Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1967, Seite 4

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1967, Seite 4 (GBl. DDR Ⅰ 1967, S. 4); 4 Gesetzblatt Teil I Nr. 2 Ausgabetag: 23. Februar 1967 b) Geburt auf dem Territorium der Deutschen Demokratischen Republik; e) Verleihung. §5 Ein Kind erwirbt mit seiner Geburt die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik, wenn die Eltern oder ein Ellernteil Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik sind. \ §6 (1) Ein auf dem Territorium der Deutschen Demokratischen Republik geborenes Kind erwirbt die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik, wenn es durch seine Geburt eine andere Staatsbürgerschaft nicht erworben hat. (2) Ein Kind, das auf dem Territorium der Deutschen Demokratischen Republik aufgefunden wird (Findelkind), ist Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik, sofern der Besitz einer anderen Staatsbürgerschaft nicht nachgewiesen wird. §7 (1) Einem Bürger eines anderen Staates oder einem Staatenlosen kann auf seinen Antrag die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik verliehen werden, wenn er sich durch sein persönliches Verhalten und seine Einstellung zur Staats- und Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik der Verleihung der Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik würdig erweist und der Verleihung keine zwingenden Gründe entgegenstehen. (2) Der Antragsteller soll in der Regel seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in der Deutschen Demokratischen Republik haben. (3) Über die Verleihung der Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik wird eine Urkunde ausgehändigt. §8 (1) Minderjährige erwerben mit Verleihung der Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik an die Eltern die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik, wenn der Antrag auch für sie gestellt ist. Das gilt auch, wenn nur ein Elternteil durch Verleihung Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik wird. (2) Hat der Minderjährige das 14. Lebensjahr vollendet, ist seine Einwilligung erforderlich. Verlust 59 Die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik geht verloren durch a) Entlassung; b) Widerruf der Verleihung; c) Aberkennung. §10 (1) Ein Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik kann auf seinen Antrag aus der Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik entlassen werden, wenn er seinen Wohnsitz mit Genehmigung der zuständigen staatlichen Organe der Deutschen Demokratischen Republik außerhalb der Deut- schen Demokratischen Republik hat oder nehmen will, er eine andere Staatsbürgerschaft besitzt oder zu erwerben beabsichtigt und der Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik keine zwingenden Gründe entgegenstehen. (2) Über die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik wird eine Urkunde ausgehändigt. §11 (1) Werden Eltern aus der Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik entlassen, so erstreckt sich die Entlassung 'auf ihre minderjährigen Kinder, wenn der Antrag auch für sie gestellt ist. Wird der Antrag nur von einem Elternteil gestellt, ist der andere Elternteil zu hören. (2) Hat der Minderjährige das 14. Lebensjahr vollendet, ist seine Einwilligung erforderlich. §12 (1) Die Verleihung der Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik kann widerrufen werden, wenn a) der Bürger bei der Antragstellung falsche Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat, die die Verleihung der Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik ausgeschlossen hätten; b) sich der Bürger der Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik durch grobe Mißachtung der mit ihrer Verleihung übernommenen Verpflichtungen nicht würdig erweist. (2) Der Widerruf ist innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren nach der Verleihung der Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik zulässig. §13 Die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik kann Bürgern, die ihren Wohnsitz oder Aufenthalt außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik haben, wegen grober Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten aberkannt werden. § 14 Der Widerruf und die Aberkennung wirken nur gegen die Person, gegen die der Widerruf oder die Aberkennung ausgesprochen wurde. III. Zuständigkeit und Verfahren § 15 (1) Über die Verleihung der Staatsbürgerschaft und die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik entscheidet der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Der Ministerrat kann die Entscheidungsbefugnis delegieren. (3) Die Verleihung und die Entlassung werden mit der Aushändigung der Urkunde wirksam. § 16 (1) Der Minislerrat der Deutschen Demokratischen Republik entscheidet über den Widerruf der Verlei-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1967 (GBl. DDR Ⅰ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 23. Februar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 18. Dezember 1967 auf Seite 160. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1967 (GBl. DDR Ⅰ 1967, Nr. 1-18 v. 23.2.-18.12.1967, S. 1-160).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und den umfassenden Schutz und die Mehrung des sozialistischen Eigentums voll wahrzunehmen und geeignete Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen und deren Ergebnisse zu kontrollieren. Auch diese Maßnahmen sind zwischen der Linie und den anderen operativen Linien und Diensteinheiten hat unverändert auf der Grundlage der in meinen Befehlen und Weisungen, insbesondere den in der Richtlinie enthaltenen Grundsätzen, zu erfolgen.

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