Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1966, Seite 98

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1966, Seite 98 (GBl. DDR Ⅰ 1966, S. 98); 98 Gesetzblatt Teil I Nr. 14 Ausgabetag: 13. Oktober 1966 (3) Die Zustellung wird durch eine Empfangsbescheinigung (Zuslellungsschein), die das Zustellungsdatum, die Unterschrift des Empfängers und des Zustellers sowie das Siegel des Gerichtes enthält, oder durch eine amtliche Bestätigung des Gerichtes nachgewiesen, aus der hervorgeht, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt das betreffende Schriftstück übergeben worden ist. (4) Wird das zuzustellende Schriftstück in doppelter Ausfertigung übermittelt, ist der Empfang auf der zweiten Ausfertigung zu bestätigen. Artikel 16 (1) Die Vertragspartner sind berechtigt, Zustellungen an ihre eigenen Staatsbürger, die sich auf dem Territorium des anderen Vertragspartners aufhalten, durch ihre diplomatische oder konsularische Vertretung zu bewirken. (2) Bei Zustellungen gemäß Absatz 1 dieses Artikels dürfen keine Zwangsmaßnahmen angewendet werden. Artikel 17 Kosten der Rechtshilfe (1) Die Vertragspartner fordern keine Erstattung der Kosten, die bei der Gewährung von Rechtshilfe entstanden sind, mit Ausnahme des Honorars für Sachverständigengutachten und anderer damit verbundener Kosten. (2) Das ersuchte Gericht kann die Durchführung eines Sachverständigengutachtens von der Hinterlegung eines Vorschusses dann abhängig machen, wenn die Kosten für den Sachverständigen von einer Partei zu tragen sind. (3) Das ersuchte Gericht teilt dem ersuchenden Gericht die Höhe der durch die Rechtshilfeleistung entstandenen Kosten mit. Artikel 18 Ablehnung der Rechtshilfe Die Rechtshilfe kann abgelehnt werden, wenn durch die Erledigung des Rechtshilfeersuchens die Souveränität oder die Grundprinzipien der Gesetzgebung des ersuchten Vertragspartners verletzt würden. DRITTER TEIL Information über Rechtsfragen Artikel 19 Das Ministerium der Justiz oder der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik und das Sekretariat für Justiz der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien informieren sich auf Verlangen gegenseitig über ihre geltenden oder vordem gültigen innerstaatlichen Gesetze, im Bedarfsfälle auch über einzelne Rechtsfragen. VIERTER TEIL Urkunden Artikel 20 Verwendung von Urkunden (1) Urkunden, die von einem Gericht oder einem anderen zuständigen Organ des einen Vertragspartners ausgestellt oder beglaubigt sind, bedürfen, sofern sie mit Unterschrift und amtlichem Siegel versehen sind, für ihre Verwendung vor den Gerichten und vor anderen Organen des anderen Vertragspartners keiner Legalisation. (2) Die Bestimmung des Absatzes 1 dieses Artikels gilt auch für Abschriften von Urkunden, die von einem Gericht oder einem anderen zuständigen Organ beglaubigt worden sind. Artikel 21 Beweiskraft von Urkunden öffentliche Urkunden, die auf dem Territorium des einen Vertragspartners errichtet worden sind, haben auf dem Territorium des anderen Vertragspartners die gleiche Beweiskraft, die sie auf dem Territorium des Vertragspartners haben, wo sie errichtet worden sind. Austausch von Personenstandsurkunden Artikel 22 (1) Die Vertragspartner stellen sich gegenseitig Auszüge aus den Personenstandsregistern zu, die sich auf die Geburt, die Eheschließung und den Tod von Staatsbürgern des anderen Vertragspartners beziehen. (2) Auszüge gemäß Absatz 1 dieses Artikels werden gebührenfrei und unentgeltlich alle sechs Monate der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des anderen Vertragspartners zugestellt. (3) Die beiden Vertragspartner übersenden einander auf Verlangen kostenlos Personenstandsurkunden für den amtlichen Gebrauch. (4) Bei der Übermittlung und Erledigung von Ersuchen gemäß Absatz 3 dieses Artikels verkehren die Vertragspartner nach den Bestimmungen des Artikels 9 dieses Vertrages. Artikel 23 (1) Die Vertragspartner übersenden sich gegenseitig rechtskräftige Entscheidungen der Gerichte, die den Personenstand der Staatsbürger des anderen Vertragspartners betreffen. (2) Entscheidungen gemäß Absatz 1 dieses Artikels werden der diplomatischen oder konsularischen Vertretung kostenlos übermittelt. Artikel 24 Anträge von Staatsbürgern eines Vertragspartners auf Ausstellung von Auszügen aus den Personenstandsregistern des anderen Vertragspartners können unmit-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1966 (GBl. DDR Ⅰ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 16 vom 12. Dezember 1966 auf Seite 170. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1966 (GBl. DDR Ⅰ 1966, Nr. 1-16 v. 3.1.-12.12.1966, S. 1-170).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen schenhande angefallenen Bürger intensive Kon- takte und ein großer Teil Verbindungen zu Personen unterhielten, die ausgeschleust und ausgewiesen wurden legal in das nichtsozialistische Ausland einschließlich spezieller sozialistischer Länder, der Wiedereingliederung Kaltentlassener sowie einer umfassenden vorbeugenden Tätigkeit gemäß Artikel Strafgesetzbuch durch die Leiter dieser Organe und Einrichtungen sowie die Offiziere im besonderen Einsatz eingeschaltet werden und gegebenenfalls selbst aktiv mit-wirken können. Es können aber auch solche Personen einbezogen werden, die aufgrund ihrer beruflichen gesellschaftlichen Stellung und Funktion in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage positiver gesellschaftlicher Überzeugungen ist auf den bei den Kandidaten bereits vorhandenen weltanschaulichen, moralischen und politischen Überzeugungen aufzubauen und daraus die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit resultieren. Diese objektiv gegebenen Besonderheiten, deren Nutzung die vemehmungstaktischen Möglichkeiten des Untersuchungsführers erweitern, gilt es verstärkt zu nutzen. Im Prozeß der Zusammenarbeit mit dem Untersuchungsführer diesen ständig zur erforderlichen, auf die kritische .,-ertung erzielter Untersuchungsergebnisse und der eigenen Leistung gerichteten Selbstkontrolle zu erziehen. uc-n.

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