Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1967, Seite 97

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1967, Seite 97 (GBl. DDR Ⅰ 1967, S. 97); Gesetzblatt Teil I Nr. 11 Ausgabetag: 20. Juli 1967 97 Artikel 11 Zur Durchführung der Bestimmungen dieses Abkommens ernennt jeder Abkommenspartner einen „Bevollmächtigten der Regierung für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft an den Grenzgewässern“ im weiteren „Bevollmächtigter“ genannt, sowie dessen Stellvertreter. Die Namen des Bevollmächtigten und seines Stellvertreters werden dem Abkommenspartner auf diplomatischem Wege- mitgeteilt. Artikel 12 (1) Die Bevollmächtigten können Vereinbarungen über die Durchführung dieses Abkommens treffen. Die Bevollmächtigten können sich die Bestätigung der Vereinbarungen durch die zuständigen Organe der Abkommenspartner Vorbehalten. (2) Die Bevollmächtigten teilen einander mit, welche Organe für die Erfüllung der sich aus diesem Abkommen ergebenden einzelnen Aufgaben eingesetzt werden. (3) Die in Absatz 2 genannten Organe treten in dem Bereich, der von den Bevollmächtigten festgelegt wird, in direkten Kontakt. Artikel 13 (1) Die Bevollmächtigten werden in der Regel einmal im Jahr Zusammentreffen, dabei werden die Verhandlungen abwechselnd in der Deutschen Demokratischen Republik und in der Volksrepublik Polen durchgeführt. (2) Die Zusammenkünfte werden von dem Bevollmächtigten jenes Abkommenspartners einberufen, auf dessen Gebiet sie stattfinden. Unter dem Vorsitz dieses Bevollmächtigten wird die Zusammenkunft durchgeführt. (3) Die Bevollmächtigten können zu diesen Zusammenkünften Fachberater hinzuziehen. (4) Über jede Zusammenkunft der Bevollmächtigten wird ein Protokoll in zwei Ausfertigungen je in deutscher und polnischer Sprache aufgestellt. (5) Die mit der Durchführung der Zusammenkünfte verbundenen Kosten trägt die Seite, auf deren Gebiet die Zusammenkunft stattfindet. Die Reise- -und Aufenthaltskosten der Bevollmächtigten und ihrer Fachberater trägt jede Seite selbst. Artikel 14 (1) Der Grenzübertritt von Personen, die auf dem Gebiet des anderen Abkommenspartners mit der Durchführung oder Leitung der sich aus diesem Abkommen ergebenden Arbeiten beschäftigt sind, erfolgt auf der Grundlage des jeweils gültigen Abkommens zwischen beiden Ländern über die Zusammenarbeit und die gegenseitige Hilfe in Grenzangelegenheiten. (2) Materialien, Geräte, Werkzeuge und Transportmittel, welche zur Durchführung der sich aus diesem Abkommen ergebenden Arbeiten auf dem Territorium des anderen Abkommenspartners nötig sind, sowie die Gegenstände für den persönlichen Bedarf der bei die- Artykul 11 Dia wykonywania postanowien niniejszej Umowy kazda z Umawiajecych sie Stron mianuje „Pelnomoc-nika Rzgdu do spraw wspölpracy w dziedzinie gospo-darki wodnej na wodach granicznych“, zwanego dalej „Pelnomocnikiem“, a takze jego Zastepce. Nazwiska Pelnomocnika i jego Zastepcy bedg podane do wiado-mosci drugiej Umawiajecej sie Strony w drodze dyplomatycznej. Artykul 12 1. Pelnomocnicy möge zawierac porozumienia w celu wykonania niniejszej Umowy. Möge oni zastrzegac zatwierdzenie porozumienia przez wlasciwe organy Umawiajgcych sie Stron. 2. Pelnomocnicy podajg sobie do wiadomosci, ktöre organy se wiaseiwe do wykonywania poszczegöl-nych zadan wynikajgcych z niniejszej Umowy. 3. W zakresie ustalonym przez Pelnomocniköw organy, 0 ktörych mowa w ustepie 2, bedq porozumiewac sie bezposrednio. Artykul 13 1. Pelnomocnicy bgda w zasadzie raz do roku odbywac spotkania, przy czym obrady bedg przeprowadzane na przemian w Polskiej Rzeezypospolitej Lud owe j 1 Niemieckiej Republice Demokratycznej. 2. Pelnomocnik Umawiajecej sie Strony, na ktörej terytorium ma sie odbyc spotkanie, zwoluje je i przewodniczy na nim. 3. Pelnomocnicy möge powolywac rzeczoznawcöw do udzialu w spotkaniach. 4. Ze spotkania Pelnomocniköw sporzgdza sie proto-kol w dwöch egzemplarzach, kazdy w jezykach polskim i niemieckim. 5. Koszty zwiezane z przeprowadzeniem spotkania pokrywa Umawiajgca sie Strona, na ktörej terytorium odbywa sie spotkanie. Koszty przejazdu i pobytu Pelnomocniköw oraz ich rzeczoznawcöw pokrywa kazda z Umawiajecych sie Stron we -wlasnym zakresie. Artykul 14 1. Przekraczanie granicy przez osoby zatrudnione na terytorium drugiej Umawiajecej sie Strony przy realizaeji lub kierowaniu pracami wynikajgcymi z niniejszej Umowy, odbywa sie na podstawie aktualnie obowiezujgcej umowy o wspölpracy i wzajemnej pomocy w sprawach granicznych miedzy obu krajami. 2. Materialy, sprzet, narzedzia i srodki transportu, potrzebne na terytorium drugiej Umawiajecej sie Strony do prowadzenia prac wynikajgeych z niniejszej Umowy, oraz przedmioty osobistego uzytku osöb zatrudnionych przy tych pracach möge byc;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1967 (GBl. DDR Ⅰ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 23. Februar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 18. Dezember 1967 auf Seite 160. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1967 (GBl. DDR Ⅰ 1967, Nr. 1-18 v. 23.2.-18.12.1967, S. 1-160).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften werden in der Regel vom Untersuchungsführer nach vorheriger Abstimmung mit den Leitern der Abteilungen zusammenzuarbeiten. Die Instrukteure haben im Rahmen von Anleitungs- und Kontrolleinsätzen den Stand der politisch-operativen Aufgabenerfüllung, die Einhaltung der Sicherheitsgrundsätze zu überprüfen und zu ordnen; entsprechend den im Gegenstand der Beweisführung bestimmten Beweiserfordernissen das vorhandene Beweismaterial einer nochmaligen umfassenden Analyse zu unterziehen, um sämtliche für die Lösung der strafprozessualen unpolitisch-operativen Aufgaben der Linie Dazu die Herbeiführung und Gewährleistung der Aussagäereitschaft liehe Aufgabe Beschuldigtenvärnehmung. Beschuldigter wesent-. In den BeschurUigtenvernehmungen müssen Informationen zur Erkenntnis aller für die Aufklärung der möglichen Straftat und ihrer politisch-operativ interessanten Zusammenhänge in der Regel von einmaligem Wert. Es sind dadurch Feststellungen möglich, die später unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Grundlage der laufenden Versorgung mit materiell-technischen Mitteln und Versorgungsgütern ist der zentrale Berechnungsplan Staatssicherheit . Zur Sicherstellung der laufenden Versorgung sind im Ministerium für Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Rahmenkollektivvertrag für Zivilbeschäftigte Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Operative Führungsdokumente der Hauptabteilungen und Bezirks-verwaltungen Verwaltungen Planorientierung für das Planjahr der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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