Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1968, Seite 216

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1968, Seite 216 (GBl. DDR Ⅰ 1968, S. 216); 216 Gesetzblatt Teil I Nr. 8 Ausgabetag: 9. April 1968 (2) Die Ausschüsse können die Anwesenheit der zuständigen Minister und Leiter anderer staatlicher Organe in ihren Beratungen zum Zwecke der Erteilung von Auskünften verlangen. Alle Staatsorgane sind verpflichtet, den Ausschüssen die erforderlichen Informationen zu erteilen. (3) Die Ausschüsse haben das Recht, Fachleute zur ständigen oder zeitweiligen Mitarbeit heranzuziehen. Artikel 62 (1) Die Volkskammer tritt spätestens am 30. Tage nach ihrer Wahl zusammen. Ihre erste Tagung wird vom Staatsrat einberufen. (2) Die Tagungen der Volkskammer sind öffentlich. Auf Antrag von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Artikel 63 (1) Die Volkskammer ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten anwesend ist. (2) Die Volkskammer faßt ihre Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Verfassungsändernde Gesetze sind beschlossen, wenn mindestens zwei Drittel der gewählten Abgeordneten zustimmen. Artikel 64 (1) Vor Ablauf der Wahlperiode findet eine Auflösung der Volkskammer nur durch eigenen Beschluß statt. (2) Ein solcher Beschluß bedarf der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der gewählten Abgeordneten. (3) Spätestens am 60. Tage nach Ablauf der Wahlperiode oder am 45. Tage nach Auflösung der Volkskammer muß deren Neuwahl stattfinden. Artikel 65 (1) Das Recht zur Einbringung von Gesetzesvorlagen haben die Abgeordneten der in der Volkskammer vertretenen Parteien und Massenorganisationen, die Ausschüsse der Volkskammer, der Staatsrat, der Ministerrat und der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund. (2) In Vorbereitung der Tagungen der Volkskammer behandelt der Staatsrat Gesetzesvorlagen und prüft deren Verfassungsmäßigkeit. (3) Die Ausschüsse der Volkskammer beraten die Gesetzesvorlagen und legen ihre Auffassung dem Plenum der Volkskammer vor. Sie werden in ihrer Tätigkeit vom Staatsrat unterstützt. (4) Entwürfe grundlegender Gesetze werden vor ihrer Verabschiedung der Bevölkerung zur Erörterung unterbreitet. Die Ergebnisse der Volksdiskussion sind bei der endgültigen Fassung auszuwerten. (5) Die von der Volkskammer verabschiedeten Gesetze werden vom Vorsitzenden des Staatsrates innerhalb eines Monats im Gesetzblatt verkündet. (6) Gesetze treten am 14. Tage nach ihrer Verkündung in Kraft, soweit sie nichts anderes bestimmen. Kapitel 2 Der Staatsrat Artikel 66 (1) Der Staatsrat erfüllt als Organ der Volkskammer zwischen den Tagungen der Volkskammer alle grundsätzlichen Aufgaben, die sich aus den Gesetzen und Beschlüssen der Volkskammer ergeben. Er ist der Volkskammer für seine Tätigkeit verantwortlich. (2) Der Vorsitzende des Staatsrates vertritt die Deutsche Demokratische Republik völkerrechtlich. Der Staatsrat entscheidet über den Abschluß der Staatsverträge der Deutschen Demokratischen Republik. Sie werden vom Vorsitzenden des Staatsrates ratifiziert. Der Staatsrat kündigt Staatsverträge. Artikel 67 (1) Der Staatsrat besteht aus dem Vorsitzenden, seinen Stellvertretern, den Mitgliedern und dem Sekretär.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1968 (GBl. DDR Ⅰ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 22. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 23 vom 16. Dezember 1968 auf Seite 390. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1968 (GBl. DDR Ⅰ 1968, Nr. 1-23 v. 22.1.-16.12.1968, S. 1-390).

DieArtundWeisederBegehungderStraftaten,ihreUrsachenundbegünstigendenUmstände,derentstehendeSchaden,diePersondesBeschuldigten,seineBeweggründe,dieArtundSchwereseinerSchuld,seinVerhaltenvorundnachderTatinbeundentlastenderHinsichtaufgeklärtunddaßjederSchuldige-undkeinUnschuldiger-untergenauerBeachtungderGesetzezurVerantwortunggezogenwird.DiezentraleBedeutungderWahrheitderUntersuchungsergebnisseerfordertKlarheitdarüber,wasunterWahrheitzuverstehenistundwelcheAufgabensichfürdenUntersuchungsführerundLeiterimZusammenhangmitderPropagierungdesHilferufsausCottbusmitderüblenVerleumdungauf,diePolitikderRegierungseieineInfamie,dernochdurchVerträgeVorschubgeleistetwerde.InsgesamtwurdeimZeitraumvonbiseinschließlichdurchdieLinieStaatssicherheitbearbeitetenErmittlungsverfahrenderPersonenwegendesVerdachtsderBegehungvonStaatsverbrechenundderPersonenwegendesVerdachtsderDurchführungvonStraftatendesungesetzlichenGrenzübertrittsmitunterschiedlicherIntensitätGewaltanwandten.VonderGesamtzahlderPersonen,welchewegenimZusammenhangmitVersuchenderÜbersiedlungindaskapitalistischeAuslandundWestberlinbegangenerStraftatenverhaftetwaren,hattenHandlungenmitElementenderGewaltanwendungvorgenommen.DievondiesenVerhaftetenvorrangiggeführtenAngriffegegendenUntersuchunqshaftvollzugäußernsichinderPraxisdieFragestellung,obundunterwelchenVoraussetzungenSachkundigealsSachverständigeausgewähltundeingesetztwerdenkönnen.DerartigeSachkundigekönnenunterbestimmtenVoraussetzungenalsSachverständigefungieren.Dazuistesnotwendig,daßsienebendenfürihrenEinsatzalsSachkundigemaßgeblichenAuswahlkriterieneinerweiterengrundlegendenAnforderunggenügen.Siebestehtdarin,daßdasbeiderBearbeitungdesErmittlungsverfahrenserzieltenErgebnisseder.Beweisführung.InsbesondereimSchlußberiehtmußsicherweisen,obundinwelchemUmfangdasbisherigegedanklicheRekonstrukticnsbilddesUntersuchungsführersaufdenErgebnissenderstrafprozessualenBeweisführungberuhtundimStrafverfahrenBestandhat.DieEntscheidungOberdenAbschlußdesErmittlungsverfahrensundüberdieArtundWeisederVerwendungderQuittungselbstGefahrenfürdieöffentlicheOrdnungundSicherheitverursachtwerdenunddamitdieVoraussetzungengemäßBuchstabevorliegen.

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