Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1966, Seite 113

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1966, Seite 113 (GBl. DDR Ⅰ 1966, S. 113); Gesetzblatt Teil I Nr. 15 Ausgabetag: 1. Dezember 1966 113 kes und ihre effektive Nutzung verbürgt wachsenden Lebensstandard, soziale Sicherheit, Demokratie, Frieden und Sozialismus. Nur das sozialistische Gesellschaftssystem ist in der Lage, die mit der wissenschaftlich-technischen Revolution aufgeworfenen sozialen Probleme zu meistern und die Menschen zu befähigen, den unter diesen Bedingungen mächtigen Aufschwung der Produktivkräfte zu beherrschen und in ihrem Interesse zu nutzen. Eine starke Deutsche Demokratische Republik wird die Arbeiterklasse- und alle anderen demokratischen Kräfte in Westdeutschland anspornen, aktiv gegen Militarisierung und Kriegsvorbereitung zu kämpfen und eine demokratische Umwälzung herbeizuführen. An der Schaffung und Entwicklung der sozialistischen Ordnung in der Deutschen Demokratischen Republik haben die Freien Deutschen Gewerkschaften als Klassenorganisation der Arbeiter, der Angestellten und der Angehörigen der Intelligenz einen hervorragenden Anteil. Die einheitlichen Freien Deutschen Gewerkschaften haben neben der Vertretung der Tagesinteressen der Arbeiter gleichzeitig einen prinzipiellen Kampf gegen die Ausbeutung und Unterdrückung der Arbeiter, um Mitbestimmung und Kontrolle über die Produktion, für den Aufbau der antifaschistisch-demokratischen Ordnung und folgerichtig der neuen sozialistischen Ordnung geführt. Sie haben einen bedeutenden Beitrag zur Errichtung und Entwicklung des ersten deutschen Arbeiter-und-Bauern-Staates geleistet. Sie spielen eine hervorragende Rolle in der sozialistischen Gesellschaft. Als Schulen des Sozialismus haben die Gewerkschaften eine hohe Verantwortung für die Festigung der sozialistischen Gesellschaftsordnung. Die Gewerkschaften entwickeln das sozialistische Bewußtsein der Werktätigen. Auf der Grundlage demokratischer Willensbildung organisieren sie die bewußte Mitwirkung an der Ausarbeitung und Erfüllung der Pläne. Sie nehmen an der Leitung von Staat und Wirtschaft sowie des gesamten gesellschaftlichen Lebens, für den Sieg des Sozialismus und für ein Leben des Volkes in Wohlstand, Glück und Frieden aktiv teil. Das Gesetzbuch der Arbeit legt die sich aus den gesellschaftlichen Arbeitsverhältnissen ergebenden Rechte und Pflichten der Werktätigen beim umfassenden Aufbau des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik fest. Das sozialistische Arbeitsrecht übt eine aktive Rolle bei der Entfaltung der Produktivkräfte und der Vervollkommnung der sozialistischen Arbeitsdisziplin und Arbeitsmoral aus und fördert die Entwicklung der Werktätigen zu neuen, sozialistischen Mens dien.“ § 2 Die §§ 1 bis 8 des Gesetzbuches der Arbeit erhalten folgende Fassung: „1. Kapitel Die Grundsätze des sozialistischen Arbeitsrechts § 1 (1) In der Deutschen Demokratischen Republik sind die politische Macht der Arbeiterklasse im Bündnis mit den Genossenschaftsbauern, der Intelligenz und den anderen Schichten der Werktätigen, das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln und die sozialistische Planwirtschaft die Grundlage für die rechtliche Regelung der Arbeitsverhältnisse. Das sozialistische Arbeitsrecht sichert die Grundrechte der Werktätigen auf dem Gebiet der Arbeit. (2) Das sozialistische Arbeitsrecht basiert auf den objektiven Gesetzen des Sozialismus. Es dient der einheitlichen Lösung der Aufgaben, die sich beim umfassenden Aufbau des Sozialismus ergeben. In diesem Sinne fördert es in enger Verbindung mit der Anwendung des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung die Durchführung der wissenschaftlich-technischen Revolution, insbesondere die komplexe sozialistische Rationalisierung. Durch die Verwirklichung des Grundsatzes der Einheit von zentraler Planung und Leitung und bewußter schöpferischer Tätigkeit jedes Werktätigen und seiner Mitwirkung an der Leitung von Staat und Wirtschaft dient das sozialistische Arbeitsrecht der Durchführung des Volkswirtschaftsplanes. Es hilft, seine Aufgaben mit höchstem Nutzeffekt und größtem Zeitgewinn für die Gesellschaft durchzuführen. Es trägt dazu bei, den Reproduktionsprozeß so zu gestalten, daß ein maximaler Zuwachs an Nationaleinkommen erreicht und seine zweckmäßigste Verwendung im Interesse der gesellschaftlichen Entwicklung und der Befriedigung der ständig wachsenden Bedürfnisse aller Mitglieder der Gesellschaft gesichert wird. (3) Die Leiter der Staats- und Wirtschaftsorgane sowie der Betriebe sind für die Durchsetzung der Grundsätze des sozialistischen Arbeitsrechts und die Einhaltung der Arbeitsrechtsnormen verantwortlich. Sie haben eine straffe Ordnung und Arbeitsdisziplin zur Erfüllung der ökonomischen und technischen Aufgaben, zur Einhaltung der technologischen Richtlinien, Sicherheitsbestimmungen und Erfordernisse des Gesundheits- und Arbeitsschutzes in der Produktion, Forschung und Entwicklung zu gewährleisten. Ihre spezifische Verantwortung wird durch Gesetze, Erlasse, Verordnungen, staatliche Weisungen sowie Einzelregelungen des sozialistischen Arbeitsrechts und Arbeitsordnungen nach den sich aus den Grundsätzen des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung ergebenden Aufgaben des jeweiligen Staats- oder Wirtschaftsorgans bestimmt. § 2 (1) Alle Bürger haben das Recht auf Arbeit. Es besteht in dem Recht auf einen Arbeitsplatz, auf gleichen Lohn für gleiche Arbeitsleistung und auf Lohn nach Quantität und Qualität der Arbeit sowie auf schöpferische Mitwirkung an der Ausarbeitung und Erfüllung der Pläne und an der Leitung der Betriebe und der Wirtschaft. (2) Die Arbeit und die Entwicklung der Fähigkeiten zum gesellschaftlichen und eigenen Nutzen sowie die schöpferische Mitwirkung an der Ausarbeitung und Erfüllung der Pläne und an der Leitung der Betriebe und der Wirtschaft sind moralische Pflichten jedes arbeitsfähigen Bürgers. (3) Alle Werktätigen haben das Recht auf Berufsausbildung und Qualifizierung, auf Erholung, auf Gesundheits- und Arbeitsschutz, auf materielle Versorgung bei Krankheit, Arbeitsunfall, Mutterschaft, Invalidität und im Alter sowie das Recht auf kulturelle und sportliche Betätigung und gesundheitliche und soziale Betreuung. (4) Jeder Werktätige hat die Pflicht, die sozialistische Arbeitsdisziplin als Grundregel für die gemeinsame Arbeit der Werktätigen einzuhalten, insbesondere das sozialistische Eigentum zu schützen und zu mehren.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1966 (GBl. DDR Ⅰ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 16 vom 12. Dezember 1966 auf Seite 170. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1966 (GBl. DDR Ⅰ 1966, Nr. 1-16 v. 3.1.-12.12.1966, S. 1-170).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen im Referat. Bei Abwesenheit des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt sowie ins- besondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbunden. Durch eine konsequente Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft an Verhafteten erteilt und die von ihnen gegebenen Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft ausgeführt werden; die Einleitung und Durchsetzung aller erforderlichen Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Strafverfahrens dar, der unter konsequenter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens.

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