Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1967, Seite 103

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1967, Seite 103 (GBl. DDR Ⅰ 1967, S. 103); Gesetzblatt Teil I Nr. 12 Ausgabetag: 31. Juli 1967 103 (2) Bleibt ein Abgeordneter der Volkskammer einer Sitzung ohne Entschuldigung fern, so verliert er in einer vom Staätsrat festgesetzten Höhe den Anspruch auf Aufwandsentschädigung. IV. Die Fraktionen § 18 (1) Die Abgeordneten können sich zu Fraktionen zusammenschließen. Abgeordnete, die keiner Fraktion angehören, können sich einer Fraktion als Gäste anschließen. (2) Die Bildung einer Fraktion, das Verzeichnis ihrer Mitglieder sowie die Namen des Vorsitzenden, der Stellvertreter und des Sekretärs der Fraktion sind dem Präsidium der Volkskammer schriftlich mitzuteilen. V. Das Präsidium § 19 (1) Dem Präsidium obliegt die ständige Tagungsleitung der Plenarsitzungen der Volkskammer. (2) Entsprechend dem Beschluß der Volkskammer über Termin und Tagesordnung der Plenarsitzungen bzw. den Festlegungen des Staatsrates über den Termin und den Vorschlag zur Tagesordnung beruft das Präsidium die Sitzungen der Volkskammer ein, leitet die Plenarsitzungen und regelt ihren Geschäftsgang. § 20 (1) Im Präsidium muß jede Fraktion vertreten sein, die mindestens 40 Mitglieder hat. (2) Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, seinem Stellvertreter, dem Sekretär des Staatsrates und weiteren Mitgliedern. (3) Die Mitglieder des Präsidiums werden in einem Wahlgang gewählt. (4) Das Präsidium ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefaßt. §21 (1) Das Präsidium wird vom Präsidenten geleitet. (2) Den Präsidenten vertritt sein Stellvertreter. Ist dieser verhindert, so vertritt ihn nach freier Vereinbarung ein anderes Mitglied des Präsidiums. §22 (1) Der Präsident hält die Ordnung in den Sitzungen aufrecht und hat jeden, der den Gang der Verhandlung stört, von ihrem Gegenstand abweicht oder beleidigende Ausdrücke gebraucht, zu ermahnen, zu warnen, zu rügen, zur Sache oder zur Ordnung zu rufen. Dies kann auch nachträglich geschehen. (2) Ist ein Abgeordneter während einer Rede dreimal zur Ordnung gerufen und beim zweiten Mal auf die Folgen eines dritten Ordnungsrufes hingewiesen worden, so wird ihm für die Dauer der Verhandlung über den vorliegenden Gegenstand während desselben Tages das Wort entzogen. ( (3) Gegen eine Ordnungsmaßnahme kann der Betreffende spätestens am folgenden Werktag schriftlich Einspruch erheben. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung und ist zur Entscheidung durch die Volkskarm mer auf die nächste Tagesordnung zu setzen. Die Entscheidung erfolgt ohne Beratung. (4) Der Präsident kann im Einvernehmen mit dem Präsidium Personen, die an Plenarsitzungen als Zuhörer teilnehmen und sich ungebührlich verhalten, des Hauses verweisen. (5) Die Verwaltung und die Gewährleistung der Sicherheit in den Gebäuden der Volkskammer und des Staatsrates regelt nach einheitlichen Grundsätzen der Sekretär des Staatsrates. VI. Der Ältestenrat §23 (1) Zur Regelung der Durchführung der Sitzungen der Volkskammer wird ein Ältestenrat gebildet. Der Ältestenrat besteht aus den Mitgliedern des Präsidiums und den Vorsitzenden der Fraktionen. Ist der Fraktionsvorsitzende Mitglied des Präsidiums, so ist sein Stellvertreter Mitglied des Ältestenrates. (2) Der Ältestenrat wird vom Präsidium einberufen. (3) Den Vorsitz im Ältestenrat führt der Präsident der Volkskammer oder in dessen Vertretung sein Stellvertreter. Ist auch dieser verhindert, so vertritt ihn nach freier Vereinbarung ein anderes Mitglied des Präsidiums. VII. Der Staatsrat §24 Der Staatsrat sichert die Gemeinsamkeit des Wirkens der Organe der Volkskammer, insbesondere ihrer Ausschüsse. § 25 (1) Der Staatsrat faßt Beschlüsse mit Gesetzeskraft. Erlasse des Staatsrates werden der Volkskammer zur Bestätigung vorgelegt. (2) Der Staatsrat behandelt Vorlagen an die Volkskammer und veranlaßt die Beratung von Vorlagen in den Ausschüssen der Volkskammer nimmt auf der Grundlage der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer ihre Aufgaben gegenüber dem Obersten Gericht und dem Generalstaatsanwalt wahr erfüllt die Aufgaben der Volkskammer gegenüber den örtlichen Volksvertretungen gewährleistet die Bearbeitung der an die Volkskammer gerichteten Eingaben der Bürger vertritt die Volkskammer nach außen und unterstützt den interparlamentarischen Verkehr der Volkskammer gewährleistet die Führung der Verwaltungsgeschäfte.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1967 (GBl. DDR Ⅰ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 23. Februar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 18. Dezember 1967 auf Seite 160. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1967 (GBl. DDR Ⅰ 1967, Nr. 1-18 v. 23.2.-18.12.1967, S. 1-160).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden politisch-operativen Untersuchungshaft Vollzug durchzuführen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten Aufgaben und Möglichkeiten zur Unterstützung der Untersuchungs-tätigkeit der Linie Staatssicherheit. Die wesentlichsten Aufgaben der Linie Staatssicherheit zur ständigen Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit und zur weiteren gesellschaftlichen Entwicklung im Grenzgebiet. Es geht dabei um folgende wesentliche Aufgabenstellungen: Im Mittelpunkt aller Maßnahmen und Veränderungen hat die Erhöhung der Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit zum Schutze der Staatsgrenze der Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Befehl des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung überarbeitet und konkretisi ert werden, Die Angehörigen der Linie die militärische Ausbildung politisch-operativen-faehlic durch Fachschulungen und ielgerichtet zur Lösung der.

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