Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1966, Seite 105

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1966, Seite 105 (GBl. DDR Ⅰ 1966, S. 105); Gesetzblatt Teil ! Nr. 14 Ausgabetag: 13. Oktober 1966 105 Vollstreckung und führt die Vollstreckung nach den Gesetzen seines Staates durch, soweit in diesem Vertrage nichts anderes bestimmt ist. (2) Das Gericht, welches über den Antrag auf Aner- kennung oder Vollstreckung entscheidet, beschrankt sich allein darauf, festzustellen, ob die in den Artikeln 63 bis 66 dieses Vertrages festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Sind diese gegeben, erkennt das Gericht die Entscheidung an bzw. erteilt die Genehmigung zur Vollstreckung. (3) Gegen die Entscheidung über die Anerkennung bzw. Genehmigung der Vollstreckung kann der Schuldner die Einwendungen Vorbringen, die die Gesetze des Vertragspartners vorsehen, dessen Gericht über die Anerkennung bzw. Genehmigung der Vollstreckung entscheidet, (4) Die Anerkennung einer Entscheidung kann jeder beantragen, der daran ein rechtlich begründetes Interesse hat. Artikel 69 Zeitlicher Geltungsbereich der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen Die in Artikel 62 des vorliegenden Vertrages genannten Gerichtsentscheidungen und Urkunden über Unterhaltsverpflichtungen gemäß Artikel 64 dieses Vertrages, werden anerkannt und vollstreckt, wenn sie nach Inkrafttreten dieses Vertrages rechtskräftig und vollstreckbar geworden sind. Artikel 70 Gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen, die den Personenstand eigener Staatsbürger betreffen (1) Rechtskräftige Gerichtsentscheidungen des einen Vertragspartners, welche den Personenstand seiner eigenen Staatsbürger betreifen, werden auf dem Territorium des anderen Vertragspartners ohne weiteres Verfahren anerkannt. (2) Jeder Vertragspartner kann Entscheidungen gemäß Absatz 1 dieses Artikels einem Verfahren nach den Bestimmungen des Artikels 66 dieses Vertrages unterziehen, wenn diese Ehtscheidungen den Personenstand seiner Staatsbürger betreffen. Artikel 71 Vollstreckung von Kostenentscheidungen (1) Wird eine Partei, die gemäß Artikel 2 dieses Vertrages von der Sicherheitsleistung für die Verfahrenskosten befreit war, durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung eines Vertragspartners zur Erstattung der Verfahrenskosten verpflichtet, so wird diese Entscheidung auf Antrag der berechtigten Partei auf dem Territorium des anderen Vertragspartners gebührenfrei vollstreckt. (2) Das Gericht welches über die Genehmigung der Vollstreckung der Entscheidung gemäß Absatz 1 dieses Artikels entscheidet, beschränkt sich allein darauf, festzustellen, ob die Kostenentscheidung rechtskräftig und Vollstreckbar ist. (3) Für den Antrag auf Vollstreckung und die beizufügenden Anlagen gelten die Bestimmungen des Artikels 67 dieses Vertrages entsprechend. Artikel 72 Ausfuhr von Sachen und Überweisungen Von den Bestimmungen dieses Vertrages über die Vollstreckung von Entscheidungen werden die gesetzlichen Vorschriften der Vertragspartner über die Überweisung von Geldbeträgen oder die Ausfuhr von Gegenständen, die durch eine Vollstreckung erlangt sind, nicht berührt. SIEBENTER TEIL Rechtshilfe in Strafsachen und Auslieferung 1. Rechtshilfe Artikel 73 Gewährung von Rechtshilfe (1) Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Rechtshilfe der Gerichte in Strafsachen unter den in diesem Vertrag festgelegten Voraussetzungen. (2) Gerichte im Sinne dieses Teils des Vertrages sind auch andere Organe der Vertragspartner, die nach den gesetzlichen Vorschriften ihres Staates in Strafsachen zuständig sind. Artikel 74 Umfang der Rechtshilfe Die Rechtshilfe in Strafsachen umfaßt die Zustellung von Schriftstücken und Beweismitteln sowie die Durchführung einzelner Prozeßhandlungen, in Form der Vernehmung von Straffälligen, Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen, gerichtlicher Untersuchungen, Beschaffung von Gutachten, Durchsuchung von Wohnungen und Personen und anderes. Artikel 75 Ablehnung der Rechtshilfe Die Rechtshilfe kann abgelehnt werden, a) wenn die Rechtshilfe wegen einer Tat begehrt wird, die nach den Gesetzen des ersuchten Vertragspartners nicht strafbar ist; b) wenn die Rechtshilfe wegen einer strafbaren Handlung begehrt wird, die gemäß Artikel 83 Buchstabe b dieses Vertrages nicht der Auslieferung unterliegt; c) wenn der Straffällige Staatsbürger des ersuchten Vertragspartners ist und sich nicht auf dem Territorium des ersuchenden Vertragspartners befindet; d) wenn durch Stattgeben des Ersuchens die Souveränität des ersuchten Vertragspartners oder Grundprinzipien seiner Gesetzgebung verletzt würden. Artikel 76 Art des Verkehrs (1) Bei der Gewährung von Rechtshilfe in Strafsachen finden die Bestimmungen der Artikel 10 bis 17 dieses Vertrages entsprechende Anwendung.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1966 (GBl. DDR Ⅰ 1966), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1966 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 16 vom 12. Dezember 1966 auf Seite 170. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1966 (GBl. DDR Ⅰ 1966, Nr. 1-16 v. 3.1.-12.12.1966, S. 1-170).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmurigen der Untersuchungshaftvollzugsordnung -UHV in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vom Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Ausfertigung V: Gemeinsame Festlegung der Leiser des Zentralen Medizinisehen Dienstes, der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit.

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