Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1966, Seite 3

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1966, Seite 3 (GBl. DDR Ⅰ 1966, S. 3); Gesetzblatt Teil I Nr. 1 Ausgabetag: 3. Januar 1966 3 (2) Durch die staatlichen Organe sind in Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Organisationen Ehe-und Familienberatungsstellen einzurichten, in denen lebenserfahrene, sachkundige Bürger denen Rat und Hilfe gewähren, die vor einer Eheschließung stehen oder sich sonst in Familienangelegenheiten an sie wenden. Die Mitarbeiter der Ehe- und Familienberatungsstellen sind zur vertraulichen Behandlung der ihnen vorgetragenen Anliegen verpflichtet. Zweiter Teil Die Ehe Erstes Kapitel Eheschließung und Familiengemeinschaft Erster Abschnitt Die Eheschließung §5 Grundsatz (1) Mit der Eheschließung begründen Mann und Frau eine für das Leben geschlossene Gemeinschaft, die auf gegenseitiger Liebe, Achtung und Treue, auf Verständnis und Vertrauen und uneigennütziger Hilfe füreinander beruht. (2) Aus der Ehe soll eine Familie erwachsen, die ihre Erfüllung im gemeinsamen Zusammenleben, in der Erziehung der Kinder und in der gemeinsamen Entwicklung der Eltern und Kinder zu charakterfesten, allseitig gebildeten Persönlichkeiten findet. (3) Vor der Eheschließung sollen die Partner ernsthaft prüfen, ob von ihren Charaktereigenschaften, Auffassungen und Interessen sowie ihren gesamten Lebensumständen her die Voraussetzungen gegeben sind, einen Bund fürs Leben zu schließen und eine Familie zu gründen. Der Wille zu dieser Prüfung kann durch ein Verlöbnis zum Ausdruck gebracht werden. (4) Die Eheschließung ist zulässig, wenn Mann und Frau das 18. Lebensjahr vollendet haben. §6 Form der Eheschließung (1) Die Ehe wird dadurch geschlossen, daß die künftigen Eheleute gegenüber dem Leiter des Standesamtes erklären, daß sie die Ehe miteinander eingehen wollen und dieser daraufhin in ihrer Gegenwart die Eheschließung in das Ehebuch einträgt. Die Eheschließung soll in einer ihrer Bedeutung entsprechenden würdigen Form erfolgen, an der auf Wunsch der Ehegatten Angehörige, Freunde und Arbeitskollegen teilnehmen. (2) Die Eheschließung kann vor dem Leiter des Standesamtes auch außerhalb des Standesamtes im Kreise eines gesellschaftlichen Kollektivs vorgenommen werden. §7 Familienname (1) Die Ehegatten führen einen gemeinsamen Familiennamen. Sie können den Namen des Mannes oder den Namen der Frau wählen. Die Kinder erhalten den gemeinsamen Familiennamen. (2) Die Entscheidung der Ehegatten über ihren Familiennamen ist bei der Eheschließung zu erklären und in das Ehebuch einzutragen. Die Erklärung ist unwiderruflich. §8 Eheverbote Eine Ehe darf nicht schließen: 1. wer schon verheiratet ist, 2. wer mit dem anderen in gerader Linie verwandt oder dessen Bruder, Schwester, Halbbruder oder Halbschwester ist, 3. wer mit dem anderen in einem durch die Annahme an Kindes Statt begründeten Eltern-Kind-Verhältnis steht, 4. wer entmündigt ist. Zweiter Abschnitt Die eheliche Gemeinschaft Grundsätze §9 (1) Die Ehegatten sind gleichberechtigt. Sie leben zusammen und führen einen gemeinsamen Haushalt. Alle Angelegenheiten des gemeinsamen Lebens und der Entwicklung des einzelnen werden von ihnen in beiderseitigem Einverständnis geregelt. (2) Die eheliche Gemeinschaft erfährt ihre volle Entfaltung und findet ihre Erfüllung durch die Geburt und die Erziehung der Kinder. Die Eltern üben das Erziehungsrecht gemeinsam aus. § 10 (1) Beide Ehegatten tragen ihren Anteil bei der Erziehung und Pflege der Kinder und der Führung des Haushalts. Die Beziehungen der Ehegatten zueinander sind so zu gestalten, daß die Frau ihre berufliche und gesellschaftliche Tätigkeit mit der Mutterschaft vereinbaren kann. (2) Ergreift der bisher nichtberufstätige Ehegatte einen Beruf oder entschließt sich ein Ehegatte, sich weiterzubilden oder gesellschaftliche Arbeit zu leisten, unterstützt der andere in kameradschaftlicher Rücksichtnahme und Hilfe das Vorhaben seines Ehegatten. §11 Gegenseitige Vertretung Jeder Ehegatte ist berechtigt, den anderen in Angelegenheiten des gemeinsamen Lebens zu vertreten. Aus Rechtsgeschäften, die in diesem Rahmen abgeschlossen worden sind, kann jeder Ehegatte in Anspruch genommen werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1966 (GBl. DDR Ⅰ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 16 vom 12. Dezember 1966 auf Seite 170. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1966 (GBl. DDR Ⅰ 1966, Nr. 1-16 v. 3.1.-12.12.1966, S. 1-170).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum Straftaten gegen die Volkswirtschaft Zoll- und Devisenstraftaten Vorsätzliche Brandstiftung Waffen- und Sprengnitteldelikte Unterlassung der Anzeige Sonstige kriminelle Straftaten Fahnenflucht Sonstige Militärstraftaten rsonen rson Personen Personen Personen Personen Personen Personen. Diebstahl aus zwei Pahrzeugen der sowjetischen Armee insgesamt Maschinenpistolen Kalaschnikow und mit ca, Schuß Munition in ihren Besitz gebracht.

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