Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1968, Seite 233

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1968, Seite 233 (GBl. DDR Ⅰ 1968, S. 233); Gesetzblatt Teil I Nr. 11 Ausgabetag: 14. Juni 1968 233 gesellschaftlichen Organisationen und den Ausschüssen der Nationalen Front des demokratischen Deutschland weiter auszubauen und zu vervollkommnen entsprechend den wachsenden politischen und fachlichen Anforderungen ein höheres Niveau der wissenschaftlichen Führung, Ausbildung und klassenmäßigen Erziehung der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei zu erreichen. Dem Volke verbunden und vom Vertrauen des Volkes getragen, leistet die Deutsche Volkspolizei durch ihre Tätigkeit einen wesentlichen Beitrag zur weiteren Entwicklung und Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der Gerechtigkeit und Rechtssicherheit sowie der Gestaltung der sozialistischen Menschengemeinschaft. ERSTER TEIL Grundsätze §1 Charakter und Stellung (1) Die Deutsche Volkspolizei gewährleistet als Organ der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht der Deutschen Demokratischen Republik die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Ihre gesamte Tätigkeit dient dem zuverlässigen Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, der sozialistischen Errungenschaften, des friedlichen Lebens und der schöpferischen Arbeit der Menschen. Durch die Erfüllung ihrer Aufgaben trägt sie dazu bei, die Würde und Freiheit, das Leben und die Gesundheit der Bürger zu schützen und ihre Rechte zu gewährleisten. (2) Die Deutsche Volkspolizei ward durch den Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei zentral geführt. §2 Grundlagen der Tätigkeit Die Deutsche Volkspolizei wird auf der Grundlage der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates, der Anordnungen und Beschlüsse des Nationalen Verteidigungsrates, der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates, anderer gesetzlicher Bestimmungen sowie der Befehle, Direktiven und anderen Weisungen des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei tätig'. §3 Pflichten der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei (1) Die Angehörigen der Deutschen Volkspolizei haben getreu ihrem Eid ihre ganze Kraft in den Dienst des sozialistischen Vaterlandes zu stellen und durch selbstlosen Einsatz die öffentliche Ordnung und Sicherheit jederzeit zuverlässig zu gewährleisten. Sie haben das Vertrauensverhältnis zu den Bürgern ständig weiter zu festigen und das Ansehen des sozialistischen Staates zu stärken, indem sie umsichtig, korrekt und konsequent auftreten, bei Gefahren oder Störungen, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen. sofort einschreiten und Bürger durch Rat und Tat unterstützen. (2) Die Angehörigen der Deutschen Volkspolizei haben jederzeit größte Wachsamkeit zu üben und die Dienst- und Staatsgeheimnisse zu wahren. §4 Schutz der Würde und der Rechte des Menschen (1) Der Schutz und die Achtung der Würde des Menschen, seiner Freiheit und seiner Rechte sind unverbrüchliches Gebot der Tätigkeit der Deutschen Volkspolizei. (2) Die Deutsche Volkspolizei darf in die Rechte von Personen nur eingreifen, soweit das gesetzlich zulässig und zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit unumgänglich ist. §5 Zusammenarbeit mit den örtlichen Volksvertretungen und deren Organen (1) Die Deutsche Volkspolizei unterstützt die örtlichen Volksvertretungen und deren Organe bei der Durchführung der Aufgaben auf dem Gebiet der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, insbesondere bei der Mobilisierung der Werktätigen zur bewußten Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Unduldsamkeit gegenüber Rechtsverletzungen sowde Disziplinlosigkeiten. (2) Die Leiter der Dienststellen und die Abschnittsbevollmächtigten in den Gemeinden informieren die örtlichen Volksvertretungen und deren Organe, unterbreiten ihnen Vorschläge, erteilen auf Verlangen Auskünfte und erstatten Berichte über Probleme, sow-eit sie die Verantwortung der örtlichen Volksvertretungen und deren Organe zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, zum Schutz des sozialistischen Eigentums, zur Einhaltung und Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Gewährleistung der Rechte der BürgerJaetreffen. §6 Zusammenarbeit mit den anderen Staatsorganen, Wirtschaftsorganen, Ausschüssen der Nationalen Front des demokratischen Deutschland und gesellschaftlichen Organisationen (1) Die Deutsche Volkspolizei löst ihre Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit den Leitern der anderen Staatsorgane, der Organe der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion, den Generaldirektoren der WB und den Leitern anderer wirtschaftsleitender Organe, den Direktoren der Kombinate und Betriebe und den Leitern anderer Einrichtungen, den Vorständen der Genossenschaften, den Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen und den Ausschüssen der Nationalen Front des demokratischen Deutschland sow'ie den gesellschaftlichen Kollektiven und stützt sich auf die Bereitschaft der Bürger, insbesondere der freiwilligen Helfer der Deutschen Volkspolizei, zur aktiven Mitwirkung bei der Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. (2) Die Zusammenarbeit dient der komplexen Vorbeugung und Bekämpfung von Straftaten. Verfehlungen und Ordnungsw'idrigkeiten. zur Beseitigung ihrer Ursachen und Bedingungen sowie zur Abwehr und Beseitigung anderer Gefahren und Störungen und trägt dazu bei, daß die zuständigen Staats- und Wirtschafts-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1968 (GBl. DDR Ⅰ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 22. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 23 vom 16. Dezember 1968 auf Seite 390. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1968 (GBl. DDR Ⅰ 1968, Nr. 1-23 v. 22.1.-16.12.1968, S. 1-390).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren.

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