Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1966, Seite 152

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1966, Seite 152 (GBl. DDR Ⅰ 1966, S. 152); 152 Gesetzblatt Teil I Nr. 15 Ausgabetag: 1. Dezember 1966 (2) Der Betrieb ist verpflichtet, dabei mit dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund, der Freien Deutschen Jugend und den anderen gesellschaftlichen Organisationen zusammenzuarbeiten. § 118 (1) Der Betriebsgewerkschaftsorganisation stehen die kulturellen Einrichtungen des Betriebes wie Kulturhäuser, Klubs und Betriebsbibliotheken und der Betriebssportgemeinschaft des Betriebes die Sportanlagen zur unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung. (2) Die Betriebe tragen die geplanten Kosten für die Unterhaltung der betrieblichen Kultur- und Sporteinrichtungen und die Löhne und Gehälter für die in diesen Einrichtungen beschäftigten Werktätigen. Die soziale Betreuung § 119 (1) Die soziale Betreuung der Werktätigen ist Aufgabe des Betriebes, der dabei mit den betrieblichen Gewerkschaftsleitungen eng zusammenzuarbeiten hat. (2) Der Betrieb ist insbesondere verpflichtet: a) die Werktätigen im Betrieb und am Arbeitsplatz mit hochwertigen Speisen, Lebens- und Erfrischungsmitteln zu versorgen, b) zur Verbesserung der Wohnverhältnisse der Werktätigen beizutragen, insbesondere durch Unterstützung des Arbeiterwohnungsbaus, c) Umkleideräume, Aufenthaltsräume und Waschanlagen bereilzustellen und zu unterhalten, d) für die von den Werktätigen im Zusammenhang mit der Arbeit in den Betrieb mitgebrachten Gegenstände ordentliche und sichere Aufbewahrungsmöglichkeiten zu schaffen. Näheres hierzu ist in der betrieblichen Arbeitsordnung festzulegen. § 120 Der Arbeiterberufsverkehr ist durch die staatlichen Organe, die Reichsbahndirektionen und die Bezirksdirektionen des Kraftverkehrs so zu gestalten, daß möglichst günstige Verkehrsbedingungen für die Werktätigen eintreten. § 121 Die Betreuung der Arbeitsveteranen Die aus dem Betrieb ausgeschiedenen Arbeitsveteranen sind in die kulturelle Betätigung und soziale Betreuung einzubeziehen. § 122 Der Kultur- und Sozialfonds (1) Zur Förderung der kulturellen und sportlichen Betätigung der Werktätigen und zu ihrer sozialen Betreuung ist in den Betrieben entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ein Kultur- und Sozialfonds zu bilden. (2) Die Verwendung der Mittel ist im Betriebskollektivvertrag festzulegen. Über die Verwendung der Mittel entscheidet der Betriebsleiter gemeinsam mit der betrieblichen Gewerkschaftsleitung. 11. Kapitel Die Förderung der werktätigen Frau Allgemeine Grundsätze § 123 (1) Die Gleichberechtigung der Frau in der sozialistischen Gesellschaft wird durch die Teilnahme am Arbeitsprozeß und die Mitwirkung an der Leitung von Staat und Wirtschaft voll verwirklicht. (2) Die Organe der Staatsmacht und die Betriebsleiter sind verpflichtet, alle Voraussetzungen zu schaffen, die es den Frauen ermöglichen, am Arbeitsprozeß teilzunehmen, ihre schöpferischen Fähigkeiten zu entwickeln und zugleich ihrer hohen gesellschaftlichen Aufgabe als Mutter gerecht zu werden. § 124 (1) Bei der sozialistischen Rekonstruktion, bei der Errichtung neuer Objekte, Anlagen und Maschinen ist zu sichern, daß immer mehr Tätigkeiten und Arbeitsplätze den physischen und physiologischen Eigenheiten der Frau entsprechen. (2) Die örtlichen Organe der Staatsmacht und die Betriebsleiter haben die Einrichtungen für die Unterbringung, Pflege und Erziehung der Kinder der werktätigen Frauen in Übereinstimmung mit der Entwicklung der sozialistischen Produktion sowie des gesamten gesellschaftlichen und kulturellen Lebens ständig zu verbessern und zu erweitern. (3) Durch die örtlichen Organe der Staatsmacht und die Betriebe sind vielseitige Dienstleistungseinrichtungen zur Entlastung der werktätigen Frauen von der Hausarbeit zu schaffen und vveiterzuentwickeln. § 125 Vollbeschäftigten werktätigen Frauen ist, sofern die nach den gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Voraussetzungen vorliegen, ein Hausarbeitstag zu gewähren. Die Qualifizierung § 126 (1) Bei der Qualifizierung der Werktätigen sind vor allem die Frauen zu berücksichtigen. Sie sind besonders für leitende Funktionen auf allen Gebieten zu entwickeln. (2) Die werktätigen Frauen sind bei ihrer Qualifizierung so zu unterstützen, daß sie die Qualifizierung ohne Beeinträchtigung der Erfüllung ihrer Aufgaben als Mutter erfolgreich abschließen können. Die werktätigen Frauen sind entsprechend der erreichten Qualifikation einzusetzen. § 127 (1) Die Maßnahmen zur Förderung und Qualifizierung der Frauen und zur Erleichterung ihrer häuslichen Aufgaben sind in Frauenförderungsplänen festzulegen. (2) Die Frauenförderungspläne sind durch den Betriebsleiter gemeinsam mit der Betriebsgew’erkschafts-leitung unter Mitwirkung aller Werktätigen auszuarbeiten und jährlich als Teil des Betriebskollektivvertrages zu beschließen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1966 (GBl. DDR Ⅰ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 16 vom 12. Dezember 1966 auf Seite 170. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1966 (GBl. DDR Ⅰ 1966, Nr. 1-16 v. 3.1.-12.12.1966, S. 1-170).

Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik durchgeführte Strafverfahren beim Bundesnachrichtendienst? Antwort;Während der Befragung durch Mitarbeiter des Bundesnachrichtendientes in München;wurde ich auch über das gegen mich durchgeführte Strafverfahren wegen gesetzwidrigen Verlassens der Deutschen Demokratischen Republik Geheime Verschlußsache öStU. StrafProzeßordnung der Deutschen Demo gratis chen Republik Strafvollzugs- und iedereingliederun : Strafvöllzugsordnung Teil Innern: vom. iSgesetzih, der Passung. des. Ministers des. Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit o? - Ordnung zur Organisierung und Durchführung des militärisch-operativen Wach- und Sicherüngsdien-stes im Staatssicherheit ahmenwacbdienstordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Die Bewaffnung der Angehörigen - insbesondere des Wach-und Sicherungsdienstes - hat auf der Grundlage des Bewaffnungsplanes der Abteilung zu erfolgen. Die Bewaffnung und materiell-technische Ausrüstung des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes unterstellt. Er ist dem Vorführer gegenüber weisungs- und kontrollberechtigt. Der Wachschichtleiter leitet die Dienstdurchführung auf der Grundlage von sozialismusfeindlicher, in der nicht zugelassener Literatur in solchen Personenkreisen und Gruppierungen, das Verfassen und Verbreiten von Schriften politisch-ideologisch unklaren, vom Marxismus-Leninismus und den Grundfragen der Politik der Partei , wie Informations- und Wirtschaftspolitik; die Sicherung der Staatsgrenzen, bestehende Reisebeschränkungen in das nichtsozialistische Ausland sowie die Abgrenzungspolitik zur BRD.

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