Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1965, Seite 96

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1965, Seite 96 (GBl. DDR Ⅰ 1965, S. 96); 96 Gesetzblatt Teil I Nr. 6 Ausgabetag: 25. Februar 1965 (4) Das Ministerium für Volksbildung ist für die Weiterbildung der Lehrer und Erzieher der ihm unterstellten Einrichtungen verantwortlich. 9. Abschnitt Aufgaben der pädagogischen Wissenschaft §30 (1) Die pädagogische Wissenschaft hat die wissenschaftlichen Grundlagen für die Gestaltung, Leitung und Organisation des Bildungs- und Erziehungsprozesses auszuarbeiten und einen wissenschaftlichen Vorlauf für die Entscheidung herangereifter Probleme des Bildungssystems zu schaffen. Dazu ist ein Perspektivprogramm der pädagogischen Forschung zu erarbeiten, das die richtigen Proportionen zwischen Grundlagenforschung und angewandter Forschung zu sichern hat. (2) Die pädagogische Wissenschaft hat vordringlich Inhalt und Charakter der Allgemeinbildung, der beruflichen Grundausbildung und der speziellen beruflichen Ausbildung auszuarbeiten, sie in ihrer Wechselbeziehung zu untersuchen und die Einführung der neuen Lehrpläne, Lehrbücher und Unterrichtsmittel zu sichern. Es sind Untersuchungen zu einer rationelleren und intensiveren Gestaltung des Unterrichts durchzuführen. Zur weiteren Entwicklung der Erziehungstheorie und Erziehungsmethodik sind theoretische Grundlagenmaterialien, Handbücher und praktische Soforthilfen für Lehrer und Erzieher auszuarbeiten. Die pädagogische Wissenschaft muß die zweckmäßigsten Formen und Methoden für die Planung und die Leitung des Bildungs- und Erziehungsprozesses erarbeiten. Dazu sind Schulversuche und wissenschaftliche Experimente durchzuführen. (3) Die pädagogische Wissenschaft muß sich in zunehmendem Maße exakter mathematischer, kybernetischer, physiologischer, soziologischer, ökonomischer und anderer Erkenntnisse und Arbeitsmethoden bedienen. (4) In die pädagogische Forschung sind Lehrer und Erzieher sowie Wissenschaftler anderer Fachrichtungen, besonders Psychologen und Ärzte, einzubeziehen. Die Anleitung der pädagogischen Neuerer durch die pädagogischen Wissenschaftler ist zu gewährleisten. (5) Das Ministerium für Volksbildung ist für die Planung, Leitung und Kontrolle der pädagogischen Forschung mit Ausnahme der pädagogischen Forschung auf den Gebieten der Berufsbildung und der Hoch- und Fachschulbildung verantwortlich. Es ist das zentrale Organ zur Koordinierung der pädagogischen Forschung. 10. Abschnitt Bildung und Erziehung im zweisprachigen Gebiet der Bezirke Cottbus und Dresden §31 (1) Für alle Kinder und Jugendlichen des zweisprachigen Gebietes ist in Wahrung der Rechte der sorbischen Bevölkerung die Bildung und Erziehung nach den Grundsätzen, Zielen, dem Inhalt und der Struktur des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems garantiert. (2) Im zweisprachigen Gebiet sind Oberschulen und Erweiterte Oberschulen mit sorbischem Sprachunterricht und sorbische Oberschulen und Erweiterte Oberschulen sowie entsprechende Einrichtungen der Vorschulerziehung zu unterhalten. (3) Für Jugendliche und Werktätige besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen der Aus- und Weiterbildung in der sorbischen Sprache auszubilden. (4) Die erforderlichen Lehrer und Erzieher für die Erfüllung der in den Absätzen 2 und 3 genannten Aufgaben sind an entsprechenden Einrichtungen auszubilden und im Rahmen ihrer beruflichen Weiterbildung zu qualifizieren. Fünfter Teil Einrichtungen der Berufsbildung 1. Abschnitt Berufsausbildung §32 I (1) In der Deutschen Demokratischen Republik hat jeder Jugendliche das Recht auf Berufsausbildung. (2) Die Berufsausbildung wird nach einheitlichen staatlichen Grundsätzen durchgeführt. Die Leiter der Staats- und Wirtschaftsorgane, Betriebe und Einrichtungen sind in ihrem Verantwortungsbereich für die Planung und Leitung der Berufsausbildung verantwortlich und sichern die zu ihrer ordnungsgemäßen Durchführung erforderlichen Voraussetzungen. (3) Die Berufsausbildung erfolgt für die Berufe, die in der Systematik der Ausbildungberufe festgelegt sind. (4) Die Berufsausbildung hat für die Volkswirtschaft vor allem für die führenden Wirtschaftszweige einen qualifizierten sozialistischen Facharbeiternachwuchs heranzubilden, der fähig und bereit ist, im Beruf hochwertige Qualitätsarbeit zu leisten und aktiv an der Durchsetzung der technischen Revolution mitzuwirken. (5) Der Inhalt der Berufsausbildung wird von der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft, von der technischen Revolution und den Perspektiven der sozialistischen Produktion bestimmt. (6) Der Inhalt der Berufsausbildung wird auf der Grundlage von Berufsanalysen in Berufsbildern und Lehrplänen verbindlich festgelegt. Die zuständigen Staats- und Wirtschaftsorgane sichern nach den Grundsätzen der Staatlichen Plankommission die Ausarbeitung der erforderlichen Unterlagen für die Berufsausbildung in hoher Qualität. Bei der Ausarbeitung sind die wissenschaftlich-technischen Zentren und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen sowie die fortgeschrittensten Betriebe zur Mitarbeit heranzuziehen. (7) Die Berufsausbildung gliedert sich in den berufs-praktischen und berufstheoretischen Unterricht. Die in der Oberschule erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten bilden die Grundlage der beruflichen Ausbildung. Über die Oberschulbildung hinausgehendes mathematisch-naturwissenschaftliches und sonstiges Bildungsgut, das zur erfolgreichen Ausübung des Berufes erforderlich ist, wird als wesentlicher Bestandteil der beruflichen Ausbildung vermittelt. Die staatsbürgerliche und die körperliche Bildung und Erziehung werden weitergeführt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 62 vom 28. Dezember 1964 auf Seite 544. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, Nr. 1-62 v. 9.1.-28.12.1964, S. 1-544).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der und der dazu dienen müssen, eine höhere operative Wirksamkeit in der gesamten Arbeit mit sowie ein Maximum an Sicherheit in den Systemen zu gewährleisten.

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