Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1965, Seite 87

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1965, Seite 87 (GBl. DDR Ⅰ 1965, S. 87); Gesetzblatt Teil ! Nr. 6 Ausgabetag: 25. Februar 1965 87 3 (1) Im sozialistischen Bildungssystem erhalten alle Bürger eine hohe Allgemeinbildung. Unter dem Einfluß der stürmischen Entwicklung der Wissenschaft und ihrer Rolle als unmittelbare Produktivkraft, der technischen Revolution und im Zusammenhang mit der grundlegend veränderten Stellung der Menschen in der sozialistischen Gesellschaft und mit der Gestaltung der sozialistischen Kultur wandelt sich der Inhalt der Allgemeinbildung. Bestandteile einer modernen, sozialistischen Allgemeinbildung sind die mathematische, naturwissenschaftliche und polytechnische, die staatsbürgerliche, gesellschaftswissenschaftliche und moralische, die muttersprachliche, fremdsprachliche, ästhetische und körperliche Bildung und Erziehung. (2) Die Allgemeinbildung legt die Fundamente für jede Spezialbildung. In den oberen Stufen des sozialistischen Bildungssystems 'wird die Allgemeinbildung fortgeführt. (3) Die Spezialbildung bereitet auf die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit vor. Sie umfaßt Fachwissen und berufliches Können. (4) Es sind feste, anwendungsbereite und erweiterungsfähige Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln. Die selbständige Aneignung des Bildungsgutes, das logische Denken, die schöpferische Arbeit und das Streben nach ständiger Erweiterung der Bildung und fachlicher Qualifizierung sind systematisch auszubilden. Phantasie, Tatendrang und der Sinn für die Schönheiten des Lebens und der Kunst sind zu entwickeln §4 (1) Im sozialistischen Bildungssystem gilt der Grundsatz der Verbindung von Bildung und Erziehung mit dem Leben, der Verbindung von Theorie und Praxis, der Verbindung von Lernen und Studium mit produktiver Tätigkeit. (2) Durch die Verbindung von Bildung und Erziehung mit produktiver Arbeit, von Theorie und Praxis im Bildungs- und Erziehungsprozeß ist zu sichern, daß die Schüler, Lehrlinge und Studenten zur schöpferischen Arbeit, zur stetigen Vervollkommnung ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, zum Anwenden des Gelernten in der Praxis und zum selbständigen Forschen befähigt werden. (3) Die Verbindung von Unterricht und produktiver Arbeit schließt in der Oberschule die Berufs- und Studienorientierung ein. Sie soll dazu beitragen, die Übereinstimmung zwischen den volkswirtschaftlichen Erfordernissen und den Begabungen und Neigungen des einzelnen herzustellen. (4) Die Aktivität und die Verantwortung der Jugend werden durch die Mitwirkung am gesellschaftlichen Leben in den Bildungseinrichtungen, in .der Volkswirtschaft und in der Öffentlichkeit gefördert. Im Bildungsund Erziehungsprozeß wird die Jugend durch die Lösung konkreter Aufgaben zum bewußten Handeln für den Sozialismus erzogen. §5 (1) Im sozialistischen Bildungssystem gilt der Grundsatz der Einheit von Bildung und Erziehung. 2) Die Schüler, Lehrlinge und Studenten sind zur Liebe zur Deutschen Demokratischen Republik und zum Stolz auf die Errungenschaften des Sozialismus zu ersehen, um bereit zu sein, alle Kräfte der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen, den sozialistischen Staat zu stärken und zu verteidigen. Sie sollen die Lehren aus der deutschen Geschichte, besonders der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, begreifen. Sie sind im Geiste des Friedens und der Völkerfreundschaft, des sozialistischen Patriotismus und Internationalismus zu erziehen. (3) Die Schüler, Lehrlinge und Studenten sind zur Liebe zur Arbeit, zur Achtung der Arbeit und der arbeitenden Menschen zu erziehen. Sie sollen darauf vorbereitet werden, körperliche und geistige Arbeit zu leisten, sich im gesellschaftlichen Leben zu betätigen, Verantwortung zu übernehmen und sich in der Arbeit und im Leben zu bewähren. (4) Den Schülern, Lehrlingen und Studenten sind gründliche Kenntnisse des Marxismus-Leninismus zu vermitteln. Sie sollen die Entwicklungsgesetze der Natur, der Gesellschaft und des menschlichen Denkens erkennen und anzuwenden verstehen und feste sozialistische Überzeugungen gewinnen. So werden sie befähigt, den Sinn des Lebens in unserer Zeit zu begreifen, sozialistisch zu denken, zu fühlen und zu handeln und für die Überwindung von Widersprüchen und Schwierigkeiten bei der Lösung von Aufgaben zu kämpfen. (5) Der Bildungs- und Erziehungsprozeß und das Leben der Schüler, Lehrlinge und Studenten sind so zu gestalten, daß sie im Kollektiv und durch das Kollektiv zum bewußten staatsbürgerlichen und moralischen Verhalten erzogen werden. Sie sollen verstehen lernen, daß Hilfsbereitschaft, Freundlichkeit, Höflichkeit und Zuvorkommenheit, Achtung gegenüber ihren Eltern und allen -älteren Menschen sowie ehrliche und saubere Beziehungen zwischen den Geschlechtern Charaktereigenschaften der sozialistischen Persönlichkeit sind. §6 (1) Im sozialistischen Bildungssystem bietet sich allen Menschen die Möglichkeit, ihre Begabungen und Talente zu entwickeln. In allen Bildungseinrichtungen sind hohe Anforderungen an Wissen, Können und Verhalten zu stellen. Zurückbleibenden ist die erforderliche Hilfe durch die Lehrkräfte und die Gemeinschaft zu geben. (2) Mit der Erhöhung des Bildungsniveaus für alle Lernenden sind Maßnahmen zur Förderung besonderer Begabungen und Talente zu treffen. Durch das bessere Eingehen auf das individuelle Leistungsvermögen der Lernenden im Unterricht und in der Fach- und Hochschulausbildung, durch die Einrichtung von Spezialschulen und -klassen, durch spezielle Bildungsveranstaltungen an Fach- und Hochschulen, durch außerunterrichtliche Bildungsveranstaltungen und andere Maßnahmen sind die Begabungen zu fördern. (3) Die Erfüllung der Ziele des sozialistischen Bil- dungssystems verlangt rationelle Organisationsformen der Bildung und Erziehung sowie intensive Methoden des Lehrens und Lernens, mit denen hohe Ergebnisse in allen Bildungsveranstaltungen erreicht werden. (4) Das selbständige Lernen der Schüler, Lehrlinge und Studenten ist vor allem durch die Einführung in Techniken und Methoden der geistigen Arbeit, durch die Nutzung moderner Informations- und Bildungsmittel zu fördern. Es sind dem neuesten Stand von;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 62 vom 28. Dezember 1964 auf Seite 544. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, Nr. 1-62 v. 9.1.-28.12.1964, S. 1-544).

Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung zu verallgemeinern. Er hat die notwendigen VorausSetzungen dafür zu schaffen, daß bestimmte in der Arbeitskartei enthaltene Werte ab Halbjahr zentral abgefragt werden können. Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung abzusichern.

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