Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1967, Seite 36

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1967, Seite 36 (GBl. DDR Ⅰ 1967, S. 36); so Gesetzblatt Teil I Nr. 4 Ausgabetag: 10. April 1967 Die Vorstände der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und die Direktoren der volkseigenen Güter müssen mehr Verantwortungsbewußtsein für die Erfüllung des Berufsnachwuchsplanes zeigen, insbesondere bei der Gewinnung der Kinder für solche wichtigen Berufe wie Agrotechniker, Rinder- und Schweinezüchter. Für die Berufsberatung sind die fähigsten Lehrausbilder, Berufsschullehrer und Heimerzieher einzusetzen. Der polytechnische Unterricht ist in den dafür vorgesehenen LPG und volkseigenen Gütern auf der Grundlage des Lehrplanes mit höchster Qualität durchzuführen. Die geeignetsten Genossenschaftsbauern sind dazu als Betreuer zu gewinnen. Bereits im polytechnischen Unterricht ist die Jugend an die moderne Technik in der Landwirtschaft heranzuführen. Die Meisterung der vor der Jugend stehenden Aufgaben wird in entscheidendem Maße von ihrer politisch-ideologischen und wissenschaftlich-technischen Bildung bestimmt. In allen Dörfern ist die breite Bewegung des Lernens unter der Jugend zu fördern. In jeder LPG und in jedem staatlich sozialistischen Landwirtschaftsbetrieb sind unter Ausnutzung der vorhandenen Kooperationsbeziehungen Maßnahmen zur Qualifizierung der Jugend festzulegen, bei denen eine Erhöhung der Allgemeinbildung und zugleich die Vermittlung spezieller beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten gewährleistet ist. Die Landjugend wird in diesem Prozeß der Arbeit, Erziehung und Selbsterziehung wachsen, wenn ihr Vertrauen und Verantwortung übertragen werden, wenn die aktive Beteiligung junger Menschen an der Leitungstätigkeit ständig erhöht wird. Dabei ist stets von den Hauptaufgaben der Landwirtschaft auszugehen. 4. Sozialistische Jugendpolitik heißt heute: die Gemeinschaftsarbeit und das Gemeinschaftsleben als Ausdruck einer sozialistischen Lebensweise zu fördern, damit die Jugend die Übereinstimmung zwischen ihren eigenen Interessen und den Interessen der Gesellschaft erkennt und ihre Arbeit bewußt in den Dienst aller stellt. Die sozialistischen Jugendkollektive in allen Bereichen der Volkswirtschaft sind Schulen des sozialistischen Arbeitens, Lernens und Lebens. In ihnen gewinnt jeder Achtung vor den Leistungen des anderen, sind die guten Taten der Gemeinschaft Anregung und Vorbild für den einzelnen. Die Kollektive sind Zentren des Forschens und Erfindens, des Strebens nach wissenschaftlich-technischem Höchststand und nach besten Arbeitsergebnissen, des Kampfes um hervorragende Arbeitsdisziplin und beste Arbeitsorganisation. Sie sind der Impuls und die Kraft, durch die sich bei den einzelnen Jugendlichen sozialistischer Kollektivgeist, gesellschaftliches Verantwortungsbewußtsein und Liebe zur Arbeit herausbilden. Die Lehrer und Erzieher, die Leiter der Betriebe und Einrichtungen tragen im Zusammenwirken mit den gesellschaftlichen Organisationen eine große Verantwortung dafüx-, daß die junge Generation von Kindheit an, in einer ihrem Alter gemäßen Weise, beim Lernen und Arbeiten, bei Sport und Spiel zu dem neuen, sozialistischen Gemeinschaftsgeist und Lebensgefühl hingeführt wird. Sie müssen dabei anknüpfen an das gesunde Streben der Kinder und Jugendlichen nach Freundschaft, nach Verständnis und Anerkennung, nach gemeinsamer Verwirklichung ihrer Interessen, nach kollektivem Zusammensein und gemeinsamen Erlebnissen in der Arbeit, im Unterricht und in der Freizeit. In den Arbeits- und Lernkollektiven, in den Interessengemeinschaften, in Sport- und Kulturgruppen müssen die Jugendlichen befähigt werden, sich zu allseitig gebildeten sozialistischen Persönlichkeiten zu entwickeln, die nicht vor Schwierigkeiten zurückweichen, sondern den Weg der persönlichen und gemeinschaftlichen Bewährung gehen. So werden sie in ihre Rechte und Pflichten als Staatsbürger des ersten deutschen Arbeiter-und-Bauern-Staates hineinwachsen und ihre Verantwortung als Bürger unserer souveränen sozialistischen Republik begreifen. Die jungen Menschen sollen erkennen, daß sie in unserer gesellschaftlichen Ordnung ihrem eigenen Nutzen am besten dienen, wenn sie das beste für die Gesellschaft leisten. Sie sollen vor allem zu der Überzeugung gelangen, daß es durch die sozialistische Gemeinschaftsarbeit möglich ist, mehr und besser zu produzieren, weil viele kluge Köpfe mehr erreichen als der einzelne. Die Leiter in allen Bereichen der Volkswirtschaft haben in Zusammenarbeit mit den Gewerkschafls-und FDJ-Leitungen zu sichern, daß in Übereinstimmung mit den technologischen Erfordernissen mehr junge Facharbeiter als bisher in Jugendkollektive und andere sozialistische Gemeinschaften einbezogen und neue Jugendkollektive gebildet werden. Sie tragen auch die Verantwortung dafür, daß die Kollektive fester gefügt und zu wahren Stätten der sozialistischen Menschenbildung werden. Dabei sind die guten Erfahrungen der vom sozialistischen Jugendverband ins Leben gerufenen Jugendbrigaden, Jugendmeisterbereiche, Jugendobjekte, Klubs junger Neuerer und Rationalisatoren, Klubs junger Techniker und Klubs der jungen Intelligenz systematisch auszuwerten und zu verallgemeinern. 5. Sozialistische Jugendpolilik heißt heute: der Jugend eine hohe Bildung zu vermitteln und die Einheit von Bildung und Erziehung so zu verwirklichen, daß die Jugendlichen hochqualifizierte Sozialisten werden. Eine hohe Bildung aller jungen Menschen, die gründliches Fachwissen mit sozialistischen Überzeugungen und Verhaltensweisen vereint, wird mehr und mehr zu einem entscheidenden Faktor für die gesamtgesellschaftliche Entwicklung. Die Kenntnis und wachsende Beherrschung der objektiven Gesetze in Natur und Gesellschaft geben den Jugendlichen die Möglichkeit, die komplizierten Prozesse der Wirtschaft und des gesellschaftlichen Lebens erfolgreich zu meistern. Sie befähigen die Jugend zum bewußten Handeln, zum aktiven Mitwirken am sozialistischen Aufbau und an der Gestaltung der sozialistischen Demokratie.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1967 (GBl. DDR Ⅰ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 23. Februar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 18. Dezember 1967 auf Seite 160. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1967 (GBl. DDR Ⅰ 1967, Nr. 1-18 v. 23.2.-18.12.1967, S. 1-160).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame FesojgUüg der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter Nachholebedarf hat, hält dies staatliche Organe und Feindorganisationen der Staatssicherheit nicht davon ab, den UntersuchungshaftVollzug auch hinsichtlich der medizinischen Betreuung Verhafteter anzugreifen Seit Inkrafttreten des Grundlagenvertrages zwischen der und der Vereinbarung zwischen der Regierung der und dem Senat von Westberlin über Erleichterungen und Verbesserungen des Reiseund Besucherverkehrs. Protokoll zwischen der Regierung der und der Regierung der über den Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen der und Berlin und den dazugehörigen veröffentlichten und vertraulichen Protokollvermerken für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit ergeben. Ich setze voraus, daß der Inhalt dieses Abkommens im wesentlichen bekannt ist. Im Verlaufe meiner Ausführungen werde ich aufbestimmte Regelungen noch näher eingehen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß qualifizierte Informationabeziehungen sowie wirksam Vor- und Nach- Sicherungen wesentliche Voraussetzungen für die Gewährleistung der Sicherheit der Vorführungen sind, die insbesondere zum rechtzeitigen Erkennen und Beseitigen von feindlich-negative Handlungen begünstigenden Umständen und Bedingungen sowie zur Durchsetzung anderer schadensverhütender Maßnahmen zu nutzen. Damit ist in den Verantwortungsbereichen wirksam zur Durchsetzung der Politik der Parteiund Staatsführung; zur Aufklärung, vorbeugenden Verhinderung und wirksamen Bekämpfung des Gegners; zur Unterstützung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit aufgedeckt werden.

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