Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1966, Seite 121

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1966, Seite 121 (GBl. DDR Ⅰ 1966, S. 121); Gesetzblatt Teil I Nr. 15 Ausgabetag: 1. Dezember 1966 121 (4) Hervorragende Leistungen von Neuerern werden durch Auszeichnungen anerkannt. Die Neuerervorschläge werden entsprechend ihrer Bedeutung und ihrem Nutzen vergütet. § 19 (1) Die Ständige Produktionsberatung ist als gewähltes Organ der Betriebsgewerkschaftsorganisalion eine Form der Mitwirkung der Werktätigen an der Leitung des Betriebes. Sie hat insbesondere das Recht: 1. über die Perspektive des Betriebes beim weiteren umfassenden Aufbau des Sozialismus zu beraten und Vorschläge zu unterbreiten, wie mit Hilfe der komplexen sozialistischen Rationalisierung die beste Variante der wissenschaftlich-technischen Revolution im Betrieb verwirklicht werden kann; 2. an der Ausarbeitung, Erfüllung und Kontrolle der betrieblichen Planaufgaben mitzuwirken; 3. sich für die Verwirklichung der Vorschläge der Werktätigen einzusetzen; 4. auf die Verbesserung der Organisation der Arbeit Einfluß zu nehmen und die Beseitigung von Mängeln vom Betriebsleiter zu verlangen. (2) Der Betriebsleiter ist verpflichtet, die Ständige Produktionsberatung zu unterstützen. Er hat auf Ersuchen der Ständigen Produktionsberatung des Betriebes an ihren Beratungen teilzunehmen. (3) Die Ständige Produktionsberatung unterbreitet ihre Beschlüsse über die Betriebsgewerkschaftsleitung dem Betriebsleiter als Empfehlung. Der Betriebsleiter hat über die Verwirklichung der Empfehlungen zu berichten. Lassen sich Empfehlungen nicht verwirklichen, hat er dies vor der Ständigen Produktionsberatung zu begründen.“ §8 § 30 des Gesetzbuches der Arbeit erhält folgende Fassung: „(1) Die im Arbeitsvertrag vereinbarten Bedingungen können nur durch schriftlichen Vertrag geändert werden. (2) Der Betriebsleiter oder sein Beauftragter hat vor Abschluß des Änderungsvertrages hiervon die zuständige betriebliche Gewerkschaftsleitung zu verständigen. (3) Die sich aus den Perspektiv- und Jahresplänen ergebenden notwendigen Veränderungen in den Arbeitsund Lohnbedingungen sind mit den Werktätigen in Änderungsverträgen so rechtzeitig zu vereinbaren, daß die erforderliche Qualifizierung bis zum Wirksamwerden der Veränderungen beendet werden kann. Die Änderungsverträge sind jedoch mindestens 3 Monate vor Wirksamwerden der Veränderungen abzuschließen.“ §9 § 35 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzbuches der Arbeit erhält folgende Fassung: „Zur Kündigung und fristlosen Entlassung von Kämpfern gegen den Faschismus oder Verfolgten des Faschismus, Schwerbeschädigten, Tuberkulosekranken und -rekonvaleszenten durch den Betrieb ist die vorherige schriftliche Zustimmung des Rates des Kreises erforderlich, der für den Betrieb zuständig ist.“ § 10 Die Überschrift des 4. Kapitels und die §§ 39 bis 46 und 53 des Gesetzbuches der Arbeit erhalten folgende Fassung: „Lohn und Prämie Allgemeine Grundsätze §39 (1) Das materielle Interesse der Werktätigen an einem hohen Nutzeffekt der Arbeit wird nach dem Grundsatz ,Alles, was der Gesellschaft nützt, muß auch für den Betrieb und den einzelnen Werktätigen vorteilhaft sein“, insbesondere durch den Arbeitslohn und die Prämie verwirklicht. (2) Lohn und Prämie müssen darauf hinwirken, daß die Werktätigen hohe Planaufgaben übernehmen und erfüllen. Die Gestaltung von Lohn und Prämie muß dazu beitragen, die Durchführung der wissenschaftlich-technischen Revolution, insbesondere die Verwirklichung der Rationalisierungsmaßnahmen und die Qualifizierung der Werktätigen, zu fördern sowie den volkswirtschaftlich zweckmäßigsten Arbeitskräfteeinsatz zu unterstützen. Durch eine enge Verbindung von materiellen und moralischen Anreizen ist auf die Herausbildung des sozialistischen Bewußtseins der Werktätigen und die sozialistische Gemeinschaftsarbeit einzuwirken. (3) Für die Arbeit und den Lohn der Werktätigen gilt das sozialistische Grundprinzip ,Jeder nach seinen Fähigkeiten jedem nach seiner Leistung“. Der Arbeitslohn wird nach dem ökonomischen Gesetz der Verteilung nach der Arbeitsleistung festgesetzt. Er ist die Hauptform der persönlichen materiellen Interessiertheit und wichtigste Einkommensquelle der Werktätigen. Seine Höhe wird durch die erforderliche Qualifikation, die Kompliziertheit der Arbeitsaufgaben, die Erfüllung der Arbeitsnormen und anderer beeinflußbarer Leistungskennziffern sowie in Abhängigkeit von der geleisteten Arbeitszeit bestimmt. (4) Prämien werden zusätzlich zum Lohn für die Erreichung hoher ökonomischer Ergebnisse des Betriebes unter Berücksichtigung des Anteils der Kollektive und einzelnen Werktätigen am erreichten Ergebnis sowie für hervorragende Einzelleistungen gewährt. (5) Die Steigerung der Arbeitsproduktivität und die Erhöhung des Nutzeffektes der Arbeit ist die Voraussetzung für die Entwicklung von Lohn und Prämie. (6) Neben Lohn und Prämie stellt der sozialistische Staat in planmäßig wachsendem Umfang Mittel für die Berufsausbildung, die gesundheitliche und soziale Betreuung. für Kultur und Sport sowie für andere gesellschaftliche Zwecke zur Verfügung. Werktätige mit Kindern erhalten Kindergeld und andere Vergünstigungen. §40 (1) Jeder Werktätige hat unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität, Rasse und Religion das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeitsleistung. (2) DaS Tarifsystem muß entsprechend den Erfordernissen der wissenschaftlich-technischen Revolution so entwickelt werden, daß es den wachsenden Anforderungen an die Qualifikation der Werktätigen Rechnung trägt und die den volkswirtschaftlichen Erfordernissen entsprechende Qualifizierung der Werktätigen fördert. (3) Die Lohnbedingungen (Lohn- und Gehaltssätze, Grundsätze für die Eingruppierung der Arbeitsaufgaben;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1966 (GBl. DDR Ⅰ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 16 vom 12. Dezember 1966 auf Seite 170. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1966 (GBl. DDR Ⅰ 1966, Nr. 1-16 v. 3.1.-12.12.1966, S. 1-170).

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