehrkräfte. Erzieher und Arbeitskollektive wirken darauf ein, daß sich die Jugendlichen zu sozialistischen Persönlichkeiten heranbilden, die sich in ihrem Denken und Handeln zunehmend von der marxistisch-leninistischen Theorie leiten lassen. Sie sollen die Gesetzmäßigkeiten des Sieges des Sozialismus erkennen lernen. Das ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, daß sie zu den politisch-ideologischen Problemen unserer Zeit einen festen Standpunkt haben und aktiv an der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus teilnehmen. Durch eine hohe Qualität der Bildung und Erziehung im Unterricht und in der außerunterrichtlichen Arbeit ist die politische Aktivität der Lehrlinge zu entwickeln. Das sozialistische Arbeitsbewußtsein ist besonders durch die aktive Teilnahme der Lehrlinge an der Lösung der betrieblichen Aufgaben und am Leben der sozialistischen Brigaden und Kollektive herauszubilden. Während der Berufsausbildung sind bei den Lehrlingen Eigenschaften des sozialistischen Facharbeiters herauszubilden wie: kämpferisches Einsetzen für das Neue, Unduldsamkeit gegen Mängel in der eigenen Arbeit und der Arbeit anderer sowie bewußtes Auftreten gegen überholte Arbeitsgewohnheiten und -methoden. Darüber hinaus sind solche Eigenschaften weilerzuentwickeln und zu festigen wie: Fleiß, Gewissenhaftigkeit, Disziplin, Verantwortungsbewußtsein, Selbständigkeit, Schöpfertum und Qualifizierungsstreben. Durch reges geistig-kulturelles Leben sind bei den Lehrlingen Bedürfnisse zur kulturellen Selbstbetätigung zu entwickeln. Körperkultur und Sport sind ein Wesenszug allseitig entwickelter sozialistischer Persönlichkeiten. Durch regelmäßige sportliche Betätigung ist die Gesundheit der Lehrlinge zu festigen und ihre körperliche Leistungsfähigkeit zu erhöhen. In der Berufsausbildung wird allen Lehrlingen eine umfassende berufliche Grundlagenbildung und eine Spezialisierung vermittelt. In der Aus- und Weiterbildung der Werktätigen wird es dem Facharbeiter ermöglicht, weitere aufbauende Spezialisierungen zu erwerben, um damit der ständigen Entwicklung der Technik und Technologie entsprechen zu können. Die Berufsausbildung hat gleichzeitig die Aufgabe, befähigte Lehrlinge für das Studium an einer Fach- oder Hochschule zu gewinnen und planmäßig vorzubereiten. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Ausbildung in den Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsausbildung. Die Lehrlinge dieser Klassen sind zum beruflichen Abschluß und zum Abitur zu führen. Die Betriebe und Einrichtungen haben die Aufgabe, über diesen Ausbildungsweg Jugendliche für das Studium an Universitäten und Hochschulen heranzubilden und damit den Nachwuchs an Hochschulkadern planmäßig zu entwickeln. Für Jugendliche, die vor der Vollendung der 10. Klasse die allgemeinbildende polytechnische Oberschule verlassen und einen Ausbildungsberuf erlernen, ist während der Berufsausbildung der Unterricht in den allgemein-bildenden Fächern Deutsche Sprache und Literatur, Mathematik, Geschichte, Staatsbürgerkunde und Sport. mit dem Ziel weiterzuführen, in diesen Fächern das Oberschulniveau zu erreichen. II. Berufs- und Studienberatung der Jugendlichen Damit jeder Schulabgänger die vielfältigen Möglichkeiten wahrnimmt, seine Fähigkeiten in vollem Umfange zu entwickeln und seine Kräfte aus freiem Entschluß zum Wohle der Gesellschaft und zu seinem eigenen Nutzen ungehindert zu entfalten, bedarf es einer rechtzeitigen und zielgerichteten Berufs- und Studienberatung. Sie soll gewährleisten, daß bei der Berufswahl der Jugendlichen die persönlichen Wünsche und Interessen mit den volkswirtschaftlichen Erfordernissen weitgehend übereinstimmen. Die Berufsberatung ist ein systematischer und langfristiger Prozeß der Bildung und Erziehung, der die Gesamtheit aller berufsaufklärenden, -orientierenden und -lenkenden Maßnahmen umfaßt, die von den Schulen, Betrieben, Wirtschaftsorganen, den örtlichen Staatsorganen, Eltern und gesellschaftlichen Organisationen durchzuführen sind. Ein wichtiger Teil der Berufsberatung ist die Berufsorientierung, für die vorrangig die Oberschulen in Verbindung mit den sozialistischen Betrieben verantwortlich sind. Dabei sind bei den Schülern konkrete Vorstellungen über die Berufe und persönliche Berufsperspektiven zu entwickeln. Das gilt besonders für das Vorbereiten und Gewinnen der Mädchen für technische Berufe. Schüler und Eltern sind insbesondere über die Möglichkeiten der Vorbereitung auf das Hochschulstudium in den Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsausbildung zu informieren. Die Studienberatung ist eng mit der Berufsberatung zu verbinden. Durch die Berufs- und Studienberatung sind die Jugendlichen besonders für solche Berufe und Studienrichtungen zu gewinnen, die für die Gestaltung einer hocheffektiven Struktur der Volkswirtschaft vorrangig benötigt werden. Dazu gehören u. a. Berufe zur Herstellung, Bedienung und Wartung elektronischer und elektrotechnischer Erzeugnisse, von Automaten und Anlagen des wissenschaftlichen Gerätebaus der chemischen Industrie und der Plastverarbeitung;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1968 (GBl. DDR Ⅰ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 22. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 23 vom 16. Dezember 1968 auf Seite 390. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1968 (GBl. DDR Ⅰ 1968, Nr. 1-23 v. 22.1.-16.12.1968, S. 1-390).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher sowie die Entwicklung von onswe Jugendlicher und das Entstehen von staatsfeindlichen und anderen kriminellen Handlungen Jugendlicher begünstigende Bedingungen im Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei jedoch noch kontinuierlicher und einheitlicher nach Schwerpunkten ausgerichtet zu organisieren. In Zusammenarbeit mit den Leitern der Linie sind deshalb zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Jugendkriminalitat der Anteil der Vorbestraften deutlich steigend. Diese nur kurz zusammengefaßten Hinweise zur Lage sind eine wichtige Grundlage für die Bestimmung der Haupt riehtunecn der weiteren Qualifizierung der Untersuchung gosell-schaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher von bis unter Jahren Eingeordnet in die Gesamtaufgaben Staatssicherheit zur vorbeugenden Vorhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendliche. Zum gegnerischen Vorgehen bei der Inspirierung und Organisierung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher sowie zu wesentlichen Erscheinungsformen gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Konspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher können nur dann voll wirksam werden, wenn die Ursachen und Bedingungen, die der Handlung zugrunde lagen, wenn ihr konkreter Wirkungsroechanismus, die Art und Weise des Vollziehens der richterlich angeordneten Untersuchungshaft. Er legt zugleich die Ordnungs- und Verhaltensregelungen für Verhaftete in den Untersuchungshaftanstalten verbindlich fest.

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