Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1966, Seite 150

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1966, Seite 150 (GBl. DDR Ⅰ 1966, S. 150); 150 Gesetzblatt Teil I Nr. 15 Ausgabetag: 1. Dezember 1966 9. Kapitel Die sozialistische Arbeitsdisziplin § 106 Der Inhalt der Arbeitsdisziplin (1) Die sozialistische Arbeitsdisziplin äußert sich im bewußten Handeln der Werktätigen zur Durchsetzung der gemeinschaftlichen Interessen aller Werktätigen in der sozialistischen Gesellschaft. Sie beruht auf der grundsätzlichen Übereinstimmung der Interessen der Gesellschaft und des einzelnen und umschließt die kameradschaftliche Zusammenarbeit, die gegenseitige Hilfe und Achtung sowie die gewissenhafte Erfüllung aller Arbeitsaufgaben zur Verwirklichung der Betriebspläne. Sie ist eine entscheidende Grundlage der sozialistischen Organisation der Arbeit. (2) Die Werktätigen sind insbesondere verpflichtet, a) ihre Arbeitsaufgaben ordnungs- und fristgemäß zu erfüllen, b) das sozialistische Eigentum zu mehren und es vor Beschädigung und Verlust zu schützen, c) die Arbeitszeit und die Produktionsmittel voll zu nutzen, Geld und Material sparsam zu verwenden und Qualitätsarbeit zu leisten, d) die Bestimmungen über den Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie Brandschutz einzuhalten, e) die Ihnen zur Erfüllung ihrer Arbeitsaufgaben vom Betriebsleiter erteilten Weisungen zu befolgen. § 107 Die Arbeitsordnung (1) Zur sozialistischen Organisation der Arbeit und zur Festigung der Arbeitsmoral und -disziplin sind in den Betrieben auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen Arbeitsordnungen zu schaffen. (2) In der Arbeitsordnung sind insbesondere festzulegen a) die für die straffe Ordnung der Arbeit im Betrieb erforderlichen Rechte und Pflichten des Betriebsleiters, der leitenden Mitarbeiter und der anderen Werktätigen, b) die Auszeichnungen für vorbildliche Erfüllung der Arbeitsaufgaben und c) die Disziplinarmaßnahmen wegen Verletzung der Arbeitsdisziplin. (3) Die Arbeitsordnung ist vom Betriebsleiter unter Mitwirkung der Werktätigen auszuarbeiten und im Einvernehmen mit der Betriebsgewerkschaftsleitung in Kraft zu setzen. (4) Für diejenigen Bereiche, in denen die Werktätigen besondere Arbeitspflichten haben (z. B. staatliche Organe, Verkehrs- und Nachrichtenwesen), können besondere Ordnungen erlassen werden. Die zuständigen Organe des zentralen Staatsapparates haben die Ordnungen im Einvernehmen mit den Gewerkschaften auszuarbeiten. § 108 Die Auszeichnungen (1) Der sozialistische Staat erkennt hervorragende Arbeitsleistungen der Werktätigen an und ehrt sie durch Auszeichnungen. Die zuständigen Organe der Staatsmacht und die Betriebsleiter £ind verpflichtet, durch Auszeichnungen die sozialistische Arbeitsmoral und -disziplin zu fördern. Sie haben Werktätige durch Einzel- oder Kollektivauszeichnungen zu ehren, wenn sie hervorragende Arbeitsleistungen vollbracht, ihre Aufgaben vorbildlich erfüllt oder lange Zeit ununterbrochen in einem Betrieb gut gearbeitet haben. (2) Auszeichnungen werden im Einvernehmen mit den zuständigen Gewerkschaftsleitungen vorgenommen. Sie sind grundsätzlich im Anschluß an die vollbrachte Leistung öffentlich und in würdiger Form vorzunehmen. (3) Die ausgezeichneten Werktätigen sind zu fördern und bei Qualifizierungsmaßnahmen besonders zu berücksichtigen. Die disziplinarische Verantwortlichkeit § 109 (1) Wenn ein Werktätiger seine Arbeitspflichten schuldhaft verletzt, ist der Betriebsleiter berechtigt, eine der folgenden Disziplinarmaßnahmen auszusprechen und schriftlich festzulegen: Verweis, strenger Verweis, fristlose Entlassung. Für die fristlose Entlassung gelten die Bestimmungen der §§ 32 bis 35. (2) Bei der Festlegung der Disziplinarmaßnahmen ist die Gesamtheit aller Umstände zu berücksichtigen, insbesondere die Schwere des Disziplinverstoßes, der Grad des Verschuldens, die Leistungen des Werktätigen und die bisherigen erzieherischen Maßnahmen. (3) Die Entscheidung darüber, ob ein Disziplinarverfahren nach der Arbeitsordnung bzw. der Ordnung gemäß § 107 Abs. 4 erforderlich ist, trifft der Betriebsleiter. Hält er den Ausspruch einer erzieherischen Maßnahme durch die Konfliktkommission für erforderlich, so übergibt er ihr die Sache zur Durchführung eines erzieherischen Verfahrens. § 110 (1) Der Betriebsleiter hat bei der Durchführung des Disziplinarverfahrens den betroffenen Werktätigen zu hören und die Werktätigen einzubeziehen. Er hat es so durchzuführen, daß der Werktätige seine Fehler erkennen kann und die sozialistische Arbeitsdisziplin einhält und daß gleichzeitig eine erzieherische Wirkung bei anderen Werktätigen erreicht wird. (2) Das Disziplinarverfahren ist unmittelbar nach dem Bekanntwerden des Disziplinverstoßes, spätestens jedoch fünf Monate nach seinem Begehen, einzuleiten und binnen eines Monats abzuschließen, damit der erzieherische Zweck erreicht wird. Bei einer Verletzung der Arbeitsdisziplin, die gleichzeitig eine strafbare Handlung darstellt, gelten die strafrechtlichen Verjährungsvorschriften. § 111 (1) Verweis und strenger Verweis erlöschen mit Ablauf eines Jahres nach ihrem Ausspruch. Sie können vor dieser Zeit vom Betriebsleiter gestrichen werden, wenn der Werktätige eine vorbildliche Arbeitsmoral und -disziplin gezeigt hat. (2) Erlischt eine Disziplinarmaßnahme oder wird sie gestrichen, so ist die Eintragung aus der Kaderakte zu entfernen und zu vernichten.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1966 (GBl. DDR Ⅰ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 16 vom 12. Dezember 1966 auf Seite 170. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1966 (GBl. DDR Ⅰ 1966, Nr. 1-16 v. 3.1.-12.12.1966, S. 1-170).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen festgelegt, auch an Leiter anderer Diensteinheiten herausgegeben. Diese Leiter haben die erhaltene in ihrer Planvorgabe zu verarbeiten. Es wird nach längerfristigen Planorientierungen und Jahresplanorientierungen unterschieden. Planung der politisch-operativen Arbeit gedankliche Vorbereitung und das vorausschauende Treffen von Entscheidungen über die konkreten politisch-operativen Ziele, Aufgaben und Maßnahmen im jeweiligen Verantwortungsbereich, den Einsatz der operativen Kräfte und Mittel, insbesondere der einschließlich der Entwicklung und Nutzung der operativen Basis für die Arbeit im und naoh dem Operationsgebiet, Organisation der Zusammenarbeit mit anderen politisch-operativen Linien und Diensteinheiten, vor allem mit den Diensteinheiten der Linie sowie die weitere Vervollkommnunq des - ,ii,., - Zusammenwirkens mit den Organen des MdI, vor allem der Verwaltung Strafvollzug sowie mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, Institutionen und gesellschaftlichen Kräften. Das erfordert - den zielgerichteten und konzentrierten Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesschaftlichen Kräften. zur Erhöhung der Wirksamkeit der verlangt zunächst von uns, den hier versammelten Leitern durch die weitere Qualifizierung unserer eigenen Führungs- und Leitungstätigkeit bessere Bedingungen für die politischoperative Arbeit der zu schaffen. Im Zusammenhang mit der Aufklärung straftatverdächtiger Handlungen und Vorkommnisse wurden darüber hinaus weitere Personen zugeführt und Befragungen unterzogen. Gegen diese Personen, von denen ein erheblicher Teil unter dem Einfluß der politisch-ideologischen Diversion zu einem ausgesprochenen Feind entwicke! und umfangreiche Aktivitäten zur Aberkennung der der sowie seiner Entlassung in die unternommen.

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