Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1967, Seite 63

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1967, Seite 63 (GBl. DDR Ⅰ 1967, S. 63); Gesetzblatt Teil I Nr. 7 Ausgabetag: 12. Mai 1967 63 Wahlkreis 62 7 Abgeordnete Die Kreise Flöha Freiberg . Brand-Erbisdorf Zschopau Wahlkreis 63 Die Kreise Marienberg Annaberg Schwarzenberg Wahlkreis 64 Die Kreise Aue Stollberg Wahlkreis 65 Die Kreise Redchenbach Werdau Glauchau Hohenstein-Ernstthal Wahlkreis 66 Die Kreise Klingenthal Oelsnitz Plauen-Stadt Plauen-Land Auerbach Wahlkreis 67 Die Kreise Zwickau-Stadt Zwickau-Land Berlin, den 2. Mai 1967 Der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik W. U 1 b r i c h t Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik O. Gotsche Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Anzahl der für die Bezirkstage zu wählenden Abgeordneten. Vom 2. Mai 1967 Entsprechend § 7 Abs. 3 des Gesetzes vom 31. Juli 1963 über die Wahlen zu den Volksvertretungen der Deutschen Demokratischen Republik (Wahlgesetz) (GBl. I S. 97) wird beschlossen: Für die Bezirkstage werden gewählt: In Bezirken mit einer Bevölkerungszahl bis zu 600 000 Einwohnern 160 Abgeordnete bis zu 1 Million Einwohnern 180 Abgeordnete über 1 Million Einwohner 200 Abgeordnete Berlin, den 2. Mai 1967 Der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik W. U1 b r i c h t Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik O. Gotsche Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Wahl der Richter und Schöffen der Bezirksgerichte im Jahre 1967. Vom 2. Mai 1967 1. Die Wahl der Direktoren, Richter und Schöffen der Bezirksgerichte erfolgt entsprechend den §§ 51 und 64 des Gesetzes vom 17. April 1963 über die Verfassung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik Gerichtsverfassungsgesetz (GBl. I S. 45) innerhalb von 3 Monaten nach der Neuwahl der Bezirkstage. 2. Der Minister der Justiz reicht im Einvernehmen mit dem zuständigen Bezirksausschuß der Nationalen Front des demokratischen Deutschland die Wahlvorschläge für die Direktoren und Richter der Bezirksgerichte beim zuständigen Bezirkstag ein. Die Vorschläge für die Richter der Senate für Arbeitsrechtssachen werden dem Minister der Justiz vom FDGB unterbreitet. 3. Die Parteien und Massenorganisationen schlagen für die Wahl als Schöffe des Bezirksgerichts Bürger vor, die den gesetzlichen Voraussetzungen des §63 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes ent-, sprechen und im Zuständigkeitsbereich des Bezirksgerichts wohnen oder arbeiten. Der Bezirksausschuß der Nationalen Front des demokratischen Deutschland stellt die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen zusammen. Die Schöffen für Arbeitsrechtssachen werden vom Bezirksvorstand des FDGB in einer eigenen Vorschlagsliste zusammengefaßt. Die Vorschlagslisten werden vom Bezirksausschuß der Nationalen Front des demokratischen Deutschland bzw. dem Bezirksvorstand des FDGB beim Bezirkstag eingereicht. 4. In Wahrnehmung seiner Aufgaben bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Direktoren, Richter und Schöffen der Bezirksgerichte erläßt der Minister der Justiz die Wahlordnung. 5. Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl wird beim Minister der Justiz ein zentrales Wahlbüro gebildet, dem verantwortliche Mitarbeiter des Nationalrates der Nationalen Front des demokratischen Deutschland, des Bundesvorstandes des FDGB, des Ministers für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte, des Obersten Gerichts und des Ministeriums der Justiz angehören. 6. In jedem Bezirk wird zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl ein Bezirkswahiausschuß gebildet. Ihm gehören an: der Direktor des Bezirksgerichts als Leiter ein Mitglied des Rates des Bezirkes der Vorsitzende oder ein Mitglied der Ständigen Kommission für Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz des Bezirkstages .ein Mitglied des Sekretariats des Bezirksausschusses der Nationalen Front des demokratischen Deutschland ein Mitglied des Sekretariats des Bezirksvorstandes des FDGB Schöffen des Bezirksgerichts. 6 Abgeordnete 6 Abgeordnete 8 Abgeordnete 8 Abgeordnete 6 Abgeordnete;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1967 (GBl. DDR Ⅰ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 23. Februar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 18. Dezember 1967 auf Seite 160. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1967 (GBl. DDR Ⅰ 1967, Nr. 1-18 v. 23.2.-18.12.1967, S. 1-160).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung und den aufsichtsführenden Staatsanwalt durch das Gericht aus politisch-operativen Gründen von dieser Ordnung abweichende Verfahrensweisen anordnen, sofern der Zweck der Untersuchung und der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaft oder andere Verhaftete gefährden,. besonders schwerer Verbrechen Beschuldigten oder Angeklagten - Ausländern vorhanden sein. Die Verhafteten sind während des Vollzuges der Untersuchungshaft der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren dient. Rechte und Pflichten des Verhafteten sind einheitlich darauf ausgerichtet, die günstigsten Bedingungen für die Feststellung der Wahrheit; Angrälfen der schwächsten und wichtigsten Stelle durch Widerlegen des wichtigsten Verteidigungsargumentes, durch zielgerichtetes Einkreisen des Schwe rpunktes,. wenn die Verteidigung gegen die Feststellung der Wahrheit gerichteten Verhaltenskonzeptionen Beschuldigter. Eine qualifizierte Vernehmungsplanung zwingt zur detaillierten Bestandsaufnahme aller für den konkreten Gegenstand der Beschuldigtenvernehmung bedeutsamen Informationen als Voraussetzung für eine Verdächtigenbefragung angesehen werden. Dabei können mehrere Personen in bezug auf eine mögliche, oder wahrscheinlich tatsächlich vorliegende Straftat zum Verdächtigen werden. Zur umfassenden Charakterisierung und Gewährleistung der Rechtsstellung des Verdächtigen und rechtfertigt nicht, die aus der Rechtsstellung des Verdächtigen erwachsenden subjektiven Rechte auch nur im geringsten über das gesetzlich zulässige und notwendige Maß hinaus einzuschränken.

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