Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1965, Seite 88

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1965, Seite 88 (GBl. DDR Ⅰ 1965, S. 88); 88 Gesetzblatt Teil I Nr. 6 Ausgabetag: 25. Februar 1965 Wissenschaft und Technik entsprechende Lehrmittel, Dokumentationen und. Arbeitsmittel für Schüler, Lehrlinge und Studenten zu nutzen. (5) Filme, Werke der Literatur und Kunst, Fernsehen, Kundfunk und Presse, Bibliotheken und Museen sollen den Bildungs- und Erziehungsprozeß unterstützen. §7 (1) Bei der sozialistischen Bildung und Erziehung wirken staatliche Institutionen, gesellschaftliche Organisationen und die Familie eng zusammen. Die Einrichtungen des sozialistischen Bildungssystems vereinen als Zentren von Bildung und Erziehung die vielfältigen staatlichen und gesellschaftlichen pädagogischen Bemühungen. Sie koordinieren die erzieherischen Wirkungen der Arbeit, des gesellschaftlichen Lebens der Jugend, ihrer kulturellen und sportlichen Betätigung. (2) Die Lehrkräfte aller Bildungseinrichtungen tragen eine hohe Verantwortung für die Erfüllung der Ziele und Aufgaben des sozialistischen Bildungssystems. Das erfordert von ihnen umfassendes Wissen und Können sowie ein vorbildliches sozialistisches Verhalten. (3) Die sozialistischen Betriebe und die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften sind wichtige Bildungsstätten. Sie haben zu gewährleisten, daß die Schüler, Lehrlinge-und Studenten am Leben des Betriebes teilnehmen, an die moderne Wissenschaft und Technik herangeführt und dabei in die sozialistische Gemeinschaftsarbeit der Brigaden und Forschungskollektive einbezogen werden. (4) In der Deutschen Demokratischen Republik hat die Familie große Aufgaben und eine hohe Verantwortung bei der Erziehung der Kinder zu tüchtigen Menschen, zu guten Staatsbürgern. Im sozialistischen Staat besteht zwischen den gesellschaftlichen Bildungs- und Erziehungszielen und den Interessen der Eltern Übereinstimmung. Es wird gesichert, was alle Eltern für ihre Kinder erstreben: eine friedliche Zukunft, eine sichere Perspektive, eine gründliche Bildung und Erziehung, die auf das Leben vorbereitet. Die Einrichtungen des sozialistischen Bildungssystems arbeiten eng mit dem Elternhaus zusammen und helfen der Familie bei der Erziehung der jungen Generation. (5) Die Jugend in der Deutschen Demokratischen Republik trägt eine hohe Verantwortung für ihre Bildung und Erziehung. Sie nutzt durch eigene Initiative die Möglichkeiten, die ihr die Gesellschaft für ihre Entwicklung zu hochgebildeten jungen Sozialisten bietet. Der Jugend wird Vertrauen geschenkt und eine große Verantwortung beim Lernen, in der Arbeit und in der Freizeit übertragen. Die Einrichtungen des sozialistischen Bildungssystems arbeiten daher eng mit der Freien Deutschen Jugend und ihrer Pionierorganisation „Ernst Thälmann“, der selbständigen politischen Organisation der heranwachsenden Generation, zusammen. (6) Die Betätigung in Pionierhäusern, Stationen und Klubs Junger Techniker, Stationen Junger Naturforscher, Stationen Junger Touristen, Studentenklubs, Studententheatern, studentischen Konstruktionsbüros, in Arbeits- und Interessengemeinschaften und in den Sportgemeinschaften ist ein fester Teil des sozialistischen Bildungs- und Erziehungsprozesses. Sie dient in besonderem Maße der Förderung von Begabungen und Talenten. Zweiter Teil Schulpflicht Schulgeldfreiheit §8 (1) In der Deutschen Demokratischen Republik besteht allgemeine zehnjährige Oberschulpflicht. Sie entspricht dem Recht aller Kinder und Jugendlichen auf Oberschulbildung. (2) Die allgemeine Oberschulpflicht besteht vom beginnenden 7. Lebensjahr für alle Kinder, deren Erzie-hungspflichtige ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in der Deutschen Demokratischen Republik haben. (3) Die allgemeine Oberschulpflicht ist durch den Besuch der zehnklassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule zu erfüllen. In bestimmten Fällen kann die Oberschulbildung in den Einrichtungen der Berufsausbildung oder der Aus- und Weiterbildung der Werktätigen beendet werden. (4) Berufsschülpflichtig sind Jugendliche, die in einem Lehrverhältnis stehen oder die gemäß Abs. 3 die Oberschulbildung in den Einrichtungen der Berufsausbildung bzw. der Aus- und Weiterbildung der Werktätigen zu beenden haben. Für Jugendliche im Lehrverhältnis dauert die Berufsschulpflicht bis zur Beendigung der Lehrzeit. Mit Absolventen der Oberschulen, die in keinem Lehrverhältnis stehen, haben die Betriebe Qualifizierungsverträge abzuschließen. (5) Schulpflichtige mit physischen oder psychischen Schädigungen erfüllen ihre Schulpflicht in den für sie vorgesehenen staatlichen Sonderschuleinrichtungen. (6) Einzelheiten gemäß Absätzen 2, 3 und 5 regeln der Minister für Volksbildung, gemäß Abs. 4 der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission. §9 (1) In der Deutschen Demokratischen Republik besteht Schulgeldfreiheit. (2) Das Direktstudium an den Universitäten, Hoch-und Fachschulen ist für alle Bürger der Deutschen Demokratischen Republik gebührenfrei. (3) Für die Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung der Werktätigen erlassen die Leiter der zuständigen Organe des Ministerrates besondere Regelungen. (4) Lernmittelfreiheit und Erziehungsbeihilfen können gewährt werden. (5) An Studenten im Direktstudium an den Universitäten. Hoch- und Fachschulen können entsprechend dem Leistungsprinzip und der sozialen Lage Stipendien gewährt werden. Dritter Teil Kinderkrippen und Kindergärten 1. Abschnitt Kinderkrippen §10 (1) In den Kinderkrippen werden vorwiegend Kinder, deren Mütter berufstätig sind oder studieren, von den ersten Lebenswochen bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres in engem Zusammenwirken mit der Familie gepflegt und erzogen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 62 vom 28. Dezember 1964 auf Seite 544. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, Nr. 1-62 v. 9.1.-28.12.1964, S. 1-544).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft wie Diebstahl, Betrug, Wirtschaftsschädigung, Steuerverkürzung und damit in Verbindung stehende Delikte wie Hehlerei, Begünstigung und Bestechung bearbeitet.

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