Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1967, Seite 105

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1967, Seite 105 (GBl. DDR Ⅰ 1967, S. 105); Gesetzblatt Teil I Nr. 12 Ausgabetag: 31. Juli 1967 105 §38 Zur Berichtigung bestimmter tatsächlicher Behauptungen oder zur Abwehr eines persönlichen Angriffs hat der Präsident nach dem Schlußwort des Berichterstatters oder nach Beendigung der Beratung des Gegenstandes vor der Abstimmung auf Verlangen das Wort zu erteilen. Dem Redner, der die persönliche Bemerkung verursachte, ist auf Verlangen das Wort zu -geben. §39 (1) Vor der Abstimmung formuliert der Präsident die Fragen, über die abschließend abgestimmt werden soll und zwar so, daß sie mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden können. (2) Der Präsident legt der Volkskammer die Anträge zur Abstimmung vor und bestimmt, in welcher Reihenfolge über sie abgestimmt werden soll. Anträge sind unmittelbar vor der Aufforderung zur Abstimmung zu verlesen, falls die Volkskammer nicht darauf verzichtet oder die Anträge gedruckt vorliegen. (3) Bei der Abstimmung ist über den weitestgehenden Antrag zuerst abzustimmen. (4) Über Abänderungsvorschläge ist stets vor der Entscheidung über den Teil der Vorlage, auf den sie sich beziehen, abzustimmen. §40 (1) Namentliche Abstimmung erfolgt, wenn mindestens 15 Abgeordnete es vor Beginn der Abstimmung beantragen. Namentliche Abstimmungen über Schlußoder Vertagungsanträge sind unzulässig. (2) Der Namensaufruf erfolgt nach dem Alphabet. (3) Wird die Richtigkeit des Ergebnisses einer namentlichen Abstimmung unverzüglich nach der Verkündigung angezweifelt, so hat das Präsidium das Ergebnis sofort nachzuprüfen und nötigenfalls zu berichtigen. §41 Jeder Abgeordnete hat das Recht, seine Abstimmung kurz schriftlich zu begründen. Diese Begründung ist in den Sitzungsbericht aufzunehmen. Ihre Verlesung kann nicht verlangt werden. §42 (1) Über die Verhandlungen der Volkskammer wird ein stenographisches Protokoll geführt. (2) Die Niederschrift ist spätestens drei Tage nach Schluß der Sitzung Abgeordneten und Mitgliedern des Ministerrates auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen. Wird innerhalb weiterer drei Tage kein schriftlicher Antrag auf Berichtigung des Protokolls gestellt, so gilt es als genehmigt. (3) Die endgültige Feststellung der Niederschrift steht im Zweifelsfalle dem Präsidium zu. (4) Die Redner haben die stenographische Niederschrift ihrer Reden durchzusehen und binnen zwei Tagen, vom bestätigten Empfang an gerechnet, zurückzugeben. X. Mandatsprüfung §43 (1) Wird das Recht der Mitgliedschaft eines Abgeordneten angezweifelt, so prüft der Mandatsprüfungs-ausschuß der Volkskammer das Recht der Mitgliedschaft. (2) Solange nicht die Ungültigkeit seiner Wahl oder der Verlust des Rechts der Mitgliedschaft ausgesprochen ist, hat der Abgeordnete alle verfassungsmäßigen Rechte. (3) Beim Ausscheiden von Abgeordneten aus der Volkskammer wird entsprechend § 19 des Gesetzes vom 31. Juli 1963 über die Wahlen zu den Volksvertretungen der Deutschen Demokratischen Republik, bzw. § 50 des Erlasses des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 31. Juli 1963 über die Wahlen zur Volkskammer und zu den örtlichen Volksvertretungen der Deutschen Demokratischen Republik verfahren. XI. Archiv der Volkskammer §44 (1) Die Abgeordneten und die Mitglieder des Ministerrates oder deren Bevollmächtigte können die Akten des Archivs einsehen. (2) Eine Einsichtnahme dritter Personen in die Akten des Archivs sowie eine Veröffentlichung von Akten durch Abgeordnete oder dritte Personen bedarf der Genehmigung des Sekretärs des Staatsrates in seiner Eigenschaft als Mitglied des Präsidiums der Volkskammer. XII. Inkraftlretenfcr Geschäftsordnung § 45 Diese Geschäftsordnung tritt mit der Beschlußfassung durch die Volkskammer in Kraft. Die vorstehende, von der Volkskammer am vierzehnten Juli neunzehnhundertsiebenundsechzig beschlossene Geschäftsordnung der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik wird hiermit verkündet, Berlin, den vierzehnten Juli neunzehnhundertsiebenundsechzig Der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik W. Ulbricht;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1967 (GBl. DDR Ⅰ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 23. Februar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 18. Dezember 1967 auf Seite 160. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1967 (GBl. DDR Ⅰ 1967, Nr. 1-18 v. 23.2.-18.12.1967, S. 1-160).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit sein und zu deren Beseitigung Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes erfordern. Zum anderen kann der gleiche Zustand unter sich verändernden politisch-operativen Lagebedingungen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgeht oder die einen solchen Zustand verursachten. Personen, die über eine Sache die rechtliche oder tatsächliche Gewalt ausüben, von der eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ist oder nicht, der gleiche Zustand kann unter unterschiedlichen politischoperativen Lagebedingungen zum einen eine Beeinträchtigung im Sinne einer Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit hinweisen, die nur durch die Wahrnehmung der jeweiligen Befugnis abgewehrt werden kann. Somit gelten für die Schaffung Sicherung von Ausgangsinformationen für die Wahrnehmung der Befugnisse, Zum Beispiel reicht die Tatsache, daß im allgemeinen brennbare Gegenstände auf Dachböden lagern, nicht aus, um ein Haus und sei es nur dessen Dachboden, auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismaterial innerhalb des Aufnahmeprozesses und die dabei zu lösenden Aufgaben durch die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit treffen. Diese bedürfen der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichts. Der Leiter des Untersuchungsorgans ist zu informieren.

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