Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1965, Seite 91

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1965, Seite 91 (GBl. DDR Ⅰ 1965, S. 91); Gesetzblatt Teil I Nr. 6 Ausgabetag: 25. Februar 1965 91 Fragen zu aktuellen politischen Ereignissen sind in allen Fächern, besonders im gesellschaftswissenschaftlichen Unterricht, aufzugreifen und dem Alter der Schüler entsprechend verständlich und überzeugend zu klären. In der Mittelstufe beginnt der Russischunterricht. Die aktive Sprachbeherrschung steht im Vordergrund. Es sind Fähigkeiten und Fertigkeiten im Lesen und Schreiben herauszubilden. Im Mittelpunkt des Unterrichts in den künstlerischen Fächern steht die vielseitige Betätigung und die ständige Vervollkommnung der Fähigkeiten und Fertigkeiten im Singen, Musizieren, Zeichnen, Malen und Modellieren. Durch die Beschäftigung mit der Kunst sind Erkenntnis- und Erlebnisfähigkeit, Gefühlsreichtum und Phantasie zu entwickeln. Im Sportunterricht ist die begonnene körperliche Grundausbildung fortzusetzen. Dabei ist vor allem auf die Beherrschung und Gesunderhaltung des Körpers durch vielseitige sportliche Betätigung zu achten. Eine systematische Schwimmausbildung ist zu beginnen. Die Schüler sind zur exakten Ausführung sportlicher Übungen zu befähigen. In stärkerem Maße sind sportliche Wettkämpfe durchzuführen. Den differenzierten sportlichen Interessen und Neigungen ist im außerunterrichtlichen Sport Rechnung zu tragen. (3) In der Mittelstufe erfolgt eine dem Entwicklungsstand der Schüler angemessene Berufsaufklärung. Sie lernen die wichtigsten Berufe des jeweiligen Territo-riums und der Volkswirtschaft kennen als Voraussetzung für eine spätere, den persönlichen und gesellschaftlichen Interessen entsprechende Berufswahl. Von besonderer Bedeutung ist die Orientierung der Mädchen auf technische und landwirtschaftliche Berufe. In diese Aufklärung sind in breitem Maße die Eltern einzubeziehen. §16 (1) In der Oberstufe wird die Oberschulbildung abgeschlossen. Sie schafft die Grundlage für die praktische Tätigkeit, eine verantwortungsbewußte Berufsentscheidung und die weiterführende berufliche und wissenschaftliche Ausbildung. In der Oberstufe wirken allgemeine und berufliche Bildung zusammen. Der Fachunterricht ist voll ausgebaut. Inhalt und Aufbau des Unterrichts sind weitgehend am System der ihm zugrunde liegenden Wissenschaften zu orientieren. Die Schüler sind in zunehmendem Maße zur Erkenntnis und Anwendung von Gesetzmäßigkeiten und wissenschaftlichen Theorien zu befähigen. Ihre Fähigkeiten sind so weit auszubilden, daß sie grundlegende Techniken der geistigen Arbeit beherrschen und in der Lage sind, ihr Wisse und Können selbständig zu erweitern und zu festigen. (2) Der Inhalt des Unterrichts in der Oberstufe hat folgende Schwerpunkte: Im Mathematikunterricht werden die Schüler in die Analysis eingeführt. Es werden die Geometrie und größere mathematische Zusammenhänge behandelt. Auf die mathematische Deduktion, die logische Beweisführung ist besonderer Wert zu legen. Entsprechend der allgemeinen Tendenz zu mathematischen Durchdringung der Wissenschaften sind die Schüler zu befähigen, mathematische Kenntnisse und Methoden in anderen Fächern, in der beruflichen Ausbildung und in der Praxis arizuwenden. Der naturwissenschaftliche Unterricht umfaßt die Fächer Physik, Astronomie, Chemie, Biologie und physische Geographie. In jedem Fach wird den Schülern ein System grundlegender wissenschaftlicher Tatsachen, Gesetzmäßigkeiten, Methoden und Verfahren vermittelt. Im naturwissenschaftlichen Unterricht muß ein Einblick in die perspektivischen Aufgaben der Naturwissenschaften und in ihre Rolle als unmittelbare Produktivkraft vermittelt werden. Die Schüler sind vor allem zu tieferen theoretischen Einsichten in die gesetzmäßigen Ursachen der Erscheinungen und Prozesse in der Natur zu führen. Das Beobachten von Naturvorgängen, das Vorbereiten, Durchführen und Auswerten naturwissenschaftlicher Experimente erfolgt im engen Zusammenhang mit theoretischen Überlegungen und Verallgemeinerungen. Die Schüler müssen durch den Unterricht in diesen Fächern ein wissenschaftliches Bild von der belebten und unbelebten Natur erhalten. Im polytechnischen Unterricht sind die Schüler systematisch mit den wissenschaftlich-technischen, technologischen und politisch-ökonomischen Grundlagen der sozialistischen Produktion vertraut zu machen. Die praktische Tätigkeit wird stärker auf die Bedienung moderner Maschinen, Anlagen und Geräte orientiert. Die polytechnische Ausbildung erfolgt in sozialistischen- Betrieben. In den Klassen 9 und 10 erhalten die Schüler einen berufsvorbereitenden polytechnischen Unterricht oder eine berufliche Grundausbildung. Durch den engen Kontakt zwischen den Schülern und den Kollektiven der Werktätigen und durch die selbständige, verantwortliche Ausführung von Produktionsaufgaben ist die sozialistische Einstellung zur Arbeit in besonderem Maße zu entwickeln. Im Unterricht in den Gesellschaftswissenschaften erwerben die Schüler historisches und politisches Grundlagenwissen. Sie lernen die Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung kennen und werden befähigt, historisches und politisches Wissen auf Gegenwartsprobleme selbständig anzuwenden. Der Unterricht in Staatsbürgerkunde vermittelt in lebensnaher Weise ökonomische, philosophische und politische Grundkenntnisse und führt damit in den Marxismus-Leninismus ein. Die Schüler sind zur Erkenntnis der historischen Rolle und nationalen Aufgabe der Deutschen Demokratischen Republik zu führen. Sie sollen die Überzeugung gewinnen, daß dem Sozialismus in ganz Deutschland die Zukunft gehört. Entsprechend ihren Bedürfnissen und Interessen sollen die Schüler am geistigen und kulturellen Leben teilnehmen. Im Deutschunterricht ist der mündliche und schriftliche Ausdruck weiter zu vervollkommnen. Diese Aufgabe, insbesondere die Entwicklung des Ausdrucksvermögens und die einwandfreie sprachliche Fixierung von Sachverhalten, ist Prinzip aller Unterrichtsfächer. Im Literaturunterricht sind die Schüler mit humanistischen Werken der Gegenwart und Vergangenheit bekannt zu machen. Die Schüler sollen das Wesen des sozialistischen Realismus erkennen. Der Literaturunterricht muß die Schüler befähigen und anregen, sich selbständig mit literarischen Werken zu beschäftigen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 62 vom 28. Dezember 1964 auf Seite 544. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, Nr. 1-62 v. 9.1.-28.12.1964, S. 1-544).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft sowie fürdie Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt erwachsen können. Verschiedene Täter zeigen bei der Begehung von Staatsverbrechen und politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität - dringend verdächtigt gemacht haben. Die Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit bedeutet für alle Angehörigen der Linie den politisch-operativen Untersuchungshaft Vollzug auf der Grundlage der zentralen Orientierungen und Weisungen, den Maßnahmen der Vorbeugung, Schadensverhütung und der Öffentlichkeitsarbeit in allen gesellschaftlichen Bereichen noch mehr Aufmerksamkeit beizumessen.

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