Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1968, Seite 259

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1968, Seite 259 (GBl. DDR Ⅰ 1968, S. 259); Gesetzblatt Teil I Nr. 11 Ausgabetag: 14. Juni 1968 259 verursacht, wird mit öffentlichem Tadel, Geldstrafe, Verurteilung auf Bewährung oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft. Wurde der Tod eines Menschen verursacht, ist auf Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder auf Verurteilung auf Bewährung zu erkennen. (3) In schweren Fällen wird der Täter mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft. Ein schwerer Fall liegt vor, wenn 1. mehrere Menschen getötet werden 2. die fahrlässige Handlung auf einer rücksichtslosen Verletzung der Bestimmungen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen beruht oder der Täter seine Sorgfaltspflichten im gesellschaftlichen Zusammenleben in besonders verantwortungsloser Weise verletzt. §50 (1) Wer vorsätzlich öffentliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung von übertragbaren Krankheiten, insbesondere der Absperrung von Orten und Gebieten, Einschränkungen und Verbote im Reise- und Güterverkehr, verletzt, wird von einem gesellschaftlichen Gericht zur Verantwortung gezogen oder mit öffentlichem Tadel, Geldstrafe, Verurteilung auf Bewährung oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.“ b) § 52 erhält folgende Fassung: „§ 52 Geltungsbereich für Tuberkulose und Geschlechtskrankheiten Dieses Gesetz ergänzt die Bestimmungen über die Verhütung und Bekämpfung der Tuberkulose und der Geschlechtskrankheiten.“ 1966 43. § 10 der Siegelordnung vom 29. November 1966 (GBl. II 1967 S. 49) erhält folgende Fassung: „§ 10 1967 44. § 5 des Gesetzes vom 20. Februar 1967 über die Erforschung, Ausbeutung und Abgrenzung des Festlandsockels der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I S. 5) erhält folgende Fassung: § 5 (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig die im Volkseigentum befindlichen Naturreichtümer des Festlandsockels der Deutschen Demokratischen Republik entgegen den gesetzlichen Bestimmungen der Deutschen Demokratischen Republik ausbeutet, erforscht oder nutzt, geförderte volkseigene Naturreichtümer verbringt oder eine andere Handlung begeht, die geeignet ist, die Wahrnehmung der Rechte der Deutschen Demokratischen Republik zur Erforschung und Ausbeutung des Festlandsockels zu beeinträchtigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, mit Verurteilung auf Bewährung oder mit Geldstrafe bis zu 100 000 M bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) Für die Einziehung von Gegenständen gilt § 56 StGB. (4) Für Straftaten im Sinne dieser Bestimmung gilt das Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik.“ Wer vorsätzlich Dienstsiegel mit dem Ziel der mißbräuchlichen Benutzung herstellt, verändert oder sie unbefugt gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe oder mit öffentlichem Tadel bestraft’“;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1968 (GBl. DDR Ⅰ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 22. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 23 vom 16. Dezember 1968 auf Seite 390. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1968 (GBl. DDR Ⅰ 1968, Nr. 1-23 v. 22.1.-16.12.1968, S. 1-390).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren.

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