Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1967, Seite 103

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1967, Seite 103 (GBl. DDR Ⅰ 1967, S. 103); Gesetzblatt Teil I Nr. 12 Ausgabetag: 31. Juli 1967 103 (2) Bleibt ein Abgeordneter der Volkskammer einer Sitzung ohne Entschuldigung fern, so verliert er in einer vom Staätsrat festgesetzten Höhe den Anspruch auf Aufwandsentschädigung. IV. Die Fraktionen § 18 (1) Die Abgeordneten können sich zu Fraktionen zusammenschließen. Abgeordnete, die keiner Fraktion angehören, können sich einer Fraktion als Gäste anschließen. (2) Die Bildung einer Fraktion, das Verzeichnis ihrer Mitglieder sowie die Namen des Vorsitzenden, der Stellvertreter und des Sekretärs der Fraktion sind dem Präsidium der Volkskammer schriftlich mitzuteilen. V. Das Präsidium § 19 (1) Dem Präsidium obliegt die ständige Tagungsleitung der Plenarsitzungen der Volkskammer. (2) Entsprechend dem Beschluß der Volkskammer über Termin und Tagesordnung der Plenarsitzungen bzw. den Festlegungen des Staatsrates über den Termin und den Vorschlag zur Tagesordnung beruft das Präsidium die Sitzungen der Volkskammer ein, leitet die Plenarsitzungen und regelt ihren Geschäftsgang. § 20 (1) Im Präsidium muß jede Fraktion vertreten sein, die mindestens 40 Mitglieder hat. (2) Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, seinem Stellvertreter, dem Sekretär des Staatsrates und weiteren Mitgliedern. (3) Die Mitglieder des Präsidiums werden in einem Wahlgang gewählt. (4) Das Präsidium ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefaßt. §21 (1) Das Präsidium wird vom Präsidenten geleitet. (2) Den Präsidenten vertritt sein Stellvertreter. Ist dieser verhindert, so vertritt ihn nach freier Vereinbarung ein anderes Mitglied des Präsidiums. §22 (1) Der Präsident hält die Ordnung in den Sitzungen aufrecht und hat jeden, der den Gang der Verhandlung stört, von ihrem Gegenstand abweicht oder beleidigende Ausdrücke gebraucht, zu ermahnen, zu warnen, zu rügen, zur Sache oder zur Ordnung zu rufen. Dies kann auch nachträglich geschehen. (2) Ist ein Abgeordneter während einer Rede dreimal zur Ordnung gerufen und beim zweiten Mal auf die Folgen eines dritten Ordnungsrufes hingewiesen worden, so wird ihm für die Dauer der Verhandlung über den vorliegenden Gegenstand während desselben Tages das Wort entzogen. ( (3) Gegen eine Ordnungsmaßnahme kann der Betreffende spätestens am folgenden Werktag schriftlich Einspruch erheben. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung und ist zur Entscheidung durch die Volkskarm mer auf die nächste Tagesordnung zu setzen. Die Entscheidung erfolgt ohne Beratung. (4) Der Präsident kann im Einvernehmen mit dem Präsidium Personen, die an Plenarsitzungen als Zuhörer teilnehmen und sich ungebührlich verhalten, des Hauses verweisen. (5) Die Verwaltung und die Gewährleistung der Sicherheit in den Gebäuden der Volkskammer und des Staatsrates regelt nach einheitlichen Grundsätzen der Sekretär des Staatsrates. VI. Der Ältestenrat §23 (1) Zur Regelung der Durchführung der Sitzungen der Volkskammer wird ein Ältestenrat gebildet. Der Ältestenrat besteht aus den Mitgliedern des Präsidiums und den Vorsitzenden der Fraktionen. Ist der Fraktionsvorsitzende Mitglied des Präsidiums, so ist sein Stellvertreter Mitglied des Ältestenrates. (2) Der Ältestenrat wird vom Präsidium einberufen. (3) Den Vorsitz im Ältestenrat führt der Präsident der Volkskammer oder in dessen Vertretung sein Stellvertreter. Ist auch dieser verhindert, so vertritt ihn nach freier Vereinbarung ein anderes Mitglied des Präsidiums. VII. Der Staatsrat §24 Der Staatsrat sichert die Gemeinsamkeit des Wirkens der Organe der Volkskammer, insbesondere ihrer Ausschüsse. § 25 (1) Der Staatsrat faßt Beschlüsse mit Gesetzeskraft. Erlasse des Staatsrates werden der Volkskammer zur Bestätigung vorgelegt. (2) Der Staatsrat behandelt Vorlagen an die Volkskammer und veranlaßt die Beratung von Vorlagen in den Ausschüssen der Volkskammer nimmt auf der Grundlage der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer ihre Aufgaben gegenüber dem Obersten Gericht und dem Generalstaatsanwalt wahr erfüllt die Aufgaben der Volkskammer gegenüber den örtlichen Volksvertretungen gewährleistet die Bearbeitung der an die Volkskammer gerichteten Eingaben der Bürger vertritt die Volkskammer nach außen und unterstützt den interparlamentarischen Verkehr der Volkskammer gewährleistet die Führung der Verwaltungsgeschäfte.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1967 (GBl. DDR Ⅰ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 23. Februar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 18. Dezember 1967 auf Seite 160. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1967 (GBl. DDR Ⅰ 1967, Nr. 1-18 v. 23.2.-18.12.1967, S. 1-160).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen unter Beachtung der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der DDR. . ,.,. Es besteht ein gutes Ztisammenwirken mit der Bezirksstaatsanwaltschaft, Die ist ein grundlegendes Dokument für die Lösung der politisch-operativen Aufgaben sind. Der Informationsaustausch zwischen den Untersuchungsführern und dem Referat operati zug der Abteilung muß noch kontinuierlic werden. Er ist mit eine Voraussetzung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt gemeinsam in einem Verwahrraum untergebracht werden können. Bei Notwendigkeit ist eine Trennung kurz vor der Überführung in den Strafvollzug und der damit im Zusammenhang stehenden Konsequenzen führen kann. zur Nichtwiederholung von Rechtsverletzungen und anderen Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Hier hat bereits eine Rechtsverletzung stattgefunden oder die Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ist oder dazu führen kann. Das Bestehen eines solchen Verhaltens muß in der Regel gesondert festgestellt werden.

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