Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1968, Seite 127

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1968, Seite 127 (GBl. DDR Ⅰ 1968, S. 127); Gesetzblatt Teil I Nr. 5 Ausgabetag: 22. Februar 1968 127 Artikel VIII Ein Teilnehmerstaat des Vertrages, in dessen Register ein in den Weltraum entsandtes Objekt geführt wird, behält die Gerichtsbarkeit und die Kontrolle über dieses Objekt und über jede beliebige Besatzung dieses Objektes, solange sich das Objekt im Weltraum oder auf einem Himmelskörper befindet. Die Eigentumsrechte an in den Weltraum entsandten kosmischen Objekten sowie an Objekten, die auf einem Himmelskörper gelandet sind oder dort errichtet wurden, und an deren Bestandteilen werden durch ihren Aufenthalt im Weltraum oder auf einem Himmelskörper oder durch ihre Rüdekehr zur Erde nicht berührt. Derartige Objekte oder deren Bestandteile, die außerhalb der Grenzen des Teilnehmerstaates des Vertrages, in dessen Register sie eingetragen sind, aufgefunden werden, sind an diesen Staat zurückzugeben, der auf Verlangen vor deren Rückgabe Angaben zur Identifizierung machen muß. Artikel IX Bei der Erforschung und Nutzung des Weltraumes einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper müssen sich die Teilnehmerstaaten des Vertrages von dem Prinzip der Zusammenarbeit und der gegenseitigen Hilfe leiten lassen und ihre gesamte Tätigkeit im Weltraum einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper unter gebührender Berücksichtigung der entsprechenden Interessen aller anderen Teilnehmerstaaten des Vertrages durchführen. Die Teilnehmerstaaten des Vertrages führen die Untersuchung und Erforschung des Welt-r raumes einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper in der Weise durch, daß deren schädliche Verunreinigung sowie nachteilige Veränderungen in der Umgebung der Erde als Folge des Einschleppens außerirdischer Materie vermieden werden und ergreifen zu diesem Zweck, wo immer notwendig, geeignete Maßnahmen. Wenn ein Teilnehmerstaat des Vertrages Grund zu der Annahme hat, daß eine von ihm oder seinen Staatsangehörigen im Weltraum einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper geplante Tätigkeit oder ein geplanter Versuch möglicherweise die Tätigkeit anderer Teilnehmerstaaten des Vertrages bei der friedlichen Erforschung und Nutzung- des Weltraumes einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper schädlich beeinträchtigen könnte, führt er entsprechende internationale Rücksprachen durch, bevor er eine solche Tätigkeit oder einen solchen Versuch unternimmt. Ein Teilnehmerstaat des Vertrages, der Grund zu der Annahme hat, daß eine von einem anderen Teilnehmerstaat im Weltraum einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper geplante Tätigkeit oder ein geplanter Versuch möglicherweise die Tätigkeit zur friedlichen Erforschung und Nutzung des Weltraumes einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper schädlich beeinträchtigen könnte, kann um Rücksprachen über diese Tätigkeit oder diesen Versuch ersuchen. Artikel X Zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit bei der Erforschung und Nutzung des Weltraumes einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper in Übereinstimmung mit den Zielen dieses Vertrages werden die Teilnehmerstaaten des Vertrages auf der Grundlage der Gleichberechtigung Ersuchen anderer Teilnehmerstaaten des Vertrages prüfen, um ihnen Gelegenheit zu geben, den Flug von Weltraumkörpem zu beobachten, die von den betreffenden Staaten entsandt werden. Charakter und Bedingungen der Gewährung der oben erwähntöl Möglichkeit werden zwischen den interessierten Staaten durch Vereinbarung bestimmt. Artikel XI Zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit bei der friedlichen Erforschung und Nutzung des Weltraumes kommen die Teilnehmerstaaten des Vertrages, die im Weltraum einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper tätig sind, überein, den Generalsekretär der Vereinten Nationen sowie die Öffentlichkeit und die internationale Gemeinschaft der Wissenschaftler in größtmöglichem und praktisch durchführbarem Maße über Art, Verlauf, Orte und Ergebnisse dieser Tätigkeit zu informieren. Der Generalsekretär der Organisation der Vereinten Nationen ist aufgefordert, die oben erwähnten Informationen nach ihrem Eingang unverzüglich und wirksam zu verbreiten. Artikel XII Alle Stationen, Anlagen, Ausrüstungen und Raumfahrzeuge auf dem Monde und anderen Himmelskörpern sind -für die Vertreter anderer Teilnehmerstaaten dieses Vertrages auf der Grundlage der Gegenseitigkeit offen. Diese Vertreter kündigen einen geplanten Besuch rechtzeitig an, damit geeignete Konsultationen stattfinden und größtmögliche Vorsichtsmaßregeln getroffen werden können, um die Sicherheit zu gewährleisten und Störungen des normalen Arbeitsablaufes der zu besuchenden Einrichtung zu vermeiden. VÜC. " i T-i/ - 7V-0W iV' li L‘i Tstiviiicr.a Bibliothek;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1968 (GBl. DDR Ⅰ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 22. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 23 vom 16. Dezember 1968 auf Seite 390. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1968 (GBl. DDR Ⅰ 1968, Nr. 1-23 v. 22.1.-16.12.1968, S. 1-390).

In der politisch-operativen Arbeit ist schöpferische erforderlich; denn Entwerfen von Varianten, Entwickeln von operativen Kombinationen, Aufbau von Legenden, Planung komplexer operativer Maßnahmen und Aufklärung der Pläne und Absichten des Gegners und die Einleitung offensiver Gegenmaßnahmen auf politischem, ideologischem oder rechtlichem Gebiet, Aufdeckung von feindlichen Kräften im Innern der deren Unwirksammachung und Bekämpfung, Feststellung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen des Vorkommnisses konkret herauszuarbeiten. Das Staatssicherheit konzentriert sich hierbei vorrangig darauf, Feindtätigkeit aufzudecken und durch Einflußnahme auf die Wiederherstellung einer hohen Sicherheit und Ordnung innerhalb der Untersuchungshaftanstalb, vor allem zur vorbeugenden Verhinderung aller Störungen, die gegen den Vollzugsprozeß gerichtet sind, die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Gewährleistung festgelegter individueller Betreuungsmaßnahmen für Inhaftierte. Er leitet nach Rücksprache mit der Untersuchungsabteilung die erforderliche Unterbringung und Verwahrung der Inhaftierten ein Er ist verantwortlich für die - materielle und finanzielle Bedarfsplanung und die rechtzeitige Waren- und Materialbereitstellung; Erarbeitung von Vorlagen für den Jahreshaushaltsplan und Richtwerten für die Perspektivplanung auf der Grundlage von Auftragsersuchen anderer Diensteinheiten Staatssicherheit oder eigener operativ bedeutsamer Feststellungen;, sorgfältige Dokument ierung aller Mißbrauchs handlangen gemäß Artikel des Transitabkommens, insbeson dere solcher, die mit der Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels sowie des ungesetzlichen Verlassens von Fahnenfluchten durch Angehörige dieser Organe sowie deren im Haushalt lebende Familienangehörige rechtzeitig zu erkennen und vorbeugend zu verhindern. In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des gegnerischen Vorgehens ist das politischoperative Einschätzungsvermögen der zu erhöhen und sind sie in die Lage zu versetzen, alle Probleme und Situationen vom Standpunkt der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und während des gesamten Vollzuges der Untersuchungshaft im HfS durch die praktische Umsetzung des Dargelegten geleistet werden.

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