Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1968, Seite 111

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1968, Seite 111 (GBl. DDR Ⅰ 1968, S. 111); Gesetzblatt Teil I Nr. 3 Ausgabetag: 22. Januar 1968 111 §12 Der Leiter der Verwaltung Strafvollzug ist berechtigt, Entscheidungen der Leiter der Strafvollzugseinrichtungen aufzuheben. Er ist dazu verpflichtet, sofern sie gegen dieses Gesetz oder gegen die zu seiner Durchführung erlassenen Bestimmungen verstoßen. § 13 (1 Die Strafvollzugsangehörigen sind für ihre Tätigkeit besonders auszuwählen. Sie müssen für den Vollzugsdienst geeignet sein, über ein gutes politisches und Allgemeinwissen verfügen sowie pädagogische und psychologische Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. (2) Die in den Strafvollzugseinrichtungen für Jugendliche tätigen Erzieher, Lehrer und Lehrmeister müssen über eine pädagogische und psychologische Ausbildung verfügen und für die Erziehung schwererziehbarer Jugendlicher geeignet sein. (3) Die Strafvollzugsangehörigen haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse die Pflicht und das Recht, den Strafgefangenen Weisungen zu erteilen und deren Erfüllung durchzusetzen. Kapitel III Differenzierung im Strafvollzug §14 Voraussetzungen für den Vollzug der Strafen mit Freiheitsentzug (1) Voraussetzung für den Vollzug einer Strafe mit Freiheitsentzug ist eine rechtskräftige Entscheidung eines Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik, in der diese Strafe ausgesprochen wurde. (2) Den Vollzugsorganen ist von den Gerichten eine Ausfertigung des Urteils zur Verfügung zu stellen. (3) Die Einweisung der Verurteilten in eine Strafvollzugseinrichtung erfolgt durch die Vollzugsorgane. (4) Die Einweisung kann zur Bestimmung eines individuellen Erziehungsprogramms mit einem Aufnahmeverfahren verbunden werden. Vollzugsarien Vollzug der Freiheitsstrafe §15 (1) Der Vollzug der Freiheitsstrafe ist in einer strengen, einer allgemeinen oder in einer erleichterten Vollzugsart durchzuführen. (2) Die Vollzugsarten unterscheiden sich nach der Art der Unterbringung der Strafgefangenen, ihrer Beaufsichtigung und Bewegungsfreiheit im Strafvollzug. Damit sind unterschiedliche Ordnungs- und Disziplinar-bestimmungen, unterschiedliche Vergütungen der Arbeitsleistungen, Unterschiede im Umfang der persönlichen Verbindungen sowie eine differenzierte Mitwirkung der Strafgefangenen am Erziehungsprozeß verbunden. § 16 (1) In die allgemeine Vollzugsart sind Verurteilte aufzunehmen, die 1. wegen eines Verbrechens mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft wurden, sofern sie nicht gemäß § 17 Abs. 1 Ziff. 2 in die strenge Vollzugsart aufzunehmen sind; 2. wegen eines vorsätzlichen Vergehens mit einer Freiheitsstrafe bestraft wurden, sofern sie nicht gemäß § 17 Abs. 1 Ziff. 3 in die strenge Vollzugsart oder gemäß § 18 Abs. 1 Ziff. 2 in die erleichterte Vollzugsart aufzunehmen sind. (2) Innerhalb der allgemeinen Vollzugsart ist durch ein differenziertes und progressiv gestaffeltes System von Vergünstigungen das eigene Bemühen der Strafgefangenen zur Bewährung und Wiedergutmachung zu unterstützen. §17 (1) In die strenge Vollzugsart sind Verurteilte aufzunehmen, die 1. wegen eines Verbrechens mit mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft wurden; 2. wegen eines Verbrechens mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft wurden und wegen einer vorsätzlichen Straftat mit Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr oder mit Arbeitserziehung vorbestraft sind; 3. wegen eines vorsätzlichen Vergehens mit Freiheitsstrafe bestraft wurden und mindestens zweimal mit Freiheitsstrafe oder Arbeitserziehung vorbestraft sind. (2) Die Strafgefangenen, die wegen eines Verbrechens gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, das sozialistische, persönliche oder private Eigentum, die allgemeine Sicherheit und die staatliche Ordnung bereits zweimal bestraft und bei einem erneuten derartigen Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen gemäß § 44 des Strafgesetzbuches bestraft sowie solche, die nach den speziellen Rückfallbestimmungen verurteilt wurden, sind getrennt von den übrigen unterzubringen. §18 , (1) In die erleichterte Vollzugsart sind Verurteilte aufzunehmen, die 1. wegen eines fahrlässig begangenen Vergehens mit einer Freiheitsstrafe bestraft wurden; 2. mit einer Freiheitsstrafe von drei bis sechs Monaten bestraft wurden und nicht wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat vorbestraft sind. (2) In der erleichterten Vollzugsart sind die Strafgefangenen durch ein hohes Maß ihrer aktiven Mitwirkung an der Gestaltung des Erziehungs- und;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1968 (GBl. DDR Ⅰ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 22. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 23 vom 16. Dezember 1968 auf Seite 390. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1968 (GBl. DDR Ⅰ 1968, Nr. 1-23 v. 22.1.-16.12.1968, S. 1-390).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit verankert sind. Auch die konkrete Absprache über die Verantwortlichkeit bei der Realisierung bestimmter Maßnahmen ist von großer Bedeutung. Die Zusammenarbeit der Stellvertreter der Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen sowie eine Vielzahl weiterer, aus der aktuellen Lage resultierender politisch-operativer Aufgaben wirkungsvoll realisiert. Mit hohem persönlichen Einsatz, Engagement, politischem Verantwortungsbewußt sein und Ideenreichtum haben die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismaterial innerhalb des Aufnahmeprozesses und die dabei zu lösenden Aufgaben durch die Angehörigen der Abteilung Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit operativen Arbeit Vertrauliche Verschlußsache. Die Bedeutung des. Ermittlungsverfahrens irn Kampf gegen die Angriffe das Feindes und für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Die Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit in der Reoel mit der für die politisch-operative Bearbeitung der Sache zuständigen Diensteinheit im Staatssicherheit koordiniert und kombiniert werden muß.

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