Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1966, Seite 9

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1966, Seite 9 (GBl. DDR Ⅰ 1966, S. 9); Gesetzblatt Teil I Nr. 1 Ausgabetag: 3. Januar 1966 9 §43 Zu den Rechten und Pflichten der Eltern gehören auch die Befriedigung der Bedürfnisse des Kindes, seine Betreuung, seine Beaufsichtigung, seine rechtliche Vertretung, das Recht, seinen Aufenthalt zu bestimmen, die Pflicht, für seinen Unterhalt zu sorgen und erforderlichenfalls Vermögensangelegenheiten des Kindes in seinem Interesse zu regeln. Die Eltern können Rechte des Kindes im eigenen Namen geltend machen. §44 Die staatlichen Organe, insbesondere die Organe der Volksbildung, des Gesundheits- und Sozialwesens, sowie die gesellschaftlichen Organisationen, die Arbeitskollektive, die Elternbeiräte und Hausgemeinschaften haben die Aufgabe, die Eltern bei der Erziehung der Kinder zu unterstützen. Erziehungsberechtigte § 45 (1) Die Eltern üben das Erziehungsrecht gemeinsam aus und treffen auch ihre Entscheidungen gemeinsam. Ist ein Elternteil verhindert, so ist der andere berechtigt, das Erziehungsrecht allein wahrzunehmen. Bei einer Verhinderung für voraussichtlich nur kurze Zeit beschränkt sich die Berechtigung auf die Wahrnehmung nicht aufschiebbarer Angelegenheiten. (2) Stirbt ein Elternteil oder verliert er das elterliche Erziehungsrecht, hat der andere dieses allein. Sind beide Eltern verstorben oder haben sie das Erziehungsrecht verloren, so kann das Erziehungsrecht durch das Organ der Jugendhilfe den Großeltern oder einem Großelternteil übertragen werden. (3) Wird die Ehe der Eltern geschieden oder für nichtig erklärt, entscheidet das Gericht, welchem der Ehegatten das Erziehungsrecht zu übertragen ist (§ 25). Stirbt danach der Erziehungsberechtigte oder verliert er das Erziehungsrecht, kann das Organ der 'Jugendhilfe dieses dem anderen Elternteil übertragen. (4) Leben die Eltern getrennt, weil ein Elternteil die eheliche Gemeinschaft nicht fortführen will oder beide dazu nicht bereit sind und können sie sich über die Ausübung des Erziehungsrechts nicht einigen, bestimmt auf Klage eines Elternteils das Gericht, welcher Elternteil während der Trennung das Erziehungsrecht ausüben soll. (5) Der Erziehungsberechtigte kann die Zuführung des Kindes von jedem verlangen, der es ihm widerrechtlich vorenthält. §46 (1) Sind die ElteTn des Kindes bei seiner Geburt nicht miteinander verheiratet, hat die Mutter das Erziehungsrecht allein. Die Sicherung der materiellen und kulturellen Lebensbedürfnisse des Kindes erfolgt im Rahmen der Aufwendungen der Familie der Mutter (§ 12) und durch Unterhaltszahlung des Vaters entsprechend seinen Kräften, seinem Einkommen und seinen sonstigen Mitteln. Im übrigen finden die §§ 19, 20 Abs. 1 und die §§ 21 und 22 Anwendung. (2) Stirbt die Mutter oder verliert sie das Erziehungsrecht, kann dieses durch das Organ der Jugendhilfe dem Vater, den Großeltern oder einem Großelternteil übertragen werden. Das Erziehungsrecht kann diesen Personen auch dann übertragen werden, wenn die Mutter ihre Einwilligung zur Annahme an Kindes Statt gegeben hat. §47 (1) Jeder Ehegatte soll sich für die Erziehung und Pflege auch derjenigen minderjährigen Kinder des anderen verantwortlich fühlen, die nicht von ihm abstammen, aber im gemeinsamen Haushalt der Ehegatten leben. (2) Er hat seinen Ehegatten bei der Wahrnehmung des Erziehungsrechts zu unterstützen. Für die Erfüllung der den Eltern im Interesse der Erziehung und Gesundheit der Kinder durch andere Gesetze auferlegten staatlichen Pflichten, insbesondere die Sicherung der Schul-und Impfpflicht, sind beide Ehegatten in gleicher Weise verantwortlich. (3) Stirbt der erziehungsberechtigte Elternteil, so kann auf Antrag durch das Organ der Jugendhilfe das Erziehungsrecht dem Ehegatten des Verstorbenen übertragen werden. Dies gilt entsprechend, wenn dem Erziehungsberechtigten das Erziehungsrecht entzogen worden ist. Stammt das Kind aus einer geschiedenen Ehe, so kann eine Übertragung des Erziehungsrechts nur mit Zustimmung des nichterziehungsberechtigten Elternteils erfolgen. Wird diese verweigert, kann das Gericht auf Klage des Organs der Jugendhilfe das Erziehungsrecht übertragen, wenn sich aus dem bisherigen Verhalten des nichterziehungsberechtigten Elternteils ergibt, daß ihm das Kind und seine Entwicklung gleichgültig sind oder die Verweigerung der Erziehung und Entwicklung des Kindes entgegensteht. (4) Die Bestimmungen der Absätze 1 bis 3 haben auf die Unterhaltsansprüche des Kindes gegenüber seinen Verwandten keinen Einfluß. §48 (1) Die nach den Bestimmungen des § 45 Abs. 3, § 48 Abs. 2 oder § 47 Abs. 3 getroffenen Entscheidungen sollen nur geändert werden, wenn eine anderweitige Entscheidung über das elterliche Erziehungsrecht zur Sicherung der weiteren Erziehung und Entwicklung des Kindes unabweisbar ist. (2) Die Entscheidung trifft das Gericht auf Klage des Organs der Jugendhilfe. Erziehungshilfe, Entzug und Ausschluß des elterlichen Erziehungsrechts §49 (1) Die Verantwortung der Eltern für die moralische, geistige und physische Entwicklung ihrer Kinder stellt an sie hohe Anforderungen. Sie sollen danach streben, ihre für die Erziehung und Pflege der Kinder erforderlichen Kenntnisse zu erweitern und die dafür vorgesehenen staatlichen und gesellschaftlichen Möglichkeiten nutzen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1966 (GBl. DDR Ⅰ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 16 vom 12. Dezember 1966 auf Seite 170. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1966 (GBl. DDR Ⅰ 1966, Nr. 1-16 v. 3.1.-12.12.1966, S. 1-170).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der und anderer sozialistischer Staaten unter Heraus arbeitung der Schwerpunktbereiche und Tendenzen sowie der Pläne und spezifischen Besonderheiten einzelner Banden Verbindungssystem, Methoden wind Mittel seiner Tarnung, Merlanale zur Erkennung derselben Mittel und Methoden der kriminellen Mens chenhändlerbanden, die Entwicklung neuer in Schwerpunktbereichen, die Entwicklung von zur Absicherung von Schwerpunkten vor Angriffen der Banden, das.

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