Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1966, Seite 151

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1966, Seite 151 (GBl. DDR Ⅰ 1966, S. 151); Gesetzblatt Teil I Nr. 15 Ausgabetag: 1. Dezember 1966 151 Die materielle Verantwortlichkeit § 112 (1) Ist ein Schaden am sozialistischen Eigentum eingetreten, so hat der Betriebsleiter unter Teilnahme der Werktätigen die Ursachen unverzüglich aufzudecken und zu beseitigen. (2) Wird festgestellt, daß ein Werktätiger den Schaden durch schuldhafte Verletzung seiner Arbeitspflichten verursacht hat, so ist er dem Betrieb zum Ersatz des Schadens verpflichtet (materielle Verantwortlichkeit). (3) Der Schadenersatz ist grundsätzlich in Geld zu leisten, sofern nicht der Werktätige den von ihm verursachten Schaden selbst beheben kann und dies im gesellschaftlichen Interesse liegt. § 113 (1) Ein Werktätiger, der einen Schaden fahrlässig verursacht, ist für den direkten Schaden materiell verantwortlich, jedoch höchstens bis zum Betrag seines monatlichen Tariflohnes. (2) Der direkte Schaden ist bis zum vollen Umfange zu ersetzen a) bei Verlust von Werkzeugen, Schutzbekleidung oder anderen Gegenständen, die dem Werktätigen vom Betrieb zur alleinigen Benutzung gegen schriftliche Bestätigung übergeben wurden und für die er rechenschaftspflichtig ist, b) bei Verlust von Geld oder Sachwerten, für die der Werktätige oder ein Kollektiv auf Grund seines Aufgabengebietes ständig die Verantwortung trägt und rechenschaftspflichtig ist, sofern dies zwischen ihm und dem Betrieb schriftlich vereinbart wurde. Näheres, insbesondere die Begrenzung der Höhe des Schadenersatzes und der Kreis dieser Werktätigen, ist in Rahmenkollektivverträgen festzulegen. Die materielle Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn festgestellt wird, daß der Werktätige oder das Kollektiv den Schaden nicht schuldhaft verursacht hat. (3) Haben mehrere Werktätige einen Schaden fahrlässig verursacht, so ist jeder nach Art und Umfang seiner Beteiligung und dem Grad seines Verschuldens materiell verantwortlich. Ist der Anteil der einzelnen Werktätigen nicht festzustellen, so sind sie im gleichen Verhältnis schadenersatzpflichtig. (4) Bei der Festlegung der Schadenersatzsumme ist die Gesamtheit aller Umstände (§ 109 Abs. 2) einschließlich der volkswirtschaftlichen Auswirkungen des Schadens zu berücksichtigen. § 114 (1) Ein Werktätiger, der einen Schaden vorsätzlich verursacht, ist für den gesamten Schaden voll materiell verantwortlich. (2) Haben mehrere Werktätige durch gemeinschaftliche Handlung vorsätzlich einen Schaden verursacht, so hat der Betrieb den Anspruch auf Schadenersatz gegen alle Beteiligten geltend zu machen. Der Betrieb kann die gesamte festgelegte Schadenersatzsumme von einem Beteiligten voll oder von mehreren Beteiligten in beliebigen Anteilen verlangen. § 115 (1) Die materielle Verantwortlichkeit des Werktätigen ist innerhalb von drei Monaten nach Bekanntwerden des Schadens und des Verursachers vor der Konfliktkommission bzw. der Kammer für Arbeitsrechtesachen des Kreisgerichts oder im Strafverfahren geltend zu machen, spätestens jedoch zwei Jahre nach dem Eintritt des Schadens. Bei Schadenersatzansprüchen aus schuldhaften Pflichtverletzungen, die gleichzeitig strafbare Handlungen darstellen, gelten die Bestimmungen über die Verjährung der Strafverfolgung. (2) Bei kleineren Schäden kann sich der Werktätige durch eine schriftliche Erklärung zum Ersatz verpflichten. (3) Kann der Werktätige den Schaden selbst beheben (§ 112 Abs. 3), so hat der Betrieb schriftlich mit ihm zu vereinbaren, auf welche Weise das erfolgen soll. (4) Der Betrieb kann auf die Geltendmachung des Schadenersatzanspruches verzichten, wenn dies durch die Gesamtheit der Umstände (§ 109 Abs. 2) unter besonderer Berücksichtigung der Höhe und der volkswirtschaftlichen Auswirkungen des Schadens gerechtfertigt ist. Der Verzicht und seine Gründe sind schriftlich festzulegen und dem Werktätigen mitzuteilen. Entsprechendes gilt, wenn der Werktätige einen angemessenen Teil der festgelegten Schadenersatzsumme vereinbarungsgemäß gezahlt hat und durch vorbildliche Arbeitsmoral und -disziplin erwarten läßt, daß er künftig das sozialistische Eigentum achten wird. § 116 Die materielle Verantwortlichkeit des Betriebes Erleidet ein Werktätiger dadurch Schaden, daß Pflichten des Betriebes aus dem Arbeitsrechtsverhältnis schuldhaft nicht erfüllt wurden, so hat der Werktätige Anspruch auf Ersatz des Schadens gegenüber dem Betrieb. 10. Kapitel Die kulturelle und sportliche Betätigung der Werktätigen und ihre soziale Betreuung durch den Betrieb Die kulturelle und sportliche Betätigung § 117 (1) Zur Verwirklichung des Rechts auf Bildung und zur Entwicklung neuer, sozialistischer Menschen und damit einer gebildeten Nation ist der Betrieb verpflichtet, a) ein vielgestaltiges und interessantes Kultur- und Sportleben zu entfalten, insbesondere zur Befriedigung der kulturellen Bedürfnisse, die sich aus dem Bestreben, sozialistisch zu arbeiten, zu lernen und zu leben ergeben, beizutragen und das künstlerische Laienschaffen der Werktätigen zu fördern, b) die sozialistische Bildung und Erziehung der Schuljugend sowie die Betreuung der Kinder der Betriebsangehörigen durch die Betriebsgewerkschaftsleitung zu unterstützen und den Unterrichtstag in der Produktion zu sichern.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1966 (GBl. DDR Ⅰ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 16 vom 12. Dezember 1966 auf Seite 170. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1966 (GBl. DDR Ⅰ 1966, Nr. 1-16 v. 3.1.-12.12.1966, S. 1-170).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Achtung und Wahrung der Würde des Menschen werden Aufgaben, grundsätzliche Arbeitsweise und die konkrete Gestaltung einzelner straf prozessualer Verdachtshinweisprüfungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit in der Reoel mit der für die politisch-operative Bearbeitung der Sache zuständigen Diensteinheit im Staatssicherheit koordiniert und kombiniert werden muß.

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