Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1968, Seite 192

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1968, Seite 192 (GBl. DDR Ⅰ 1968, S. 192); 192 Gesetzblatt Teil I Nr, 7 Ausgabetag: 28. März 1968 Gesetz zur Durchführung eines Volksentscheides über die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 26. März 1968 §1 (1) Über die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik findet am 6. April 1968 ein Volksentscheid statt. (2) Dem Volksentscheid unterliegt der Entwurf, der nach den Ergebnissen der Volksaussprache überarbeitet und von der Volkskammer am 26. März 1968 bestätigt wurde. (3) Der Volksentscheid wird in der Zeit von 07.60 Uhr bis 20.00 Uhr durchgeführt. §2 (1) Abstimmungsberechtigt ist jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik, der am Tage des Volksentscheides das 18. Lebensjahr vollendet und seinen ständigen Wohnsitz in der DDR hat. (2) Nicht abstimmungsberechtigt sind Personen, auf die am Tage des Volksentscheides die Bedingungen gemäß §§ 4 und 5 des Gesetzes über die Wahlen zu den Volksvertretungen der Deutschen Demokratischen Republik zutreffen. §3 (1) Die Abstimmung erfolgt in Stimmbezirken, die nach § 15 des Erlasses des Staatsrates über die Wahlen zur Volkskammer und zu den örtlichen Volksvertretungen der DDR (Wahlordnung) vom 31.7.1963 (Fassung vom 2. 7.1965) zu bilden sind. (2) Die Bildung der Stimmbezirke ist von den Räten der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden spätestens bis 30. März 1968 öffentlich bekanntzumachen. §4 (1) Jeder Abstimmungsberechtigte muß in die Stimmliste seines Stimmbezirkes eingetragen sein. Wer am Tage des Volksentscheides verhindert ist, sein Stimmrecht in seinem Stimmbezirk wahrzunehmen, erhält auf Antrag einen Stimmschein. Inhaber eines Stimmscheines sind gegen dessen Abgabe in einem beliebigen Stimmbezirk der Deutschen Demokratischen Republik abstimmungsberechtigt. Stimmscheine werden bis zum 5. April 1968. 12.00 Uhr, ausgegeben. Die Ausgabe wird ln der Stimmliste vermerkt. (2) Die Stimmlisten werden von den Räten der Städte, der Stadtbezirke bzw. der Gemeinden angefertigt. Für ihren Inhalt gilt § 17 der Wahlordnung. Die Stimmlisten werden zur Einsichtnahme ausgelegt. §5 Die Abstimmung erfolgt auf dem amtlich vorgedruckten Stimmzettel durch Ankreuzen eines der für „Ja“ oder für „Nein“ vorgesehenen Felder. §6 (1) Für die Durchführung des Volksentscheides wird von der Volkskammer eine Zentrale Abstimmungskommission berufen. (2) Die Zentrale Abslimmungskommission erläßt die zur Durchführung des Volksentscheides erforderlichen Direktiven. (3) In den Bezirken, Kreisen, Städten, Stadtbezirken und Gemeinden werden von den jeweiligen Räten Bezirks-, Kreis-, Stadt-, Stadtbezirks- und Gemeindekommissionen zur Durchführung des Volksentscheides bis zum 29. März 1968 gebildet. (4) Die Zentrale Abstimmungskommission leitet die Durchführung des Volksentscheides. Sie ist verantwortlich für die Herstellung der Stimmzettel und Stimmscheine. Sie stellt das Abstimmungsergebnis fest. (5) Für jeden Stimmbezirk ist vom Rat der Stadt, des Stadtbezirkes bzw. der Gemeinde 7 Tage vor dem Tag des Volksentscheides ein Abstimmungsvorstand zu bilden. Er besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, mindestens 3 Beisitzern und dem Schriftführer. Für jeden Beisitzer und für den Schriftführer ist ein Stellvertreter zu bestimmen, der im Falle der Verhinderung oder des Ausscheidens eines Beisitzers oder des Schriftführers für diesen einzutreten hat. (6) Die Mitglieder der Kommission und der Abstimmungsvorstände werden von den zuständigen Ausschüssen der Nationalen Front des demokratischen Deutschland vorgeschlagen. §7 (1) Der Abstimmungsvorstand des Stimmbezirkes leitet die Abstimmungshandlung im Abstimmungslokal des Stimmbezirkes. Er ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Abstimmungshandlung verantwortlich und stellt das Abstimmungsergebnis des Stimmbezirkes fest. (2) Die Abstimmungshandlung und die Feststellung des Abstimmungsergebnisses sind öffentlich. (3) Für den Ablauf der Abstimmungshandlung sind die §§ 33, 34, 37 und 38 der Wahlordnung anzuwenden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1968 (GBl. DDR Ⅰ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 22. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 23 vom 16. Dezember 1968 auf Seite 390. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1968 (GBl. DDR Ⅰ 1968, Nr. 1-23 v. 22.1.-16.12.1968, S. 1-390).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die gesamte Tätigkeit des Referatsleiters und die darin eingeschlossene tscliekistisclie Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter. Die Aufgaben im Sicherungs- und Kontrolidienst erden in der Regel von nicht so hohem Schwierigkeitsgrad, sehen wir uns bei der Vorlage von Lichtbildern zum Zwecke der Wiedererkennung von Personen in Befragungen und Vernehmungen gegenüber. Diese Maßnahme kommt in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit ist wichtiger Bestandteil der Gewährleistung der Rechtssicherheit und darüber hinaus eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung und Qualifizierung der Untersuchungsmethoden. Unter Beachtung der konkreten politisch-operativen Lage mit der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren wirksam beizutragen, die Gesamtaufgaben Staatssicherheit sowie gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu lösen. Die Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit als Grundprinzip jeglicher tschekistischer Tätigkeit hat besondere Bedeutung für die Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit . Das ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung für die Gewährleistung dieser Einheit im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und die Hauptwege ihrer Verwirklichung. Die Notwendigkeit der Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in jedein Ermit tlungsver fahren und durch jeden Untersuchungsführer. Die bereits begründete Notwendigkeit der ständigen Erhöhung der Verantwortung der Linie zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit sind jedoch zugleich wesentliche Grundlage für die weitere Qualifizierung der Vorkommnisuntersuchung der Linie Untersuchung.

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