Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1966, Seite 34

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1966, Seite 34 (GBl. DDR Ⅰ 1966, S. 34); 34 Gesetzblatt Teil I Nr. 3 Ausgabetag: 3. Januar 1966 die Leiter der Betriebe, Einrichtungen und die Vorsitzenden der Produktionsgenossenschaften zu gewährleisten. §17 (1) Zur Sicherung einheitlicher Maßnahmen der Hygiene und des Schutzes der Bevölkerung vor Ansteckungen hat der Minister für Gesundheitswesen im Einvernehmen mit den Leitern der beteiligten zentralen staatlichen Organe Anordnungen zu erlassen. (2) In den Anordnungen können die notwendig erscheinenden Sicherheitsmaßnahmen, die Personen, Sachen und den Publikumsverkehr betreffen, festgelegt werden. Auf die zur Durchführung der Anordnungen notwendigen Feststellungen und Schutzmaßnahmen für die Verhütung und r ekämpfung übertragbarer Krankheiten finden die Bestimmungen der §§ 29 bis 34 Anwendung. § 18 (1) Personen, die an einer bestimmten übertragbaren Krankheit erkrankt sind, bei denen der Verdacht der Erkrankung besteht oder die als Ansteckende angeseher werden müssen und die in Anbetracht ihrer besonderen beruflichen Tätigkeit oder Ausbildung eine erhöhte Gefahr der Ansteckung für die Umgebung bedeuten, dürfen diese berufliche Tätigkeit nicht ausüben oder an der Ausbildung teilnehmen, solange kein Nachweis der Unbedenklichkeit auf Grund einer ärztlichen Untersuchung und Beurteilung erbracht ist. Die Leiter der Hygieneinspektionen können erforderlichenfalls die berufliche Tätigkeit oder Ausbildung, auch in den Fällen des Verdachts angesteckt zu sein, untersagen. (2) Die Leiter der Hygieneinspektionen können in besonderen Fällen der Gefahr einer Ansteckung und Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten auch Beschränkungen und Verbote in der beruflichen Tätigkeit und Ausbildung sowie hygienische Verhaltensmaßnahmen anordnen. (3) Von der jeweiligen Entscheidung sind die Ar-beils- bzw. Ausbildungsstelle und die Betriebsgewerkschaftsleitung zu benachrichtigen. § 19 Der Minister für Gesundheitswesen und der Vorsitzende des Landwirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik erlassen besondere Bestimmungen zur Verhütung der Übertragung von Krankheiten vom Tier auf den Menschen bzw. vom Menschen auf das Tier und über die gegenseitige Information und Koordinierung ihrer Maßnahmen. § 20 (1) Jeder Bürger, der hygienewidrige Zustände oder hygienewidrige Handlungen feststellt, ist aufgefordert auf die Beseitigung der Mängel bzw. Unterlassung der Handlungen zu dringen. (2) Zur allgemeinen Sicherung der Hygiene und Vorbeugung gegen Krankheiten können Hygienehelfer (§ 5 Abs. 3), Hygienebeaufträgle, Mitglieder von Hygiene- aktivs des Deutschen Roten Kreuzes, Mitglieder der gewerkschaftlichen Organe für den Gesundheits- und Arbeitsschutz in den Betrieben, Vorsitzende der Hausgemeinschaftsleitungen und Angehörige der Deutschen Volkspolizei sowie Beauftragte anderer Kontrollorgane bei Feststellung einer hygienewidrigen oder unmittelbar seuchengefährlichen Handlung eines Bürgers oder c-ines solchen Zustandes vom Verantwortlichen die Beseitigung der Mängel oder die Unterlassung der Handlung verlangen. (3) Wird der Aufforderung nicht entsprochen, hat die zuständige Hygieneinspektion diese zu prüfen und die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Schutzimpfungen und andere Schutzanwendungen § 21 (1) Zur Vorbeugung, Bekämpfung und Ausmerzung übertragbarer Krankheiten sind Schutzimpfungen sowie andere Schutzanwendungen bei Menschen durchzuführen. (2) Schutzimpfungen im Sinne dieses Gesetzes sind Verabfolgungen von Impfstoffen, durch die der Körper zur Ausbildung einer spezifisch gesteigerten Abwehrbereitschaft angeregt wird. Andere Schutzanwendungen im Sinne dieses Gesetzes sind vorbeugende Verabfolgungen sonstiger Arzneimittel, die eine mögliche Einwirkung durch Krankheitserreger hemmen oder auf-heben. (3) Schutzimpfungen oder andere Schutzanwendungen können auf Grund besonderer Anordnungen des Ministers für Gesundheitswesen durchgeführt werden. Die Bezirksärzte können im Einvernehmen mit dem Minister für Gesundheitswesen die Durchführung derartiger Schutzanwendungen in ihren Bereichen allgemein anordnen, wenn dies aus Gründen des örtlichen Seuchenschutzes erforderlich ist. (4) Die Schutzanwendungen dürfen nur mit staatlich geprüften und zugelassenen Impfstoffen oder anderen Arzneimitteln in bestimmter Beschaffenheit, Menge und nach der angeordneten Verfahrensweise durchgeführt werden. (5) Die Vornahme dieser Schutzmaßnahmen sowie die Zurückstellung von einer Schutzimpfung oder einer anderen Schutzanwendung sind zu bescheinigen. Die Zurückstellung bedarf einer ärztlichen Begründung. § 22 (1) Die Impfungen oder anderen Schutzanwendungen können als freiwillige oder Pflichtmaßnahmen festgelegt werden. (2) Sie können sich auf die gesamte Bevölkerung, die Bevölkerung eines bestimmten Gebietes, bestimmte Gruppen der Bevölkerung, Einzelpersonen sowie auf ein- bzw. durchreisende Personen, die nicht Bürger der Deutschen Demokratischen Republik sind, erstrecken.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1966 (GBl. DDR Ⅰ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 16 vom 12. Dezember 1966 auf Seite 170. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1966 (GBl. DDR Ⅰ 1966, Nr. 1-16 v. 3.1.-12.12.1966, S. 1-170).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Ooiergrundtäiigkeii Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung Über den Vollzug der Untersuchungshaft und die SeMto lelatung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Dienstobjekt, In Spannungssituationen und zu besonderen Anlässen, die erhöhte Sicherungsmaßnahmen erforderlich machen, hat der Objektkommandant notwendige Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen imperialistischer Geheimdienste, anderer feindlicher Zentren, Organisationen und Kräfte umfassend aufzuklären, zu beweisen und rechtzeitig zu verhindern sind. Erforderlichenfalls können aus den Etappenziele abgeleitet werden.

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