Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1966, Seite 108

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1966, Seite 108 (GBl. DDR Ⅰ 1966, S. 108); 108 Gesetzblatt Teil I Nr. 14 Ausgabetag: 13. Oktober 1966 kels vorübergehend in Haft nehmen, wenn bekannt ist, daß diese Person auf dem Territorium des anderen Vertragspartners eine Auslieferungsstraftat nach Artikel 82 dieses Vertrages begangen hat. (3) Von der vorläufigen Festnahme nach den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 dieses Artikels ist der andere Vertragspartner unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Artikel 91 (1) Der ersuchte Vertragspartner stellt das Auslieferungsverfahren ein und setzt die festgenommene Person auf freien Fuß, wenn innerhalb der in Artikel 88 dieses Vertrages festgesetzten Frist die geforderten zusätzlichen Angaben nicht übermittelt werden. (2) Eine nach den Bestimmungen des Artikels 90 dieses Vertrages festgenommene Person wird auf freien Fuß gesetzt, wenn das Ersuchen nicht innerhalb von 2 Monaten eintrifft, von dem Tage an gerechnet, an dem der andere Vertragspartner von der vorläufigen Festnahme dieser Person in Kenntnis gesetzt wurde. Artikel 92 Aufschub der Auslieferung (1) Wird gegen eine Person, um deren Auslieferung ersucht wird, ein Strafverfahren durchgeführt oder ist diese wegen einer anderen strafbaren Handlung auf dem Territorium des ersuchten Vertragspartners verurteilt worden, so kann die Auslieferung bis zum Abschluß des Strafverfahrens oder bis zur Strafvollstrekkung aufgeschoben werden. (2) Würde der Aufschub der Auslieferung zur Verjährung der Strafverfolgung oder zur Erschwerung der Durchführung des Strafverfahrens gegen die Person, um deren Auslieferung ersucht wird, führen, so kann einem begründeten Ersuchen eines Vertragspartners auf zeitweilige Auslieferung zur Durchführung eines Strafverfahrens stattgegeben werden. Der ersuchende Vertragspartner ist verpflichtet, die ausgelieferte Person snätestens nach 3 Monaten, gerechnet vom Tage der Übergabe an, zurückzuführen. Die Frist kann in begründeten Fällen verlängert werden. Artikel 93 Ersuchen mehrerer Staaten Bei Ersuchen mehrerer Staaten um Auslieferung einer Person wegen einer bestimmten oder wegen verschiedener strafbarer Handlungen entscheidet der ersuchte Vertragspartner unter Berücksichtigung der Staatsbürgerschaft der Person, um deren Auslieferung ersucht wird, sowie des Ortes und der Schwere der Straftat, welchem Ersuchen stattgegeben werden soll. Artikel 94 Beschränkung der Strafverfolgung (1) Die ausgelieferte Person darf wegen einer anderen vor der Auslieferung begangenen strafbaren Handlung, die nicht von der Zustimmung zur Auslieferung erfaßt wird, ohne Einwilligung des ersuchten Vertragspartners weder strafrechtlich verfolgt, der Strafvollstreckung zugeführt noch einem dritten Staat zur Strafverfolgung bzw. Strafvollstreckung ausgeliefert werden. (2) Die Zustimmung des ersuchten Vertragspartners ist nicht erforderlich, a) wenn eine ausgelieferte Person, die nicht Staatsbürger des ersuchenden Vertragspartners ist, innerhalb von einem Monat, gerechnet vom Tage der Beendigung des Strafverfahrens oder der Strafvollstrekkung, das Territorium des ersuchenden Staates nicht verlassen hat. In diese Frist ist die Zeit nicht einbegriffen, in welcher die ausgelieferte Person gegen ihren Willen das Territorium dieses Vertragspartners nicht verlassen konnte; b) wenn die ausgelieferte Person das Territorium des Vertragspartners, an den sie ausgeliefert wurde, verlassen hat, jedoch erneut freiwillig auf dessen Territorium zurückkehrt. Artikel 95 Information über das Ergebnis des Strafverfahrens Der um Auslieferung ersuchende Vertragspartner informiert den ersuchten Vertragspartner vom Ergebnis des Strafverfahrens gegen die ausgelieferte Person. Wird die ausgelieferte Person verurteilt, so ist auch eine Abschrift des rechtskräftigen Urteils zu übermitteln. Artikel 96 Übergabe der auszuliefernden Person (1) Der ersuchte Vertragspartner, welcher der Auslieferung zustimmt, unterrichtet den anderen Vertragspartner über Ort und Zeit der Auslieferung der Person. (2) Eine Person, deren Auslieferung stattgegeben wurde, wird auf freien Fuß gesetzt, wenn der ersuchende Vertragspartner innerhalb einer Frist von 7 Tagen, gerechnet von dem Tage an, der als Tag der Übergabe festgesetzt wurde, diese Person nicht übernimmt. Artikel 97 Erneute Auslieferung Entzieht sich eine ausgelieferte Person, auf welche Weise auch immer, einem Strafverfahren oder der Strafvollstreckung und befindet sich diese auf dem Territorium des ersuchten Vertragspartners, so wird sie auf Grund eines erneuten Auslieferungsersuchens ohne Übermittlung der im Artikel 87 dieses Vertrages genannten Unterlagen ausgeliefert. Artikel 98 Übergabe von Gegenständen (1) Der um Auslieferung ersuchte Vertragspartner übergibt die Gegenstände, die für die Begehung einer Straftat verwendet wurden, für die eine Auslieferung gemäß Artikel 82 dieses Vertrages zulässig ist, sowie die Gegenstände, die sich der Straffällige durch die Straftat erworben hat, an den ersuchenden Vertragspartner. Diese Gegenstände werden auch dann übergeben, wenn es infolge Todes oder aus anderen Gründen nicht zur Auslieferung der betreffenden Person kommt. (2) Der ersuchte Vertragspartner kann die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Gegenstände zeitweilig zurückbehalten, wenn er sie für ein anderes Strafverfahren benötigt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1966 (GBl. DDR Ⅰ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 16 vom 12. Dezember 1966 auf Seite 170. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1966 (GBl. DDR Ⅰ 1966, Nr. 1-16 v. 3.1.-12.12.1966, S. 1-170).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Völkerrechtliehen Regelungen zum Einreiseund Transitverkehr entstandenen Möglichkeiten unter Verletzung des Völkerrechts und des innerstaatlichen Rechts der für die Organisierung seiner gegen die und die anderen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft in der Regel auf Initiative imperialistischer Geheimdienste gebildet wurden und von diesen über Personalstützpunkte gesteuert werden. zum Zwecke der Tarnung permanenter Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit. tiVät ihnen. Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen behandelt werden, die aus der Sicht der Gewährleistung ihrer Konspiration und Arbeitsfähigkeit eine Reihe spezifischer Bedingungen zu beachten. Bekanntlich kennt dort jeder jeden. Alles was von der Norm abweicht, wird aufmerksam registriert.

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