Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1966, Seite 129

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1966, Seite 129 (GBl. DDR Ⅰ 1966, S. 129); Gesetzblatt Teil I Nr. 15 Ausgabetag: 1. Dezember 1966 129 vor. Die Kapitalkonzentration und die maßlose Bereicherung einiger Millionäre auf der einen Seite und die Ausbeutung des arbeitenden Volkes auf der anderen Seite werden auf die Spitze getrieben. Mit der technischen Revolution wird in Westdeutschland noch augenfälliger, daß sich auch der Widerspruch zwischen dem staatsmonopolistischen Herrschaftssystem und der Demokratie vertieft. Der staatsmonopolistische Kapitalismus erhöht die politische Machtkonzentration und verstärkt das Streben nach totalitären Herrschaftsformen, nach der offenen Diktatur der stärksten Monopolgruppen. Um die Ausbeutung der Werktätigen weiter zu sichern, werden die demokratischen Rechte und Freiheiten systematisch abgebaut. Mit der formierten Gesellschaft soll die politische Macht der Monopole erhöht werden, damit sie ihre aggressive Politik, insbesondere gegen die Deutsche Demokratische Republik und die anderen sozialistischen Staaten, fortsetzen können. Das westdeutsche Monopolkapital sieht seine Rettung in der Verbindung mit dem Finanzkapital der USA und hat die nationalen Interessen des deutschen Volkes preisgegeben. In Deutschland stehen sich zwei gesellschaftliche Systeme gegenüber, der Kapitalismus und der Sozialismus. Dabei besteht die geschichtliche Aufgabe des ersten deutschen Arbeiter-und-Bauern-Staates darin, die Überlegenheit der sozialistischen Gesellschaftsordnung vor dem ganzen deutschen Volk zu beweisen. Dafür ist die maximale Steigerung der Arbeitsproduktivität durch die Meisterung der wissenschaftlich-technischen Revolution entscheidend. Die Tat jedes Werktätigen zur Steigerung der Arbeitsproduktivität bringt nicht nur dem ganzen Volke, sondern auch ihm selbst Nutzen. Die moderne Technik in den Händen des Volkes und ihre effektive Nutzung verbürgt wachsenden Lebensstandard, soziale Sicherheit, Demokratie, Frieden und Sozialismus. Nur das sozialistische Gesellschaftssystem ist in der Lage, die mit der wissenschaftlich-technischen Revolution aufgeworfenen sozialen Probleme zu meistern und die Menschen zu befähigen, den unter diesen Bedingungen mächtigen Aufschwung der Produktivkräfte zu beherrschen und in ihrem Interesse zu nutzen. Eine starke Deutsche Demokratische Republik wird die Arbeiterklasse und alle anderen demokratischen Kräfte in Westdeutschland anspornen, aktiv gegen Militarisierung und Kriegsvorbereitung zu kämpfen und eine demokratische Umwälzung herbeizuführen. An der Schaffung und Entwicklung der sozialistischen Ordnung in der Deutschen Demokratischen Republik haben die Freien Deutschen Gewerkschaften als Klas-senorganisalion der Arbeiter, der Angestellten und der Angehörigen der Intelligenz einen hervorragenden Anteil. Die einheitlichen Freien Deutschen Gewerkschaften haben neben der Vertretung der Tagesinteressen der Arbeiter gleichzeitig einen prinzipiellen Kampf gegen die Ausbeutung und Unterdrückung der Arbeiter, um Mitbestimmung und Kontrolle über die Produktion, für den Aufbau der antifaschistisch-demokratischen Ordnung und folgerichtig der neuen sozialistischen Ordnung geführt. Sie haben einen bedeutenden Beitrag zur Errichtung und Entwicklung des ersten deutschen Arbeiter-und-Bauern-Staates geleistet. Sie spielen eine hervorragende Rolle in der sozialistischen Gesellschaft. Als Schulen des Sozialismus haben die Gewerkschaften eine hohe Verantwortung für die Festigung der sozialistischen Gesellschaftsordnung. Die Gewerkschaften entwickeln das sozialistische Bewußtsein der Werk- tätigen. Auf der Grundlage demokratischer Willensbildung organisieren sie die bewußte Mitwirkung an der Ausarbeitung und Erfüllung der Pläne. Sie nehmen an der Leitung von Staat und Wirtschaft sowie des gesamten gesellschaftlichen Lebens, für den Sieg des Sozialismus und für ein Leben des Volkes in Wohlstand, Glück und Frieden aktiv teil. Das Gesetzbuch der Arbeit legt die sich aus den gesellschaftlichen Arbeitsverhältnissen ergebenden Rechte und Pflichten der Werktätigen beim umfassenden Aufbau des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik fest. Das sozialistische Arbeitsrecht übt eine aktive Rolle bei der Entfaltung der Produktivkräfte und der Vervollkommnung der sozialistischen Arbeitsdisziplin und Arbeitsmoral aus und fördert die Entwicklung der Werktätigen zu neuen, sozialistischen Menschen. 1. Kapitel Die Grundsätze des sozialistischen Arbeitsrechts §1 (1) In der Deutschen Demokratischen Republik sind die politische Macht der Arbeiterklasse im Bündnis mit den Genossenschaftsbauern, der Intelligenz und den anderen Schichten der Werktätigen, das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln und die sozialistische Planwirtschaft die Grundlage für die rechtliche Regelung der Arbeitsverhältnisse. Das sozialistische Arbeitsrecht sichert die Grundrechte der Werktätigen auf dem Gebiet der Arbeit. (2) Das sozialistische Arbei'tsrecht basiert auf den objektiven Gesetzen des Sozialismus. Es dient der einheitlichen Lösung der Aufgaben, die sich beim umfassenden Aufbau des Sozialismus ergeben. In diesem Sinne fördert es in enger Verbindung mit der Anwendung des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung die Durchführung der wissenschaftlich-technischen Revolution, insbesondere die komplexe sozialistische Rationalisierung. Durch die Verwirklichung des Grundsatzes der Einheit von zentraler Planung und Leitung und bewußter schöpferischer Tätigkeit jedes Werktätigen und seiner Mitwirkung an der Leitung von Staat und Wirtschaft dient das sozialistische Arbeitsrecht der Durchführung des Volkswirtschaftsplanes. Es hilft, seine Aufgaben mit höchstem Nutzeffekt und größtem Zeitgewinn für die Gesellschaft durchzuführen. Es trägt dazu bei, den Reproduktionsprozeß so zu gestalten, daß ein maximaler Zuwachs an Nationaleinkommen erreicht und seine zweckmäßigste Verwendung im Interesse der gesellschaftlichen Entwicklung und der Befriedigung der ständig wachsenden Bedürfnisse aller Mitglieder der Gesellschaft gesichert wird. (3) Die Leiter der Staats- und Wirtschaftsorgane sowie der Betriebe sind für die Durchsetzung der Grundsätze des sozialistischen Arbeitsrechts und die Einhaltung der Arbeitsrechlsnormen verantwortlich. Sie haben eine straffe Ordnung und Arbeitsdisziplin zur Erfüllung der ökonomischen und technischen Aufgaben, zur Einhaltung der technologischen Richtlinien, Sicherheitsbestimmungen und Erfordernisse des Gesundheits- und Arbeitsschutzes in der Produktion, Forschung und Entwicklung zu gewährleisten. Ihre spezifische Verantwortung wird durch Gesetze, Erlasse, Verordnungen, staatliche Weisungen sowie Einzelregelungen des sozialistischen Arbeitsrechts und Arbeitsordnungen nach den;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1966, Seite 129 (GBl. DDR Ⅰ 1966, S. 129) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1966, Seite 129 (GBl. DDR Ⅰ 1966, S. 129)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1966 (GBl. DDR Ⅰ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 16 vom 12. Dezember 1966 auf Seite 170. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1966 (GBl. DDR Ⅰ 1966, Nr. 1-16 v. 3.1.-12.12.1966, S. 1-170).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-nega und Handlungen der allgemein tiver Cinsteilun-. Das Staatssicherheit trägt auf beiden Hauptebenen der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen eine große Verantwortung. Es hat dabei in allgemein sozialer und speziell kriminologischer Hinsicht einen spezifischen Beitrag zur Aufdeckung. Zurückdrängung. Neutralisierung und Überwindung der Ursachen und Bedingungen noch deren spezifische innere Struktur zu erfassen. Nur das Zusammenwirken aller operativen Arbeitsprozesse ermöglicht eine vollständige Aufdeckung und letztlich die Zurückdrängung, Neutralisierung oder Beseitigung der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und ihres Umschlagens in feindlich-negative Handlungen durchzusetzen. Das rechtzeitige Erkennen der Ursachen und Bedingungen für feindlich-negative Einstellungen und Handlungen letztlich erklärbar. Der Sozialismus wird nirgendwo und schon gar nicht in der durch eine chinesische Mauer vom Imperialismus absolut abqeschirmt.

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